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Vollmer Peter · Nationalrat · 2001-10-02

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-10-02

Wortprotokoll

Es wurde schon oft gesagt: Der Berg hat eine Maus geboren. Ich glaube, dass diese Bezeichnung für das Parlamentsgesetz nicht ganz unzutreffend ist. Wenn man das an den langjährigen Tätigkeiten der Kommission, der Subkommission und der Expertengruppen misst, dann muss man sich wahrlich fragen, ob das wirklich das Resultat des Reformwillens darstellt, wie wir ihn sonst immer beschwören. Ich glaube, was wir heute beim Parlamentsgesetz tun können, ist letztlich nichts anderes als der Ausdruck des geltenden allgemeinen Reformwillens. Weshalb sollten wir hier plötzlich mehr Mut zeigen, wenn wir ihn sonst längst verloren haben?

Wir meinen trotzdem, dass es wichtig ist, dass wir heute auf das Parlamentsgesetz eintreten und zumindest einige bescheidene Korrekturen anbringen. Das Parlamentsgesetz regelt ja nicht nur unsere eigene Organisation: Wie wir uns hier in unserem Ratsablauf organisieren, und wie wir das Zusammenspiel der beiden Kammern organisieren. Es regelt vor allem - und ich meine, das ist eigentlich das Kern- und Herzstück - das Zusammenspiel der verschiedenen Gewalten, insbesondere auch das Zusammenspiel von Parlament und Bundesrat.

Es ist klar, dass hier eine echte Reform etwas wirklich grundlegend Neues am gesamten Gewaltenteilungssystem ändern müsste. Das heisst, dass wir auch unser Regierungssystem ganz grundlegend überprüfen und uns dabei fragen müssten, wie weit unsere Art der parlamentarischen Mitwirkung in diesem Direktorialsystem - wie wir das heute in der Schweiz kennen - noch angebracht ist.

Alle Diskussionen, die wir im Zusammenhang mit der Reform der neuen Bundesverfassung geführt hatten, zeigten, dass wir hier offenbar doch lieber den sicheren und bescheidenen Weg der kleinen "Reförmchen" gehen wollen. So ist beispielsweise nur schon der Gedanke, einen Umbau unserer Institutionen in Richtung eines parlamentarischen Systems in Erwägung zu ziehen, für viele schon derart revolutionär, dass er hier im Ratssaal keinen Platz hat.

Die SP-Fraktion unterstützt dieses Gesetz heute insbesondere - sie hat aber auch verschiedene Minderheitsanträge und Einzelanträge, die sie noch vertreten möchte -, weil sie [PAGE 1309] klar der Meinung ist, dass dieses Parlamentsgesetz vor allem zwei Dinge anvisieren muss:

1. Es muss die Effizienz und die Effektivität des Parlamentes stärken.

2. Es muss klar die Konkretisierung der in der Verfassung eindeutig festgeschriebenen Oberaufsicht des Parlamentes stärken. Diese Oberaufsicht des Parlamentes sollte auch in ihrem Verhältnis zum Bundesrat, zur Verwaltung im Parlamentsgesetz einen Niederschlag finden.

Wir sind als Parlament aufgerufen, mit der neuen Bundesverfassung beispielsweise nicht nur einfach Gesetze zu erlassen, sondern wir haben auch einen Wirksamkeitsauftrag. Wir sollten eigentlich auch mitverantwortlich sein für das, was nachher bezüglich der Umsetzung, der Anwendung, bezüglich der Resultate, der Wirkungen unseres gesetzgeberischen Handelns passiert. Genau diese Wirkungsverantwortung weist darauf hin, dass wir diese Sachen nicht einfach in einem klassischen Sinn der Gewaltentrennung angehen können, dass wir jetzt nicht einfach über die Kompetenzgrenzen zwischen Bundesrat und Parlament diskutieren, sondern dass wir in einem modernen Sinn von einem Zusammenwirken der Gewalten ausgehen müssen.

Bereits Montesquieu, der ja immer wieder zitiert wird, wenn es um Gewaltenteilung geht - und eben auch missverständlich und falsch zitiert wird -, hat nie eine Gewaltentrennung anvisiert. Er wollte eine Gewaltenteilung im Sinne einer Gewaltenbeteiligung der verschiedenen Stände. Genau so meine ich, müssen wir eben auch bei all diesen Schnittstellen, wenn es um die Mitwirkung des Parlamentes geht, von einer Gewaltenbeteiligung, von einem Zusammenwirken sprechen. Ich möchte hier insbesondere den Bundesrat bitten, in der Erkenntnis dieser neuen Situation mit den bisher eher bescheidenen Schritten wirklich ein bisschen mutiger weiterzufahren und sich nicht immer nur auf seine Kompetenzordnung zu beziehen und Angst zu haben, das Parlament fresse da in einzelnen Bereichen über den Zaun.

Ich bin froh, dass wir mit Frau Bundeskanzlerin Huber-Hotz heute eine Person zur Seite haben, die sich aus ihrer früheren Tätigkeit als Generalsekretärin des Parlamentes noch gewohnt ist, auch für die Anliegen und Interessen unserer verfassungsmässigen Aufgaben zu kämpfen. Wenn der Bundesrat heute schon zumindest in diesem bescheidenen Aspekt, wenn es um Motionen im delegierten Rechtsetzungsbereich geht, einen Schritt gemacht hat, gratulieren wir ihm. Ich hoffe, dass sich der Bundesrat auch bei den übrigen Schritten, bei denen es um das Zusammenwirken der verschiedenen Gewalten geht, von den gleichen Erkenntnissen leiten lässt. Ich denke hier an die Mitwirkung in der Aussenpolitik. Ich denke an die Mitwirkung an der gesamten Legislaturplanung. Das sind ganz wichtige Schnittstellen, die nicht mehr nur unter dem Aspekt der Kompetenzabgrenzung betrachtet werden können.

Die SP-Fraktion ist auch der Meinung, dass wir in verschiedenen Bereichen klare Grundlinien zu vertreten haben. Gerade in den letzten Tagen sprach wieder alles von der Bürgernähe, dass wir nicht möchten, dass unsere Bürgernähe irgendwie durch Barrieren und physische Massnahmen behindert wird. Bürgernähe heisst auch verstärkte Transparenz des politischen Prozesses. Es ist uns deshalb ein grosses Anliegen, im gesamten Parlamentsgesetz als eine der Richtlinien in der Beurteilung einzelner Anträge zu sehen, wie weit damit die Transparenz im Verfahren, die Transparenz im Prozess verstärkt und erhöht werden. Hier wird es auch um die Frage gehen, wie sich die Parlamentarier selber einer solchen Transparenz stellen, wenn es um die Offenlegungspflichten ihrer persönlichen Interessen und Verbindungen geht. Hier geht es auch um Bürgernähe. Hier werden wir auch ein Zeichen setzen und den Tatbeweis erbringen können, dass das, was wir in Sonntagsreden so über Bürgernähe sagen, dann auch im Parlamentsgesetz konkret umgesetzt wird.

Ein weiteres, ganz wichtiges Anliegen: Wenn wir das Parlament stärken und seine Effektivität erhöhen wollen - gerade im Zusammenhang mit der Wirkungsüberprüfung -, braucht das Parlament auch Instrumente und die entsprechenden Mittel. Auch darüber wird es im Zusammenhang mit dem Parlamentsgesetz zu reden geben. Es geht nämlich nicht an, dass wir einfach eine Kompetenzordnung festlegen und uns dann selber die Instrumente und Mittel verwehren, die wir brauchen, um diese Aufgabe, die uns verfassungsmässig zuerkannt worden ist, effektiv auch umzusetzen und zu leben.

In diesem Sinne unterstützt die SP-Fraktion - ohne Euphorie, ohne grosse idealistische Vorstellungen - diesen auf dem Tisch liegenden Entwurf des Parlamentsgesetzes. Die SP-Fraktion bittet Sie, in der Detailberatung den Grundsätzen der Transparenz, der Offenheit, der Informationsrechte, der Oberaufsicht und der Mitwirkung die volle Aufmerksamkeit zu schenken und damit in unserem bescheidenen Arbeitsbereich wenigstens die Voraussetzungen zur Wahrnehmung unserer Aufgaben ein wenig - nur ein kleines bisschen - zu verbessern.

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