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Müller Erich · Nationalrat · 2001-10-03

Müller Erich · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-03

Wortprotokoll

Ich spreche als Präsident der Finanzdelegation, weil die Finanzdelegation es als ihre Pflicht erachtet, sich für die wirkungsvolle Oberaufsicht des Parlamentes einzusetzen.

Die Oberaufsicht bedarf eines modernen Prüfungsinstrumentariums, das sich einerseits auf die Kontrolle der Gesetzmässigkeit, Ordnungsmässigkeit und Richtigkeit der Zahlen ausrichtet, und dafür führt die Eidgenössische Finanzkontrolle regelmässig Revisionen durch. Andererseits hat die Oberaufsicht aber auch die Effizienz der Leistungserbringung und die Erreichung der Leistungsziele zu beurteilen, und das heisst: Wirksamkeitsprüfung.

Es ist offensichtlich, dass Revisionen und Wirksamkeitsprüfungen miteinander verknüpft sind; sie beeinflussen sich gegenseitig. Die Erkenntnisse, die bei den Revisionen gewonnen werden, müssen auch für die Wirksamkeitsprüfung genutzt werden und umgekehrt.

Wirksamkeitsprüfungen und Revisionen müssen, wenn sie effizient durchgeführt werden und bei den geprüften Bereichen auf Akzeptanz stossen sollen, sauber geplant und aufeinander abgestimmt werden. Für Evaluationen ist es darum wichtig, dass diese Zusammenarbeit und diese Abstimmung stattfinden. Die heutige Ordnung stellt das sicher. Mit der jetzigen Regelung ist der zielgerichtete, verantwortungsbewusste und kostenbewusste Einsatz aller Prüfungsinstrumente gewährleistet. Die Mehrheit der SPK beantragt nun, von dieser Regelung abzuweichen, und will den Legislativkommissionen die Kompetenz erteilen, Wirksamkeitsprüfungen bei Dritten zu veranlassen.

Der Antrag der Minderheit Weyeneth will, dass die Fachkommissionen Wirksamkeitsprüfungen bei der Aufsichtskommission in Auftrag geben können. Die Finanzdelegation ersucht Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen. All jenen unter Ihnen, die jetzt glauben, die Finanzdelegation täte dies nur aus Prestigegründen, weil damit die Anträge über sie gehen müssten, kann ich sagen, dass das nicht der Fall ist. Die Aufsichtskommissionen wollen weder zum Nadelöhr, geschweige denn zum Durchlauferhitzer werden.

Nehmen wir die Finanzdelegation. Sie hat gemäss Gesetz unter anderem Querschnitt- und Koordinationsfunktionen wahrzunehmen; die Revisionstätigkeit und damit die Wirksamkeitsprüfungen sind eben eine ausgesprochene Aufgabe, bei der verschiedene Bereiche beteiligt sind und eingeplant werden müssen. Die einzelne Fachkommission kann diese Querschnittaufgabe alleine nicht wahrnehmen.

Wenn alle zehn Legislativkommissionen Evaluationen durchführen können, entstehen wesentliche Mehrkosten bei den Dienstleistungen Dritter. Gerade in diesem Saal sagen Sie bei den Budgetberatungen immer wieder, dass die Dienstleistungen Dritter reduziert und nicht weiter ausgebaut werden sollen.

Noch etwas: Die vielen Wirksamkeitsprüfungen, die damit ausgelöst werden könnten, erhöhen den Arbeitsaufwand der Verwaltung. Die Verwaltung beklagt sich jetzt schon - nicht ganz zu Unrecht -, dass zu viele Kommissionen gleiche Themen behandeln. Bei den Evaluationen wird zudem mit sehr unterschiedlichen Methoden gearbeitet. Die Schlussfolgerungen sind darum oft unterschiedlich. Darauf basierend ist auch durch das Parlament eine politische Wertung vorzunehmen. Dies ist aber bei unterschiedlichen Methoden und Konditionen oft schwierig. Darum ist nach Meinung der Finanzdelegation eine Koordination bei der Auftragsdefinition und deren Ausführungsmethodik unbedingt anzustreben. Diese Aufgabe kann eine einzelne Fachkommission allein nicht übernehmen, da ihr der Quervergleich fehlt.

Noch eine Bemerkung zum Schluss: Es ist nicht anzunehmen, dass sich die Kontrollkommissionen über die Wünsche der Fachkommissionen hinwegsetzen werden. Für sie sind Anträge der Fachkommissionen ein wesentliches Hilfsmittel, um ihre Pflicht der Oberaufsicht aktiv wahrzunehmen.

Die Finanzdelegation ersucht Sie darum, dem Antrag der Minderheit Weyeneth zuzustimmen.