Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-06-05
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-05
Wortprotokoll
Wir bitten Sie, bei Artikel 11 Absatz 1 und demzufolge dann auch bei Artikel 14 Absätze 1a und 1 die Mehrheit zu unterstützen.
Artikel 11 Absatz 1 hat in der Fassung des Ständerates mit der Formulierung "hat sich ... zu melden" eine reine Aufforderungsfunktion. Das ist anerkanntermassen sanktionslos und hat eine appellatorische Funktion. Wir wissen, dass es zwar sehr viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gibt, die ihre Verbundenheit mit ihrem Heimatland aufrechterhalten und sich dementsprechend auch eintragen lassen - mit oder ohne diesen Artikel -, aber es gibt eben auch andere, die ihr Heimatland bewusst hinter sich lassen wollen, die die Brücken abbrechen und nichts mehr damit zu tun haben wollen. Ihnen ist dieser Artikel 11 Absatz 1 egal, weil man sie nicht verpflichten kann, sich anzumelden, und weil es auch keine Sanktionen gibt. Wenn sie in Not geraten, kann man ihnen die Hilfe nicht verweigern, weil sie sich nicht eingetragen haben. Mit anderen Worten: Die Folgen der verweigerten Meldung sind völlig belanglos.
Weil wir diesen appellatorischen Charakter, der in einem Gesetz nichts zu suchen hat, eliminieren möchten, finden wir den Vorschlag des Bundesrates besser. So haben diejenigen, die sich melden, einen Anspruch darauf, im Auslandschweizerregister eingetragen zu werden. Damit lassen wir denjenigen, die sich nicht eintragen lassen wollen, ihren Willen. Wir akzeptieren das. Wir wissen aber auch, dass sie vom Heimatland trotzdem unterstützt würden, wenn es nötig wäre. Aber wir akzeptieren, dass sie diese bürokratische Brücke zur Schweiz nicht schlagen wollen.
Deswegen sind wir der Meinung, dass wir hier und dann natürlich auch bei Artikel 14 Absätze 1a und 1 der Mehrheit folgen sollten.