Fluri Kurt · Nationalrat · 2005-03-01
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-01
Wortprotokoll
Der Initiant verlangt eine Modifizierung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, in dem Sinne, dass gesetzliche Möglichkeiten für eine Herstellung oder Verbesserung fairer Abstimmungskampagnen gesucht werden, indem die öffentliche Meinungs- und Willensbildung inskünftig primär von den Parteien mitgestaltet werden kann. Er begründet das mit den Erfahrungen aus den letzten Abstimmungskämpfen - seine Initiative datiert vom 20. Juni 2003 -, welche uns vor Augen geführt hätten, dass in Bezug auf Fairness und die Bedeutung der Parteien in Abstimmungskämpfen ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe.
Diese Begründung ist sehr kurz. Aus unserer Sicht ist sie darauf zurückzuführen, dass das Problem notorisch ist. Das haben wir auch in der SPK Ihres Rates so festgestellt. Wir haben uns an mehreren Sitzungen mit dieser Initiative beschäftigt und mehrheitlich anerkannt, dass die Abstimmungskämpfe allzu sehr von Partikularinteressen vertretenden, finanzkräftigen Gruppierungen dominiert würden, während die politischen Parteien immer mehr in eine marginale Rolle gedrängt würden. Wir haben mit Bedenken festgestellt, dass die in der Bundesversammlung von den Parteien diskutierten Argumente vielfach bloss ungenügend eingebracht werden können.
Allerdings waren wir der Auffassung, dass aus dem Initiativtext selbst zu wenig hervorgehe, wie diese Problematik angegangen werden könnte. Wir waren uns bewusst, dass bereits früher verschiedene Ideen eingebracht worden sind, die jedoch noch lange nicht alle mehrheitsfähig sind. Ich verweise hier auf die parlamentarische Initiative Gross Andreas aus dem Jahre 1999, in der es darum ging, im Sinne der Transparenz der Abstimmungskampagnen höhere Abstimmungsbeiträge offen zu legen. Die verschiedenen Ideen lassen sich analog zum Thema, das heute zur Diskussion steht, heranziehen.
Im Bericht der SPK vom 21. Februar 2003 wurden denn auch verschiedene Modelle vorgestellt, z. B. eine Deklarationspflicht, also eine Offenlegungspflicht von Spenderinnen und Spendern, oder ein Modell "Steuererleichterungen", d. h., Spenden könnten von den direkten Bundessteuern abgezogen werden. Dann gab es ein Modell "Bundesbüchlein"; dabei wurde vorgeschlagen, dass die Parteien in einer zum heute bekannten Bundesbüchlein analogen Publikation ihre Standpunkte darstellen könnten. Schliesslich gab es noch ein Modell "Zugang zu Werbeflächen": Wer seine Spenden offen legen würde, sollte einen Teil der Kosten für Inserate und Plakate zurückerstattet erhalten. Unter anderem wurde auch ein Modell "Radio- und Fernsehsendezeit" erarbeitet.
Wir mussten uns zuerst darüber verständigen, ob es überhaupt Lösungsansätze gebe, welche einer Mehrheit prüfenswert erschienen. Bei der Diskussion des Modells "Radio- und Fernsehsendezeit" kam die SPK der Jahre 1999 bis 2003 zum Schluss, dass es eine Möglichkeit wäre, Parteien und Gruppierungen, welche die eingegangenen Spenden offen legen würden, mit Sendezeit in Radio oder Fernsehen zu belohnen. Bereits damals hat offenbar ein informelles Gespräch mit dem SRG-Generaldirektor ergeben, dass die staatspolitische Begründung dieses Anliegens anerkannt werde. Es widerspreche allerdings dem Berufsethos der Medienschaffenden, die Programmgestaltung aus der Hand zu geben. Die Idee wurde von der damaligen SPK nicht weiterverfolgt, nicht zuletzt darum, weil bei dieser Lösung die politischen Parteien im Zentrum stünden und nicht die Transparenz des Abstimmungskampfes.
Heute geht es eben um die Bedeutung der politischen Parteien, und deswegen können wir diese Idee, diesen Lösungsansatz, heute wiederaufnehmen. Die SPK hat das getan. Der Initiant hat mit den verschiedenen Kommissionsmitgliedern der grösseren Fraktionen in diesem Sinne diskutiert, und dieses informelle Gremium hat dann dem Plenum der Kommission vorgeschlagen, eine Lösung in dieser Richtung anzupeilen. Im Rahmen der jetzt laufenden Revision des Radio- und Fernsehgesetzes könnte diese Idee nach [PAGE 40] der Meinung der Kommissionsmehrheit mit relativer Leichtigkeit eingebracht werden.
Es gibt noch andere Vorschläge; ich verweise z. B. auf Seite 3 Abschnitt 2 des Berichtes der Kommission, wo steht, dass die Wahlanleitung der Bundeskanzlei zu den Nationalratswahlen mit einer Präsentation der Parteien ergänzt werden könnte, dass ein Bundesparteienbüchlein mit viermaliger Erscheinungsweise ins Auge gefasst werden könnte usw. Alle diese Vorschläge wären bei der Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative zu prüfen, sofern Sie ihr heute in der ersten Phase Folge geben. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass das getan werden sollte.
Die Minderheit will der Initiative keine Folge geben. Ich möchte im Namen der Mehrheit diese Minderheit allerdings daran erinnern, dass sie grossen Wert darauf legt, dass die Kompetenz des Volkes tendenziell verstärkt wird. Die parlamentarische Initiative sucht eben gerade nach Möglichkeiten, die Willensbildung durch das Volk und im Volk zu verbessern. Sie will deshalb die demokratisch legitimierten Organisationen - das sind die Parteien - stärken. Die Mehrheit der SPK fragt sich, was daran aus der Sicht der Minderheit falsch sein soll.
Mit 16 zu 5 Stimmen beantragt Ihnen deshalb die SPK Ihres Rates, der Initiative in dieser Phase Folge zu geben. Ich bitte Sie ebenfalls darum.