Hess Hans · Ständerat · 2014-03-04
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-04
Wortprotokoll
Die Geschäftsprüfungskommissionen haben am 31. Januar 2014 den Jahresbericht der beiden Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation verabschiedet und veröffentlicht. Ich gebe Ihnen einen kurzen Überblick über die Aufsichtstätigkeit der GPK im Jahre 2013. Meine Kollegen werden anschliessend über einzelne Bereiche Bericht erstatten.
Die GPK haben im Berichtsjahr fünf Untersuchungsberichte verabschiedet und veröffentlicht. Von diesen Berichten möchte ich kurz jenen zum Rücktritt des Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank (SNB) herausgreifen, der von den GPK am 15. März 2013 verabschiedet wurde.
Eine von beiden GPK eingesetzte Arbeitsgruppe untersuchte das Verhalten des Bundesrates und der involvierten Vertreter der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit den heiklen privaten Banktransaktionen des SNB-Präsidenten, mit dem Ziel, daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen. In ihrem Untersuchungsbericht begrüssten die GPK, dass der Bankrat der SNB aus dem Vorfall rasch Lehren gezogen und am 9. März 2012 ein neues, strengeres Reglement für private Finanzanlagen und Finanzgeschäfte von Mitgliedern der Bankleitung erlassen hat. An den Bundesrat richteten die GPK zehn Empfehlungen, die unter anderem darauf abzielten, das Funktionieren des Bundesrates als Regierungs- bzw. Führungsorgan zu verbessern. Die GPK kamen unter anderem zum Schluss, dass der Gesamtbundesrat unbedingt früher in das erwähnte Geschäft hätte einbezogen werden müssen. Die GPK forderten den Bundesrat auf, für besondere Situationen ein besseres Kommunikationssystem zu schaffen, das heisst insbesondere auch, die Abhörsicherheit von Telefonkonferenzen des Bundesrates zu gewährleisten. Diese Empfehlung erlangte vor dem Hintergrund der Enthüllungen zum Abhörprogramm der NSA in der zweiten Hälfte des Jahres 2013 eine besondere Aktualität.
Die GPK befassten sich im Rahmen dieser Untersuchung nicht zum ersten Mal auch mit der Qualität der Bundesratsprotokolle und kamen zum Schluss, dass diese Protokolle trotz neuer Form die Nachvollziehbarkeit der Inhalte der Bundesratssitzungen nicht gewährleisten und dem Bundesrat folglich nicht als Führungsinstrument dienen können. Sie wiesen den Bundesrat darauf hin, dass damit dem neuen Artikel 13 Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) nicht gebührend Rechnung getragen werde.
Die GPK haben im Laufe des Jahres 2013 den Dialog mit dem Bundesrat über den SNB-Bericht weitergeführt und im Januar dieses Jahres die Inspektion formell abgeschlossen. Sie werden in zwei Jahren im Rahmen einer Nachkontrolle die Umsetzung ihrer Empfehlungen überprüfen.
Ähnliche Feststellungen zum Funktionieren des Bundesratskollegiums hatten die GPK bereits im Jahre 2010 bei der Untersuchung der Finanzkrise und der Übergabe von UBS-Kundendaten an die USA gemacht. Mit dieser Untersuchung hat sich die Arbeitsgruppe Finanzmarktaufsicht beider GPK im Jahre 2013 im Rahmen einer Nachkontrolle erneut befasst. Wir bleiben also mit dem Bundesrat zu diesem Themenkreis im Gespräch. Mit einer Revision des RVOG, die grösstenteils per Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, konnten dank den Erkenntnissen aus den GPK-Berichten [PAGE 37] wesentliche Verbesserungen der Rechtsgrundlage geschaffen werden. Es wird die Aufgabe der GPK sein, die praktische Umsetzung und Bewährung dieser Vorschriften im Regierungsalltag zu begleiten bzw. zu kontrollieren.
Im Berichtsjahr hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe der GPK und der Finanzkommissionen die Untersuchung in Bezug auf das Informatiksystem Insieme der Eidgenössischen Steuerverwaltung aufgenommen. Der Abschluss dieser umfangreichen Inspektion ist für 2014 geplant.
Im Weiteren haben die GPK im Januar 2013 der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle den Auftrag zu drei neuen vertieften Untersuchungen, sogenannten Evaluationen, erteilt. Es geht dabei um die Unabhängigkeit von Regulierungs- und Aufsichtsorganen, um die internationale Kooperation der Schweizer Armee und um die Sicherstellung landwirtschaftlichen Kulturlandes. Zum Zwischenbericht zu diesen Evaluationen verweise ich auch auf den Anhang des Jahresberichtes. Die zuständigen Subkommissionen der GPK werden die Untersuchungen im Laufe dieses Jahres auswerten, ihre politischen Schlussfolgerungen ziehen und Empfehlungen dazu abgeben.
Im Weiteren wird im vorliegenden Jahresbericht auch über eine Reihe von Abklärungen berichtet, die nicht separat veröffentlicht wurden. Es geht dabei um verschiedene Nachkontrollen früherer Inspektionen sowie um Geschäfte im Bereich der Oberaufsicht über die Justiz und die Bundesanwaltschaft.
Wie Sie dem Jahresbericht entnehmen können, waren die GPK im gesamten Spektrum der Oberaufsicht mit zahlreichen Untersuchungen und Abklärungen tätig. Sie legen dabei stets Wert auf die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten sowie auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den beaufsichtigten Bundesbehörden, das heisst mit dem Bundesrat, den eidgenössischen Gerichten und allen weiteren Trägern von Aufgaben des Bundes.
In diesem Sinne bitte ich Sie, vom Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation Kenntnis zu nehmen.