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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-04

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen hier namens der Minderheit, auf die Ausdehnung des Risikoausgleichs zu verzichten und nicht auf die Vorlage einzutreten. Auch dieser Teil wurde im Rahmen der Managed-Care-Vorlage abgelehnt. Die Frage stellt sich natürlich, ob man nun einfach vermehrt dazu übergehen soll, von abgelehnten Vorlagen das vielleicht Passende herauszupicken und trotzdem umzusetzen. Für mich ist auch die Ausdehnung des Risikoausgleichs in der Abstimmung abgelehnt worden. Dann stellt sich die Frage, ob man solche Entscheide akzeptieren will oder nicht.

Nachdem wir ja erst vor Kurzem im Rahmen der Spitalfinanzierungsvorlage den Risikoausgleich um das Element Spitalaufenthalt erweitert haben - die Kommissionssprecherin hat darauf hingewiesen; das ist seit 2012 in Kraft -, will man nun, ohne den Nutzen des bestehenden Risikoausgleichs zu kennen, weitere Elemente einbauen. Es ist ja so, dass 1995 der Risikoausgleich im KVG befristet eingeführt wurde. Damals war man der Überzeugung, dass sich der Risikoausgleich nach einer Einführungszeit des neuen Gesetzes erübrigen werde. Dann hat man später, ohne die Wirksamkeit genauer anzusehen, einfach einen anderen Weg eingeschlagen: Man hat die Befristung aufgehoben und den Ausgleich ins Gesetz eingefügt. Der Risikoausgleich wurde seither ausgedehnt: Nebst Alter und Geschlecht kam auch der Spitalaufenthalt hinzu. Jetzt will man ihn noch weiter ausdehnen. Die Krankenkassen haben bereits heute etwa sechzig verschiedene Faktoren bei ihren Versicherten zu erfassen, um den Ausgleich von etwa 1,2 Milliarden Franken zu vollziehen.

Weder der alte noch der neue Risikoausgleich, noch dieses zusätzliche Element betreffen das Hauptproblem der Krankenversicherung: Die unkontrollierte Mengenausweitung wird dadurch nicht tangiert, sie wird weder gestoppt noch eingeschränkt. Man baut einfach die Bürokratie etwas mehr aus. Warum man zum Teil eine Stärkung des Wettbewerbs in dieser Ausdehnung sehen kann, ist mir wirklich schleierhaft. Man weiss nicht einmal, ob es durch den Risikoausgleich weniger Risikoselektion gegeben hat oder nicht. Man bewegt sich im Dunst der Vermutung.

Ich habe schon verschiedentlich nachgefragt, ob es Erhebungen gebe, die bekannte Fälle aufzeigen, in denen Krankenkassen entgegen den gesetzlichen Bestimmungen die Aufnahme von Personen verweigert hätten. Man muss einfach wieder einmal feststellen: Es ist kein solcher Fall dokumentiert; man behauptet einfach, solche Fälle gebe es. Trotzdem geht man nun dazu über, den an sich wettbewerbsfremden Ausgleich zu verstärken, und das alles, obwohl das Gesetz an sich klare Vorgaben macht. In Artikel 4 Absatz 2 heisst es: "Die Versicherer müssen ... jede versicherungspflichtige Person aufnehmen." Das ist ein Grundsatz für die Versicherer, die nur mit diesen Auflagen zugelassen werden und ihre Versicherungsleistungen erbringen dürfen.

Es stellt sich also die Frage: Was haben der mit dem Vollzug beauftragte Bundesrat und seine Verwaltung getan, um die bestehende gesetzliche Regelung, nämlich das Obligatorium und die Zwangsaufnahme, wenn Sie so wollen, durchzusetzen und damit dem Gesetz Nachachtung zu verschaffen? Wie so oft im Bereich der Krankenversicherung muss man halt auch da feststellen: Die Verwaltung und der Bundesrat haben nichts getan. Stattdessen werden Reglementierungsmonster vorgeschlagen, neue Vorschriften erlassen, wird zusätzliche Bürokratie geschaffen, ohne dass tatsächlich ein Nutzen nachgewiesen wird.

Der Risikoausgleich wird zu einem wachsenden Kostenausgleich ausgebaut - in kleinen Schritten, fast unbemerkt. Statt dass man sich an wirksamen wettbewerblichen Elementen orientiert, reglementiert und bürokratisiert man weiter.

Ich bitte Sie, dem Nichteintretensantrag der Minderheit Ihre Zustimmung zu geben.

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