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Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2014-06-05

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-05

Wortprotokoll

Qualität statt Quantität, das ist etwas, was wir uns als Gesetzgeber wieder vermehrt vor Augen halten sollten. Wenn es etwas gibt, was uns hier in diesem Saal Bauchweh macht, dann ist es das, dass wir viel zu viele Gesetze machen. Wenn es nicht unbedingt nötig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es unbedingt nötig, kein Gesetz zu machen. Das ist ein guter Grundsatz, der hier aber viel zu oft in Vergessenheit gerät. Hier haben wir es genau mit einem solchen Fall zu tun.

Wenn Sie den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates und die Stellungnahme des Bundesrates anschauen, dann sehen Sie, dass es bei diesem Auslandschweizergesetz darum geht, vier geltende Erlasse abzulösen. Es steht da: "Insgesamt beinhaltet die Vorlage eine Zusammenführung von bestehenden Rechtserlassen, die in wesentlichen Punkten aktualisiert werden, und schafft keine neuen Rechtsansprüche für Schweizer Personen im Ausland." Uns liegt die Situation der Auslandschweizer auch am Herzen. Diese ist aber, wie es der Bericht sagt, geregelt. Neue gesetzliche Regelungen führen immer zu neuen Kosten, zu neuen Verwaltungsaufgaben und zu neuen Begehrlichkeiten, sie geben neue Grundlagen für Finanzflüsse und werfen oft mehr neue Fragen auf, als sie bestehende zu lösen vermögen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen beliebt machen, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Der Grund liegt nicht darin, dass uns das Wohl und die Situation der Auslandschweizer nicht am Herzen liegen würden. Wir sind aber der Auffassung, dass es ein Unsinn ist und wir unsere Aufgabe als Gesetzgeber falsch verstehen, wenn wir hier einen Erlass mit 85 Artikeln machen, obwohl wir schon Erlasse haben, die diese Situation unseres Erachtens zur Zufriedenheit regeln. Dieser Erlass kostet uns viele Stunden Arbeit und wird noch viel grössere Folgekosten nach sich ziehen; das ist so klar wie das Amen in der Kirche.

Darum beantragen wir Ihnen Nichteintreten.