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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2013-12-04

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-04

Wortprotokoll

Im Namen einer Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, Nichteintreten auf dieses Geschäft zu beschliessen.

Das Aufsichtsgesetz war zuerst als Gegenvorschlag zur Einheitskasse gedacht. Das war noch unter Bundesrat Burkhalter. Der jetzt zuständige Bundesrat hat einen neuen Gegenvorschlag aufs Tapet gebracht, den der Gesamtbundesrat diesen September wieder zurückziehen musste. Ein Teil dieses Gegenvorschlages geistert noch als sogenannte KVG-Revision herum, wobei "herumgeistern" das richtige Wort ist, weil wir ja den ersten und erheblichen Teil des übrig gebliebenen Vorschlages, den Risikoausgleich, heute beschlossen haben. Der zweite Teil, die strikte Trennung von Grund- und Zusatzversicherung, würde beide Versicherungsbereiche massiv verteuern, allein die Grundversicherung um rund 500 Millionen Franken jährlich. Die Administration müsste schlicht verdoppelt werden, wichtige Synergien würden verlorengehen.

Diese Vorgeschichte macht eines klar: Das Aufsichtsgesetz ist alles andere als ein "Wunschkind". Es hatte vor allem das Ziel, die Befürworter der Einheitskasse zu besänftigen. Das konnte nicht gutgehen.

Gegen eine bessere Aufsicht kann selbstverständlich niemand etwas haben, nur verstehen alle etwas anderes darunter: Die Verwaltung will sich mehr Kompetenzen geben und den Krankenkassen noch mehr in ihre unternehmerischen Entscheide hineinreden, und das selbstverständlich, ohne das wirtschaftliche Risiko tragen zu müssen, wenn etwas schiefgeht. Für die Ratslinke ist eh alles verdächtig, was nicht bis ins Detail vom Staat bestimmt wird. Die Kostenfolgen spielen für sie keine Rolle.

Tatsache ist: [PAGE 2000]

1. Die privaten Krankenkassen haben seit 1996 insgesamt 300 Milliarden Franken Prämien gemanagt, ohne dass ein Versicherter nachhaltig geschädigt worden wäre und ohne dass eine Verschuldung entstanden wäre.

2. Während sich die Prämien seit 1996 verdoppelt haben, sind die Verwaltungskosten von über 8 auf 5 Prozent gefallen, obwohl immer mehr Belege pro Kopf verarbeitet werden müssen.

3. Die vieldiskutierten Reserven pro Kopf sind seit 1996 praktisch gleich hoch geblieben.

4. Gegen sogenannt zu hohe Prämien kann sich jedermann durch einen Wechsel der Kasse oder des Versicherungsmodells schützen.

5. Zudem hat dieser Rat, ich habe es schon gesagt, vorhin die Verfeinerung des Risikoausgleichs beschlossen.

Auch auf die vielbemühte Transparenzfrage erhalten wir beim genauen Hinschauen eine ganz andere Antwort, als sie uns die Ratslinke und die Verwaltung suggerieren möchten. Wer sich die Aufsichtsdaten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) anschaut, weiss: Es gibt wohl keinen anderen Bereich der privaten Wirtschaft, in dem wie hier alles Wissenswerte für jedes Jahr und für jedes Unternehmen für jedermann einsehbar ist. Unter "Aufsichtsdaten OKP" finden Sie auf der Homepage des BAG für jede Krankenkasse fünfzehn Kennzahlen mit allen Details fein säuberlich aufgelistet.

Wir alle sind für eine bessere Aufsicht. Für eine ansehnliche Minderheit der Kommission heisst das aber nicht eine alles umfassende Aufsicht, die viel Bürokratie, verwischte Verantwortlichkeiten, aber keinen echten Mehrwert für die Versicherten bringt. Die heutigen Instrumente genügen voll und ganz. Solange sie nicht konsequent umgesetzt werden, spricht sich die Kommissionsminderheit gegen neue Verschärfungen aus. Beispiele für das Aufsichtsversagen gibt es genug, unter anderem die systematische Bewilligung von nichtkostendeckenden Prämien oder der Verzicht, von einzelnen Krankenkassen innerhalb einer Gruppe separate Jahresberichte zu verlangen.

Wir haben in der Schweiz die längste Lebenszeit und wohl eines der besten Gesundheitssysteme, wozu der regulierte Wettbewerb der Krankenversicherer ebenfalls seinen Beitrag leistet. Was sich derart bewährt hat, kann nicht nur schlecht sein. Der erläuternde Bericht des Bundesrates, also die Botschaft, liefert zudem keine konkreten und schon gar keine hinreichenden Hinweise dafür, dass Anweisungen oder Massnahmen der Aufsichtsbehörde am Widerstand der Krankenkassen gescheitert wären.

Namens der Kommissionsminderheit plädiere ich deshalb für Nichteintreten.