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Joder Rudolf · Nationalrat · 2001-10-02

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-02

Wortprotokoll

Ich spreche zu Absatz 3. Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Absatz 3 dieses Artikels regelt die Rechtsfolge, wenn ein gewähltes Parlamentsmitglied den Eid oder das Gelübde nicht leistet. Der Eid oder das Gelübde ist neu eine Pflicht. Wer darauf verzichtet, verzichtet auf das Amt. Der Eid oder das Gelübde ist konstitutive Voraussetzung für den Antritt oder die Ausübung des parlamentarischen Mandates.

Die bisherige Rechtslage war unbefriedigend. Bei Nichtleisten des Eides oder des Gelübdes konnte das Mandat behalten, aber nicht ausgeübt werden. Dies hätte zur Folge haben können, dass ein Teil der Wählerschaft im Parlament gar nicht vertreten ist. Die Formel für den Eid oder das Gelübde bezieht sich auf die Verfassung und die Rechtsordnung. Beide beinhalten die Grundordnung der Schweiz und die Grundwerte unseres Landes. Wer sich zu diesem Fundament unseres Staates nicht bekennen kann, soll richtigerweise auch nicht in der gesetzgebenden Behörde Einsitz nehmen können.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

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