Guhl Bernhard · Nationalrat · 2013-12-04
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2013-12-04
Wortprotokoll
Den bis ins Jahr 1981 ohne Delikt und ohne Rechtsschutz in schweizerischen Gefängnissen unter dem Titel "administrative Versorgung" eingesperrten Menschen ist Unrecht zugefügt worden. Soweit sie noch am Leben sind, leiden sie noch heute unter ihrer Stigmatisierung und den Folgen. Nachdem sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf am 10. September 2010 in Hindelbank als damalige Vorsteherin des EJPD für das Verhalten der Behörden entschuldigt und sich auch Vertreter der Kantone für das Verhalten entschuldigt hat und ihr Bedauern ausgedrückt haben, ist der Zeitpunkt gekommen, die Betroffenen auch formell zu rehabilitieren. Dies machen wir mit dieser Vorlage, wie das die Kommissionssprecher und auch meine Vorrednerin bereits erwähnt haben.
Wesentlich für die BDP ist, dass das Unrecht anerkannt wird, ohne dass jedoch dadurch ein Anspruch auf Schadenersatz durch den Bund entstehen würde.
Die historische Aufarbeitung ist wichtig und richtig. Bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung muss jedoch bedacht werden, in welchem Zeitraum die damalige Vollzugspraxis stattgefunden hat. Andere Zeiten, andere Sitten. Es wäre zu einfach, aus heutiger Sicht einfach nur die damalige Praxis zu verurteilen. Die BDP erwartet daher, dass die Untersuchung mit Augenmass und Zurückhaltung erfolgt. Sie soll sich zeitlich und auch im Umfang in angemessenen Grenzen halten. Wir müssen uns bewusst sein: Auch mit dieser Untersuchung können wir das Geschehene nicht ungeschehen machen.
Die BDP-Fraktion wird daher auf diese Vorlage eintreten und ihr zustimmen.