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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-12-05

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-12-05

Wortprotokoll

Von Nationalrat Fluri und anderen Votanten wurde richtigerweise erwähnt, dass diese Bestimmungen zu Breite, Höhe usw. von Fahrzeugen einfach nicht in ein Gesetz gehören: Das ist typischerweise Bestandteil einer Verordnung, einer Richtlinie oder einer Umsetzungsvorschrift. Wir haben unzählige solche technischen Vorgaben, und die sind nie Bestandteil eines Gesetzes.

Ich sehe aber die Absicht von Nationalrat Hardegger und seiner Minderheit: Es geht vor allem um die Frage der "40-Tönner". Auch da entspricht unsere Regelung der heutigen EU-Richtlinie; die Schweiz hat bekanntlich mit dem Landverkehrsabkommen diese 40-Tonnen-Limite übernommen. Das ist die rechtliche Basis, und das soll auch so bleiben.

Deshalb ist es auch hier so: Es handelt sich um eine Wiederholung von Bestimmungen des Landverkehrsabkommens, und ein solches Abkommen können Sie nicht einfach abändern, weil eine solche Anpassung zuerst ausgehandelt und [PAGE 2028] ratifiziert werden müsste. So oder so hätte also bei uns das Parlament oder das Volk etwas zu sagen für den - aus meiner Sicht hypothetischen - Fall, dass hier eine Änderung vorgenommen würde.

Anders wäre es, wenn wir, wie dies die SP will, EU-Mitglied würden: Dann könnten Sie nur Ja oder Nein sagen und müssten den EU-Acquis übernehmen. Da sind Sie ja immer ein bisschen verletzlich, weil man dann eben nicht nur Rosinen picken kann, sondern den ganzen Acquis ohne Wenn und Aber übernimmt.

Ich bitte Sie, diese Bestimmung, wonach die Schweiz und die EU auf ihren Strassen gegenseitig "40-Tönner" zulassen, wirklich stufengerecht und adäquat dort zu lassen, wo sie hingehört, nämlich in einer Verordnung bzw. im Grundlagenvertrag mit der EU.

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