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Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2001-10-02

Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2001-10-02

Wortprotokoll

Es ist ja nicht der grosse Wurf, den Ihnen die SPK unter dem Titel Totalrevision unterbreitet, sondern wie Sie gehört haben, geht es darum, das alte, durch viele Teilrevisionen unübersichtlich gewordene Geschäftsverkehrsgesetz übersichtlicher zu machen und die infolge der Revision der Bundesverfassung notwendig gewordenen Anpassungen vorzunehmen. Das ist gut so. Leider aber klammert die Revision wichtige Fragen unserer parlamentarischen Tätigkeit weiterhin aus. So bleiben die Fragen der besseren Entschädigung, der Anstellung einer persönlichen Mitarbeiterin, der Finanzierung der politischen Parteien als Hauptakteure im politischen Meinungsbildungs- und Personalrekrutierungsprozess weiterhin ungelöst.

Ebenfalls wird die Frage ausgeklammert, ob die heutige Arbeitslast dieses Parlamentes überhaupt noch im Milizsystem bewältigt werden kann und wie die Herausbildung eines Zweiklassensystems von nicht als solchen definierten Vollzeitprofis einerseits und wirklichen Milizlerinnen und Milizler andererseits verhindert werden kann. So werden wir die Version, die wir in dieser Woche wahrscheinlich verabschieden werden, aller Voraussicht nach schon bald wieder teilrevidieren müssen; die SPK ist ja mit entsprechenden Vorarbeiten beschäftigt. Dies ist an sich störend, weil die Missstände, die es zu beseitigen gäbe, ja längst bekannt sind und nur nicht in das Parlamentsgesetz hineinkamen, weil es heisse Eisen sind. Heisse Eisen anzupacken ist auch Aufgabe des Parlamentes, aber wir schieben diese Probleme jetzt vor uns her und lassen sie ungelöst. Das geht auf unsere eigenen Kosten.

Auch die ganze Geschichte der Offenlegung der Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern, inklusive die der Lobbyisten, ist im Gesetz unbefriedigend gelöst. So müssen zwar Verwaltungsratsmandate weiterhin deklariert werden, nicht aber die daraus resultierenden Einkünfte. Es sind auch keine Sanktionen im Falle einer Nichtoffenlegung vorgesehen. Über Lobbyisten kann - muss aber nicht - ein Register angelegt werden. Das ist eine halbherzige Lösung. Ich werde nachher noch darauf zu sprechen kommen.

Unbefriedigend ist auch, dass die Kommission nicht bereit war, das hinter den Kulissen des Parlamentes agierende Grüppchen Richterwahlen im neuen Gesetz zu regeln und ihm den Status eines regulären parlamentarischen Organs zu geben. Mit Händen und Füssen hat sich eine Mehrheit der Kommission dagegen gewehrt. Wie soll ich den hartnäckigen Widerstand der Kommissionsmehrheit gegen diese Regelung interpretieren, wenn nicht so, dass lieber hinter den Kulissen "gemischelt" als transparent gehandelt und informiert werden will?

Die Arbeitslast wird mit dieser Reform zunehmen, da vermehrt Mitwirkungs-, Informations- und Konsultationsrechte eingebaut werden. Das ist an und für sich positiv. Wie sich das aber in der Praxis bewähren wird, ist sehr ungewiss, da das Ganze mit den immer gleichbleibenden zeitlichen Gefässen des Milizsystems bewältigt werden soll. Es ist zu befürchten, dass infolge Zeitmangel diese neuen Rechte gar nicht richtig wahrgenommen werden können und die Übermacht von Verwaltung und Regierung dem Parlament gegenüber bestehen bleibt. Wenn man sieht, wie sich der Bundesrat gegen diese kleinen Gewichtsverschiebungen zugunsten des Parlamentes wehrt, merkt man schnell, dass sich hier eine Praxis entwickeln könnte, die nichts Gutes, das heisst nichts Neues für das Parlament bedeutet. Ich bin froh, dass die Kommission hier hart geblieben ist und den Kurs gehalten hat. Die grüne Fraktion wird es auch so halten.

Bei den parlamentarischen Vorstössen gibt es Änderungen, die Sinn machen und die wir mittragen, aber auf keinen Fall die Abschwächung des Instrumentes der Parlamentarischen Initiative.

Kritische Anmerkungen haben wir auch zum Einsatz der zahlreichen Subkommissionen, die zwar nicht im Gesetz geregelt werden, die aber laufend stattfinden. Diese schliessen die Nichtregierungsparteien von der Mitarbeit aus. Da der Meinungsfindungsprozess immer mehr in den Subkommissionen passiert und wichtige Vorentscheide dort gefällt werden, ist das demokratiepolitisch fragwürdig. Auch darauf werde ich zurückkommen.

Ich habe jetzt ein paar Mängel des neuen Gesetzes aufgezeigt, es gibt auch sehr viel Positives. Deshalb ist die grüne Fraktion der Meinung, wir sollten auf das Gesetz eintreten. Wir werden noch versuchen, mit Minderheits- und Einzelanträgen nachzubessern.