Maurer Ueli · Bundesrat · 2013-12-05
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2013-12-05
Wortprotokoll
Die Erklärung des Bundespräsidenten zur Planung des folgenden Jahres hat nun schon eine längere Tradition. Eine Besonderheit ist, dass jeweils dasjenige Mitglied des Bundesrates die Erklärung abgibt, dessen Präsidialjahr gerade am Ausklingen ist, und nicht etwa der neugewählte Bundespräsident. Wie gewohnt erfolgt zunächst eine kurze Standortbestimmung, um uns in Erinnerung zu halten, wo wir heute, im Dezember 2013, stehen.
Im Jahr 2013 hat sich das Umfeld für die Schweizer Konjunktur leicht verbessert. Erstmals seit mehreren Jahren zeigen die Prognosen nicht nach unten. Günstigenfalls könnte sich im Euroraum die Erholung, die jüngst eingesetzt hat, schneller fortsetzen, und die Schwellenländer könnten ihre derzeitige Konjunkturdelle zügig überwinden. Eine stärkere Nachfrage aus Absatzmärkten, die für die Schweiz wichtig sind, würde der Exportwirtschaft zusätzlichen Rückenwind verleihen und könnte die konjunkturelle Belebung in unserer Wirtschaft beschleunigen.
Trotz der gestiegenen Zuversicht dürfen die nach wie vor erheblichen negativen weltwirtschaftlichen Risiken nicht aus dem Blick geraten. So ist die Schuldenkrise im Euroraum noch nicht überwunden. Rückschläge bei den Wirtschaftsreformen sind möglich. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die für die kommenden Jahre anstehende Normalisierung der extrem expansiven Geldpolitik nicht reibungslos vonstatten geht. Es käme so zu einer höheren Volatilität an den internationalen Finanzmärkten, was die Erholung der Weltkonjunktur empfindlich stören könnte. So präsentiert sich die aktuelle Konjunkturprognose als Ausgangslage für das Jahr 2014.
Lassen Sie uns nach dieser kurzen Standortbestimmung jetzt gemeinsam vorwärtsblicken. Es geht nun darum, das dritte Jahr der Legislaturperiode 2011-2015 in Angriff zu nehmen. Sie haben das Dokument "Ziele des Bundesrates 2014" mit den politischen Schwerpunkten für das kommende Jahr zur Kenntnis erhalten. Wie immer sind die Jahresziele in drei Landessprachen verfügbar. Mein Ausblick auf das Jahr 2014 beruht auf den sieben Leitlinien, welche die Herausforderungen für die kommenden vier Jahre umschreiben.
1. Der Standort Schweiz ist attraktiv, wettbewerbsfähig und zeichnet sich durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen aus.
2. Die Schweiz ist regional und global gut positioniert und hat ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt.
3. Die Sicherheit der Schweiz ist gewährleistet.
4. Der gesellschaftliche Zusammenhalt der Schweiz ist gefestigt, und den demografischen Herausforderungen wird wirksam begegnet.
5. Die Schweiz nutzt Energien und Ressourcen nachhaltig und effizienter und ist auf das zunehmende Mobilitätsbedürfnis vorbereitet.
6. Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und Innovation einen Spitzenplatz.
7. Die Schweiz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit sowie beim Rentenalter.
Die Konkretisierung dieser Leitlinien geschieht für jedes Jahr neu, mit der Festlegung von Massnahmen für das betreffende Jahr. Auf unsere Prioritäten für 2014 möchte ich nun näher eingehen. Ich werde mich dabei auf einige ausgewählte Schwerpunkte beschränken.
Finanzpolitisch wird der Bundesrat 2014 eine Standortbestimmung vornehmen und erste Eckwerte für die finanzpolitischen Prioritäten für die Jahre 2016 bis 2024 festlegen. Der zweite Wirksamkeitsbericht betreffend die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung wird Auskunft darüber geben, inwieweit die Ziele des nationalen Finanzausgleichs in der Vierjahresperiode 2012-2015 erreicht werden, und soll dem Parlament als Grundlage für die Neudotierung der Ausgleichsgefässe für die Periode 2016-2019 dienen.
Mit der Steuergesetzgebung soll die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gestärkt und der Steuerstreit mit der EU beigelegt werden, dies mit einer international akzeptierten, rechtssicheren und finanzpolitisch ausgewogenen Lösung. Ziel eines Dialogs mit der EU zur Unternehmensbesteuerung ist es, die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandorts Schweiz zu wahren und weiterzuentwickeln.
In der Aussenpolitik bildet 2014 die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) einen wichtigen Schwerpunkt: Die Schweiz übernimmt 2014 zum zweiten Mal den Vorsitz. Im Rahmen ihres Vorsitzes wird die Schweiz eine OSZE-weite Antiterrorkonferenz durchführen, an welcher die verschiedenen Dimensionen des Terrorismus erörtert werden.
Auch 2014 wird der Bundesrat bestrebt sein, die Stellung der Schweiz in den internationalen Finanzinstitutionen weiter zu festigen. Dazu gehören ein konsequentes Engagement im Internationalen Finanz- und Währungsausschuss für eine verbesserte Berechnung der Stimmanteile im IWF und eine gute Priorisierung der finanziellen Beteiligungen an den verschiedenen Finanzierungsgefässen der Bretton-Woods-Institutionen. Schliesslich wird der Bundesrat eine gründliche Analyse der Situation in der Region Nahost und Nordafrika seit Beginn der arabischen Revolutionen im Jahr 2011 machen sowie mögliche Zukunftsszenarien beraten.
In der Europapolitik sollen 2014 die Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen mit der EU abgeschlossen werden. Das Abkommen regelt die institutionellen Fragen für bestehende und zukünftige Marktzugangsabkommen. Daneben wird der Bundesrat 2014 die Botschaft zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien verabschieden.
Zur bundesrätlichen Aussenwirtschaftsstrategie gehört die Intensivierung der Anstrengungen im Hinblick auf den Ausbau und die Verstärkung des Netzes von Freihandelsabkommen. Damit soll der Zugang der Schweiz zu wichtigen ausländischen Märkten mit grossem Wachstumspotenzial verbessert werden. Priorität haben 2014 die Ratifizierung und das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China.
Im Bereich der Sicherheit wird der Bundesrat 2014 die Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die [PAGE 2008] Weiterentwicklung der Armee verabschieden. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Weiterentwicklung der Armee nach den Vorgaben von Bundesrat und Parlament finanziell, materiell und personell umzusetzen. Neu geregelt werden sollen namentlich die Aufgaben der Armee und der Bestand der Armee. Weiter wird ein Aktionsplan "Integrierte Grenzverwaltungsstrategie" verabschiedet, der konkrete Massnahmen enthält, um die illegale Migration und die grenzüberschreitende Kriminalität wirkungsvoller zu bekämpfen. Die legalen Grenzübertritte sollen dagegen in Zukunft reibungsloser abgewickelt werden.
In der Migrationspolitik wird der Bundesrat 2014 die Botschaft zu einer weiteren Änderung des Asylgesetzes verabschieden. Die darin vorgeschlagene Neustrukturierung des Asylbereichs soll eine markante Beschleunigung der Asylverfahren bringen. Neu soll eine Mehrheit der Asylverfahren des Bundes innerhalb von maximal 140 Tagen rechtskräftig abgeschlossen werden.
In der Gesundheitspolitik ist eine Reihe von Massnahmen im Zusammenhang mit der bundesrätlichen Strategie "Gesundheit 2020" geplant. Prioritär ist eine Teilrevision des KVG. Diese beinhaltet ein effizientes Instrument zur langfristigen Steuerung des ambulanten Bereichs. Dieser Bereich weist ein besonders hohes Kostenwachstum auf.
In der Sozialpolitik wird der Bundesrat die Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020 verabschieden. Im Zentrum der Reform stehen die Interessen der Versicherten und eine ausgewogene Lösung, die darauf abzielt, einerseits das Leistungsniveau im Rentenalter zu erhalten und andererseits das finanzielle Gleichgewicht der AHV und der zweiten Säule zu sichern.
In der Energiepolitik soll mit der Revision des Umweltschutzgesetzes eine neue Rechtsgrundlage für die effizientere Nutzung der natürlichen Ressourcen geschaffen werden. Die Umweltbelastung soll langfristig massgeblich vermindert und die Leistungsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft soll gestärkt werden. Ein Strom- bzw. Energieabkommen mit der EU bezweckt die vollwertige Eingliederung der Schweiz in den europäischen Strombinnenmarkt, was für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz und für die Schweizer Stromwirtschaft von zentralem Interesse ist.
In der Verkehrspolitik sollen insbesondere ein Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds geschaffen und Massnahmen zur Schliessung der Finanzierungslücke im Strassenverkehr ergriffen werden. Mit der zweiten Programmbotschaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz sollen weitere Projekte zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz lanciert und die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus dem Infrastrukturfonds freigegeben werden.
In der Raumplanung geht es einmal mehr um das Raumplanungsgesetz. In der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes soll ein substanzieller Beitrag geleistet werden, um die verfassungsrechtlichen Ziele der Raumplanung - haushälterische Bodennutzung und geordnete Besiedlung des Landes - künftig besser erfüllen und die mannigfaltigen Ansprüche an den Raum besser aufeinander abstimmen zu können.
In der Umweltpolitik möchte der Bundesrat 2014 den Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz verabschieden. Die Strategie soll die Erhaltung und Nutzung der Biodiversität in unserem Land langfristig sicherstellen.
In der Bildungspolitik soll ein Gesundheitsberufegesetz im Interesse der öffentlichen Gesundheit die Anforderungen an die Ausbildung und die Ausübung der Gesundheitsberufe einheitlich festlegen. Ziel ist es, Fachleute auszubilden, die fähig sind, eine qualitativ hochstehende Versorgung sicherzustellen und den Wandel des Gesundheitswesens mitzutragen.
Ich komme damit zum Schluss: Der Bundesrat plant für das dritte Jahr der Legislaturperiode eine breite Palette von Massnahmen, darunter zahlreiche gewichtige Vorhaben. Dabei gilt es zu beachten, dass eine verantwortungsvoll geführte Politik auch die Grenzen der Planbarkeit und der Steuerbarkeit anzuerkennen hat. Die in den Jahreszielen geplanten Schwerpunkte der bundesrätlichen Politik sollen nicht zum Korsett werden, das unvorhersehbare, dringend gebotene Massnahmen verhindern würde, und sie sollen nicht ungeachtet sich ändernder Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Zielanpassungen gehören ebenso zum System; dies gilt ganz besonders im heutigen internationalen Umfeld.
In diesem Sinne danke ich Ihnen im Namen des Bundesrates für die gute und ertragreiche Zusammenarbeit und freue mich, wenn Sie die Arbeit des Bundesrates auch Ihrerseits weiterhin unterstützen.