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Flach Beat · Nationalrat · 2014-06-05

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-06-05

Wortprotokoll

Rund 730 000 Schweizerinnen und Schweizer leben im Ausland - das ist, glaube ich, beinahe der grösste "Kanton" an Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Wir haben hier im Haus häufig das Problem, dass wir versuchen wollen, allen unseren Bürgerinnen und Bürgern irgendwie gerecht zu werden. Wir haben aber schon Schwierigkeiten damit, herauszufinden, worin denn die unterschiedlichen Bedürfnisse zwischen den Kantonen Genf und St. Gallen oder zwischen den Kantonen Tessin, Basel-Landschaft und Aargau wirklich bestehen. Umso schwieriger wird es, herauszufinden, was denn diese rund 730 000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland für Bedürfnisse haben; das ist ganz schwierig. Je nachdem sind die Bindungen an die Schweiz immer noch sehr, sehr eng, oder sie sind nur noch lose, quasi nur noch in Form des Passes, verbunden mit relativ wenigen Erinnerungen an die Schweiz, vorhanden. Gleichzeitig aber gehen jedes Jahr etwa 25 000 Schweizerinnen und Schweizer für längere Zeit ins Ausland, und etwa 20 000 kehren wieder zurück.

Auf den ersten Blick kann man sich wirklich fragen, ob es notwendig ist, dieses Gesetz zu machen. Wir heben zwei Gesetze mit 16 Artikeln auf - wenn ich richtig gezählt habe - und schaffen ein neues Gesetz mit etwa 85 Artikeln. Allerdings sind in diesen 85 Artikeln auch noch Bestimmungen zu den Schweizerschulen im Ausland enthalten. Gleichwohl ist es sinnvoll, wenn wir jetzt dieses Gesetz schaffen und zusammennehmen und zusammenbündeln, was heute in verschiedenen Erlassen geregelt ist - ich erwähne dabei nur die Regeln über den konsularischen Schutz oder die Beziehungen zur Auslandschweizer-Organisation. Es macht Sinn, das in einem Erlass zusammenzunehmen. Darum tritt die grünliberale Fraktion auf die Vorlage ein und lehnt den Nichteintretensantrag ab.

Unter den Pflichten und Rechten, die die Auslandschweizer im Ausland durch dieses Gesetz erhalten oder neu erhalten sollen, befindet sich ein ganz wichtiger Punkt. Es geht um die Frage, ob es eine Pflicht geben soll, sich einzutragen, wenn man für längere Zeit ins Ausland geht. Sie wissen alle, diese Pflicht stammt aus der Zeit, als wir als Schweizer auch im Ausland verpflichtet waren, im Falle einer Generalmobilmachung sofort in die Schweiz zurückzukehren. Man wollte wissen, wo die Wehrleute sind, damit man sie auch erreicht. [PAGE 917] Man kann geteilter Meinung sein darüber, ob diese Pflicht heute noch Sinn macht, angesichts der Informationen, die diese Menschen dann bekommen, oder auch darüber, ob das sogar mit dem automatischen Eintrag im Stimmregister verknüpft sein soll. Die grünliberale Fraktion stimmt hier nicht geschlossen, weil es auch sehr schwierig ist, herauszufinden, was dieser "Kanton", der ausserhalb der Schweiz über den ganzen Globus verteilt ist, wirklich für Bedürfnisse hat. Es gibt bestimmt viele, die ein Interesse daran haben, sich einzutragen und gleichzeitig an allen Rechten teilzuhaben. Es gibt aber auch viele, die eine weniger enge Bindung zur Schweiz haben und das nicht unbedingt wollen.

Wir werden den Einzelantrag Wasserfallen, der die Schweizerschulen im Ausland aus dem Gesetz nehmen will, unterstützen - nicht deshalb, weil wir gegen die Schweizerschulen im Ausland sind, sondern weil wir glauben, dass der Konnex zu diesem Gesetz hier, das ja vor allen Dingen die Beziehungen der Eidgenossenschaft zu natürlichen Personen regeln soll, nicht der richtige Ort ist, um die Schweizerschulen im Ausland abzuhandeln. In diese Schulen gehen eben auch viele Nichtschweizer. Das sind ganz andere Ansprüche, und es sind ganz andere Aufgaben; diese müssen nicht hier geregelt werden.

Wir sind auch der Meinung, dass der Auslandschweizerrat ein sehr gutes Gefäss bzw. Instrument ist, mit dem wir auch weiterhin zusammenarbeiten wollen.

Zusammengefasst treten die Grünliberalen auf die Vorlage ein. Ich werde dann bei den Minderheitsanträgen noch kurz auf das Thema zurückkommen.