Joder Rudolf · Nationalrat · 2005-03-01
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-01
Wortprotokoll
Mit dieser Initiative möchte ich erreichen, dass die Innenräume der in der Landwirtschaftszone bestehenden Gebäude besser und umfassender genutzt werden können. Die Initiative ist in der Form der allgemeinen Anregung abgefasst, sodass Handlungsspielraum für die Konkretisierung meines Anliegens offen bleibt. Die Ziele der Initiative sind die folgenden:
1. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft soll erleichtert werden. Die Landwirtschaft steht unter Druck. Viele Betriebe haben Überlebensprobleme und Existenzprobleme. Es muss die Möglichkeit der Selbsthilfe auf eigenem Grund und Boden geschaffen und verstärkt werden.
2. Mit der Initiative soll der Zerfall der bestehenden Gebäude in der Landwirtschaftszone vermieden und damit die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes verhindert werden. Der Zerfall der Häuser kann nicht im Sinne des Landschaftsschutzes sein. Das Verlottern der Bausubstanz steht im Widerspruch zu einer zweckmässigen Nutzung unseres Bodens.
3. Mit der Initiative soll ein Beitrag gegen den Kulturlandverschleiss geleistet werden. Weil die vorhandene Bausubstanz ungenügend genutzt werden kann, erhöhen sich das Bedürfnis und der Druck für neue Einzonungen. Diese Entwicklung steht klar im Widerspruch zu einer haushälterischen Nutzung des Bodens.
4. Schliesslich sollen mit der Initiative die Lebens- und die Entwicklungsfähigkeit im ländlichen Raum generell gefördert werden. Insbesondere geht es dabei um die Erhaltung von genügend Wohnmöglichkeiten und Arbeitsplätzen.
Mit dem geltenden Raumplanungsrecht ergeben sich in der Praxis vielfältige Probleme. Ich war als Gemeindepräsident praktisch permanent mit dieser Thematik konfrontiert. Und zwar ergeben sich diese Probleme sowohl für die landwirtschaftliche wie auch für die nicht landwirtschaftliche Nutzung. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung sind beispielsweise die Wohnmöglichkeiten für die ältere Generation und für die aktive Generation auf dem Landwirtschaftsbetrieb stark eingeschränkt.
Artikel 24a des Raumplanungsgesetzes sagt, dass Zweckänderungen bei Häusern ohne bauliche Massnahmen grundsätzlich möglich sind. Diese Vorschrift ist aber toter Buchstabe geblieben, weil in der Praxis eine Zweckänderung ohne die geringste bauliche Anpassung nie möglich ist. Auch die Intensität der Umnutzung und der Erweiterungsmöglichkeiten ist heute ein grosses Problem, weil die zusätzlichen maximal 100 Quadratmeter stark einschränkend wirken.
Es geht mir mit der Initiative nicht darum, die Verfassungsgrundsätze der Raumplanung zu ignorieren. Es ist klar, dass die verfassungsrechtliche Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet eingehalten werden muss, dass dem Gemeinwesen für zusätzliche Infrastrukturanlagen keine zusätzlichen Erschliessungskosten entstehen dürfen, dass die äussere Erscheinungsform der Gebäude nicht verändert werden darf, dass auch keine Wettbewerbsverzerrung gegenüber Gewerbebetrieben in der Bauzone entstehen darf. Es geht mir aber mit dieser Initiative ganz klar darum, vermehrt eine sinnvoll der Sache dienende Nutzung der Innenräume von bereits bestehenden Gebäuden in der Landwirtschaftszone zu ermöglichen.
Ich möchte Sie bitten, der Initiative Folge zu geben.