Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-12-04
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-12-04
Wortprotokoll
Die wichtigsten Aspekte der parlamentarischen Initiative respektive des Gesetzentwurfes wurden Ihnen nun ja schon erläutert. Ich werde mich deshalb auf drei Bemerkungen beschränken, die mir wichtig sind. Ausserdem möchte ich Sie kurz über den runden Tisch für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und dessen Arbeitsfortschritte informieren.
Eine erste Bemerkung: Ich bekomme sehr oft Briefe von betroffenen Menschen, und ich bin immer wieder zutiefst erschüttert über diese Lebensgeschichten und Schicksale. Die Briefe gehen wirklich unter die Haut. Die betroffenen Menschen mussten viel Schlimmes durchmachen und sind in vielen Fällen traumatisiert, und zwar bis heute. Vielen merkt man das äusserlich nicht an, aber innerlich tragen sie [PAGE 1984] schwer an ihrer Vergangenheit. Das kann so weit gehen, dass sie sich selbst ihren engsten Angehörigen nicht anvertrauen können. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir das Unrecht und das Leid anerkennen, das diesen Menschen geschehen ist. Das sind wir ihnen schuldig. Wir geben ihnen damit auch nach Jahrzehnten des Stillschweigens zu erkennen, dass wir ihre Anliegen ernst nehmen und dass wir eine Aufarbeitung wollen.
Eine zweite Bemerkung: Wenn wir diese Aufarbeitung angehen, so müssen wir uns immer vor Augen halten, dass wir das damalige Geschehen an unseren heutigen Massstäben messen. Das ist eine sehr schwierige, eine sehr heikle Aufgabe. Wir wissen selber, dass sich Wertvorstellungen auch ändern können. Sie sind ja oft ein Abbild jener Zeit, in der sie entstanden sind. Es soll deshalb bei der Aufarbeitung primär darum gehen, dass wir verstehen lernen, wie und warum diese seinerzeitigen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen so und nicht anders angeordnet und vollzogen worden sind. Wir möchten daraus lernen können, sodass sich solche Vorkommnisse in Zukunft nicht mehr wiederholen können.
Eine dritte und letzte Bemerkung: Unter all den Personen, die seinerzeit unter den verschiedenen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen gelitten haben, sind die administrativ versorgten Menschen nur eine Gruppe. Die notwendige gesellschaftliche Aufarbeitung muss auch die anderen Gruppen mit einschliessen. Dazu gehören etwa die Heim- und die Verdingkinder oder die Zwangsadoptierten. Trotzdem ist es gerechtfertigt, dass das Parlament für die spezielle Gruppe der administrativ Versorgten heute einen ersten Schritt macht. Was jedoch allfällige finanzielle Leistungen anbelangt, verzichtet die Vorlage Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu Recht auf eine Sonderregelung. Diese Frage ist aus einer Gesamtperspektive heraus anzugehen.
Deshalb hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Haltung vertreten, dass der Verzicht auf finanzielle Leistungen nicht als ein absolutes Nein für alle Zukunft verstanden werden soll. Es ist vielmehr angezeigt, zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen, ob den Betroffenen der verschiedenen Opferkategorien gewisse finanzielle Leistungen zugutekommen sollen. Wichtige Resultate des Aufarbeitungsprozesses werden dann bekannt sein. Diese Option sollten wir uns offenhalten, nicht zuletzt auch mit Blick auf die Resultate vergleichbarer Aufarbeitungsprozesse im Ausland.
Zum Schluss möchte ich Sie noch kurz über den sogenannten runden Tisch und über dessen Arbeit informieren: Der runde Tisch ist ein Gremium zur umfassenden Aufarbeitung der damaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und anderer Fremdplatzierungen. Neben den Betroffenen und ihren Organisationen sind am runden Tisch auch der Bund, die Kantone, die Städte, die Gemeinden sowie bestimmte Institutionen wie Kirchen, Heime oder der Bauernverband vertreten. Der runde Tisch hat insbesondere den Auftrag, die Aufarbeitung der historischen, juristischen, gesellschaftspolitischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zu koordinieren. Deshalb haben auch Vertreter der Wissenschaft als Experten Einsitz. Der runde Tisch hat bisher zweimal getagt, letztes Mal am 25. Oktober dieses Jahres. Es ist vorgesehen, dass der runde Tisch seine Arbeit, wenn möglich, bis im Sommer 2014 beendet und dass er dann Empfehlungen abgeben wird. Gegenwärtig laufen verschiedene Arbeiten, insbesondere in den Bereichen der historischen, rechtlichen und finanziellen Aufarbeitung.
Der runde Tisch setzt sich auch dafür ein, dass die von den Kantonen mittlerweile geschaffenen Anlaufstellen für Betroffene untereinander besser zusammenarbeiten. Der runde Tisch hat zudem beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung ein Gutachten in Auftrag gegeben, und zwar zur Frage, wie ausländische Staaten vergleichbare Missstände in der jüngeren Vergangenheit aufgearbeitet haben. Und schliesslich hat der runde Tisch an seiner letzten Sitzung bereits Empfehlungen der Schweizerischen Archivdirektorinnen- und Archivdirektorenkonferenz verabschiedet. Diese sollen den Betroffenen die Einsicht in die Akten erleichtern. Das alles macht deutlich, dass allfällige finanzielle Leistungen nur ein Aspekt der Aufarbeitung sind.
Im Übrigen begleitet eine parlamentarische Gruppe aus Mitgliedern des Nationalrates und des Ständerates diese Arbeiten. Im Dezember ist die nächste Sitzung vorgesehen. Die Gruppe ist auch am runden Tisch vertreten. Das scheint uns wichtig mit Blick auf die politischen Entscheide, die es zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen gilt. Dies gilt allenfalls auch im Zusammenhang mit einer Volksinitiative, deren Lancierung zurzeit diskutiert wird.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung der Kommissionsmehrheit zu folgen.