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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2014-03-04

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-04

Wortprotokoll

Sie haben die parlamentarische Initiative Cramer zur Kenntnis genommen. Er regt an, dass im Jahr 2015 zum Gedenken an das zweihundertjährige Bestehen der heutigen Landesgrenzen der Schweiz und zur Feier der Schweizer Vielfalt innerhalb dieser Grenzen eine Session extra muros im Wallis durchgeführt werden soll. Er begründet dies auch damit, dass sich der Beitritt der Kantone Genf, Wallis und Neuenburg zur Eidgenossenschaft zum zweihundertsten Mal jährt und somit eben die Festlegung der noch heute geltenden Landesgrenzen der Schweiz gefeiert werden soll. Es sei daran zu erinnern, dass die Grenzen in der Geschichte der Eidgenossenschaft noch nie über einen so langen Zeitraum hinweg unverändert geblieben seien. [PAGE 40]

Das Büro des Ständerates hat diese parlamentarische Initiative vorgeprüft und findet die Idee einer Session extra muros, speziell auch im Wallis, sicherlich sympathisch, dennoch ist es nach Anhörung des Initianten mit 3 zu 2 Stimmen zum Ergebnis gekommen, der parlamentarischen Initiative sei keine Folge zu geben.

Es ist so, dass es Sessionen extra muros gegeben hat; die amtsälteren Kolleginnen und Kollegen haben sie miterlebt. Es haben seit 1848 ganze drei Sessionen des Parlamentes ausserhalb der Bundeshauptstadt stattgefunden, nämlich die Herbstsession 1993 in Genf, die Frühjahrssession 2001 in Lugano und die Herbstsession 2006 in Flims. Anlass für diese Sessionen extra muros waren aber immer Bauarbeiten oder Renovationsarbeiten an den Ratssälen. Es brauchte also immer Sanierungsarbeiten am Bundeshaus, damit der Bundeshausbetrieb während einer Session nach ausserhalb verlegt wurde. Nie wurde eine Session aus anderen Gründen extra muros durchgeführt, also zum Beispiel zum Gedenken an ein wichtiges politisches oder geschichtliches Ereignis.

Wenn man die rechtlichen Grundlagen anschaut, kann man feststellen, dass Artikel 32 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes festlegt, dass sich die Bundesversammlung in Bern versammelt und nur ausnahmsweise an einem anderen Ort tagt. Diese Aussage zu den Ausnahmen wurde bis anhin so interpretiert, dass dies eben dann der Fall ist, wenn Renovationsarbeiten anstehen und die Ratssäle nicht zur Verfügung stehen. Das Büro lehnt die Initiative auch deshalb mehrheitlich ab, weil es befürchtet, es könnte ein Präjudiz geschaffen werden, wenn man vom Grundsatz abweicht, dass Sessionen extra muros nur stattfinden, wenn gleichzeitig Renovationsarbeiten durchgeführt werden und die Ratssäle nicht zur Verfügung stehen. Sonst könnte es auch sein, dass man versucht, verschiedene gesellschaftliche, politische, kulturelle Ereignisse zum Anlass zu nehmen, um eine Session extra muros durchzuführen. Es gibt ja immer wieder Jubiläen; letztes Jahr feierten wir beispielsweise 500 Jahre Appenzell. Es gibt auch immer mal wieder das Jubiläum einer Kantonsgründung und anderes mehr. Es wäre auch so, dass alle Landesteile einmal zum Zuge kommen wollten, so etwa die Ostschweiz und die Zentralschweiz.

Es gibt aber auch die Begründung, auf die sich das Büro abstützt, wonach eben eine solche Session sehr aufwendig wäre. Es müsste, vereinfacht gesagt, der gesamte Tross - also die Räte, der Bundesrat, die Verwaltung, natürlich auch die Medien, alle Experten, alle Personen, die vor und hinter den Kulissen in irgendeiner Art und Weise mit dem Ablauf der Session beschäftigt werden - an diesen Ort, im vorliegenden Fall ins Wallis, dislozieren. Das ist sehr aufwendig und kompliziert, auch die Abläufe.

Es ist auch so, dass in Anbetracht des Budgetprozesses dem Büro eine Durchführung 2015 unrealistisch erscheint, weil die bisherigen auswärtigen Sessionen - das weiss man - doch auch eine Vorbereitungszeit von gut 18 Monaten in Anspruch genommen haben. Dabei ist damals auch noch ein konkreter organisatorischer und erheblicher finanzieller Beitrag des Standortkantons im Voraus zugesichert worden. Im vorliegenden Fall verfügt das Büro über keinerlei Zusicherungen des Kantons Wallis. Finanziell gesehen ist es auch so, dass eine Session extra muros erhebliche Mehrausgaben mit sich bringt, welche sich in der Höhe von rund 2 Millionen Franken bewegen dürften. Darin ist aber der zusätzliche Arbeitsaufwand für die organisierende Gemeinde, den Kanton und auch weitere Beteiligte natürlich nicht eingerechnet.

Ich möchte Sie daher namens des Büros bitten, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.