Lexipedia

AB 150137

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-18

Wortprotokoll

Ich spreche zu den Artikeln 43 bis 46. Wie bei Artikel 1 angekündigt, hat das Streichen der Versicherungsgruppen in Absatz 1 Buchstabe b Auswirkungen auf das 6. Kapitel, das demzufolge nun "Besondere Bestimmungen zur Aufsicht über Krankenversicherer" heisst. Die Artikel 43, 44, 45 und 46 werden gestrichen. Es kommt aber neu ein Artikel 43a, "Aufsicht", hinzu.

Dieser neue Artikel gibt der Aufsichtsbehörde die Kompetenz, jede wirtschaftliche Transaktion zwischen einem Versicherer in der sozialen Krankenversicherung und anderen Unternehmen innerhalb und ausserhalb der Gruppe zu prüfen. Die Aufsichtsbehörde kann diese Prüfung an die externe Revisionsstelle delegieren, und sie kann Vorschriften zum Risikomanagement und zum internen Kontrollsystem erlassen, sofern die Versicherer davon betroffen sind. Es wird festgehalten, dass Artikel 19, "Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit", auch für die Holdinggesellschaft gilt und dass auch bei ihr mit Artikel 37 Absatz 2 Buchstabe f als Massnahme zur Wahrung der Interessen der Versicherten die Abberufung der mit der Oberleitung, Aufsicht, Kontrolle oder Geschäftsführung betrauten Personen angeordnet werden kann.

Dieses neue Konzept, das nach vielen Diskussionen entstanden ist, erlaubt eine angemessene Aufsichtstätigkeit. Das Konzept scheint uns klar und praktisch umsetzbar.