Huber Annemarie · 2001-10-02
Huber Annemarie · Bern · 2001-10-02
Wortprotokoll
Der Bundesrat begrüsst die Totalrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes. Er ist der Überzeugung, dass nach zahlreichen Partialrevisionen eine Gesamtschau im Lichte der neuen Bundesverfassung angezeigt ist. Nicht nur die Staatsleitungsreform, sondern auch die Arbeiten an einem neuen Parlamentsgesetz bilden dazu geeignete Anlässe.
Der Bundesrat möchte vor dem Hintergrund, dass sich die Anforderungen an die staatlichen Behörden, an das Parlament, an den Bundesrat und an das Bundesgericht in den letzten Jahren stark verändert haben, eine Gesamtschau vornehmen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten trotz der Zunahme staatlicher Aufgaben effizient handelnde Behörden. Der Staat wird heute nicht mehr nur an der Rechtmässigkeit seines Handelns, sondern auch an dessen Wirksamkeit gemessen. Diese Erwartung ist zugleich Verpflichtung für die Behörden. Diese neuen Herausforderungen haben nach dem 11. September meines Erachtens noch eine neue Dimension erhalten.
Ich bin Herrn Eggly dankbar, dass er auf die Notwendigkeit hingewiesen hat, dass wir uns grundsätzliche Gedanken machen müssen, wie wir die komplexen Probleme unserer Gesellschaft angehen können. Dabei spielt für den Bundesrat der zeitliche Faktor eine grosse Rolle. Dies hat sich gerade an den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Schliessung der Swissair gezeigt. Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, das rechtzeitige Handeln der Behörden sicherstellen zu können. Vielleicht steht er aus dieser Sorge heraus gewissen Vorschlägen in Ihrem Gesetz skeptisch gegenüber.
Parlament und Bundesrat sind als staatsleitende Organe in erster Linie angesprochen. Die Bundesverfassung weist den beiden Behörden je eigene Stammbereiche zu, geht aber nicht von einer strikten Teilung der Gewalten, sondern von einer Kooperation der Behörden aus. So wirkt z. B. die Bundesversammlung an der Planung staatlicher Tätigkeiten und in der Aussenpolitik mit, obwohl die eigentliche Kompetenz dem Bundesrat zusteht. Umgekehrt wirkt der Bundesrat bei der Gesetzgebung und im Finanzbereich mit. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Totalrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes auch dazu genutzt werden muss, dieses verfassungsrechtlich vorgesehene Gleichgewicht zwischen den beiden Gewalten auf Gesetzesstufe auszugestalten und so weit notwendig zu präzisieren.
Ziel soll es sein, die Kooperation zwischen Parlament und Bundesrat zu verankern. Dies soll unter gleichzeitiger Aufgabenteilung und Zuweisung der Verantwortlichkeiten und auch Sicherstellung der Entscheidfähigkeit geschehen, wie dies Herr Cina erwähnt hat. Das Parlament und der Bundesrat sollen gleich starke Partner sein; das ist mir ein ganz besonderes Anliegen.
Dem Parlament kommt meines Erachtens gerade in jenen Bereichen eine wichtige Funktion zu, wo es um den öffentlichen Dialog, um die Nähe zu den Bürgerinnen und zu den Bürgern geht. Ich hoffe, dass sich vor allem das Parlament um diese Nähe kümmern wird, wie dies Herr Vollmer [PAGE 1310] erwähnt hat. Ich denke, dass die Stärkung der Informationsrechte einen Beitrag dazu leisten kann.
In den Voten der Fraktionssprecherinnen und -sprecher wurde wiederholt kritisiert, dass der Bundesrat vor allem an den alten Besitzständen und Kompetenzen festhalten möchte. Ich denke, dass dem nicht so ist. Wie Sie der Stellungnahme des Bundesrates entnehmen können, ist er weitgehend bereit, Ihren Vorschlägen zu folgen. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Informationsrechte. Der Bundesrat hat keine grundsätzlichen Einwände - überhaupt keine Einwände - gegen die vorgeschlagene gesetzliche Verankerung der Informationsrechte der Ratsmitglieder und der parlamentarischen Kommissionen. Sein Verständnis der klaren Zuweisungen von Verantwortlichkeiten führt den Bundesrat aber dazu, dass er bei der Herausgabe der Dokumente im Falle von Uneinigkeit den letzten Entscheid haben möchte. Dies aber auch im Bewusstsein darum, dass es bis anhin noch nie der Fall war, dass man sich nicht einigen konnte. Dies kann ich auch aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in den Parlamentsdiensten bestätigen.
Der Bundesrat bekräftigte bereits, die Motion auch im delegierten Rechtsetzungsbereich zu akzeptieren. Ich kann Ihnen versichern, dass dem Bundesrat dieser Entscheid nicht leicht gefallen ist, aber ich bin davon überzeugt, dass dies dazu beitragen wird, das parlamentarische Instrument der Motion verbessern zu können.
Ebenfalls nicht leicht gefallen ist dem Bundesrat sein Entscheid, dem Konsultationsrecht der parlamentarischen Kommissionen bei Verordnungen zuzustimmen. Auch hier ist es dem Bundesrat ein Anliegen, und ich werde das in der Detailberatung noch speziell erwähnen, dass das rechtzeitige Handeln gewährleistet werden kann.
Erlauben Sie mir am Schluss noch eine redaktionelle Bemerkung an die Adresse der Redaktionskommission: Sie haben PG als Abkürzung für das neue Parlamentsgesetz gewählt. Diese Abkürzung ist leider bereits durch das Postgesetz besetzt. Ich bitte die Redaktionskommission deshalb, für das Parlamentsgesetz eine neue Abkürzung zu finden.
Abschliessend möchte ich Ihnen für Ihre bisherigen Arbeiten danken und Ihnen versichern, dass der Bundesrat an einem konstruktiven Dialog mit Ihnen interessiert ist. Ich möchte mich persönlich ganz besonders dafür einsetzen, dass sowohl das Parlament wie auch der Bundesrat den neuen Herausforderungen der Zukunft gewachsen sind und über ein entsprechendes Instrumentarium verfügen können.