Bührer Gerold · Nationalrat · 2005-03-01
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-01
Wortprotokoll
Im März 1999 zogen wir mit dem dringlichen Bundesbeschluss zum Umsatzstempel quasi die Notbremse. Das war seinerzeit die Lage. Wir hielten - einmal mehr, muss man leider feststellen - zu lange an einer Abgabe fest, die aufgrund der Entwicklung auf anderen namhaften Finanzplätzen obsolet geworden war. Wir haben zu lange in quasi buchhalterischer Manier diese Einnahmen nur budgetpolitisch gesehen. Aber wir wollten nicht wahrhaben, wie stark wir dadurch die Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz schwächten.
Der Finanzplatz Schweiz - es geht gemessen an der Wertschöpfung, gemessen am Steueraufkommen um eine der Schlüsselbranchen unserer Volkswirtschaft - ist dadurch erheblich tangiert worden. Man hat - wenn ich zurückblende - trotz den Lehren, die zu ziehen gewesen wären, allzu lange nichts gelernt. Wenn ich an die Euroanleihen denke, wenn ich an den physischen Goldhandel denke, so bleibt festzustellen, dass in beiden Bereichen durch eine falsche Stempelpolitik Marktanteile sträflich verschenkt wurden. Mit diesem dringlichen Bundesbeschluss wollten wir dies stoppen. Die FDP-Fraktion hat daher diesem Beschluss zugestimmt und ihn in der Kommission gefördert.
Dieser dringliche Bundesbeschluss läuft, wie Sie gehört haben, Ende dieses Jahres aus. Wir sind daher der Meinung, dass wir, um jede Rechtsunsicherheit zu vermeiden, diesem Beschluss in unveränderter Form zustimmen sollten. Das ist in jener Form, in der er im Rahmen des Steuerpaketes vorlag; das heisst: eine Entlastung der ausländischen Institutionen, der in- und ausländischen Anlagefonds sowie der börsenkotierten ausländischen Corporates. In Bezug auf den Emissionsstempel ist, wie Sie wissen, eine Erhöhung der Freigrenze auf 1 Million Franken vorgesehen.
Wir werden also für Eintreten auf die Vorlage und für dieses Gesetz stimmen. Wir wissen, dass auch dieser Beschluss die Problematik nicht abschliessend lösen wird. Wir teilen die Beurteilung, wie sie auch vom Minderheitsantragsteller Kaufmann vorgebracht worden ist, dass es eigentlich störend ist, dass wir mit diesem Beschluss eine Benachteiligung gleichwertiger inländischer institutioneller Anleger, namentlich im Bereich der Vorsorge, aber auch anderer in Kauf nehmen. Dies ist störend. Ebenso störend ist es, dass wir nach wie vor einen Emissionsstempel auf Eigenkapital haben, eine Substanzbesteuerung, die ökonomisch keinen Sinn macht und die zu dem im Gegensatz steht, was wir jahrein, jahraus predigen, nämlich zur Förderung von Risikokapital, vor allem zugunsten des KMU-Sektors. Wir wissen um diese Unebenheit, trotzdem sind wir der Meinung, dass wir jetzt auf Nummer Sicher gehen müssen. Wir dürfen nicht das Risiko eingehen, dass wir Ende dieses Jahres dann quasi mit nichts dastehen, wenn dieser dringliche Beschluss ausläuft.
Das und nur das ist der Grund, weshalb wir der Minderheit nicht zustimmen können. Aber ich versichere Ihnen, die Revision des Stempelgesetzes ist nicht abgeschlossen. Wir werden im Rahmen der Diskussion um die Unternehmenssteuerreform II erneut eine Diskussion über diese Unvollkommenheiten zulasten des Standortes Schweiz im Bereich der Stempelabgabe führen müssen. Dort werden Sie in uns Verbündete haben, um die Konkurrenzfähigkeit des Standortes Schweiz zu verbessern. Aber hier, sind wir der Meinung, ist es der falsche Ort.
Wir stimmen daher den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu.