Schwaller Urs · Ständerat · 2013-03-18
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-18
Wortprotokoll
Wenn man die Fahne des Gesetzentwurfes zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung durchsieht, findet man weder einen Nichteintretens- noch einen Rückweisungsantrag, und es finden sich auch nur sehr wenige Minderheitsanträge. Im Moment liegen, soweit ich das sehe, auch keine Einzelanträge vor. Offenbar, so könnte man meinen, eine problemlose Vorlage, die bloss Notwendiges und Selbstverständliches regelt und die in der Vorbereitung und Vorberatung wenig zu diskutieren gab.
Die Realität ist eine andere. In der Kommission haben wir uns schwergetan, zuerst einmal mit der Frage, ob es überhaupt ein neues Aufsichtsgesetz brauche, und sodann, ob dieses in einem eigenständigen Rechtsakt oder innerhalb des KVG Platz finden müsse. Nachdem wir eingetreten waren, bekamen wir oder zumindest auch ich zu hören, der Ständerat sei eben zu wenig versicherungsfreundlich und man setze nun auf den Nationalrat, der vielleicht dann eine Rückweisung an den Bundesrat in Erwägung ziehen könne. Der Schweizerische Versicherungsverband - ich habe das gestern gesehen - hat in seinen Empfehlungen zur Session ausgeführt, auf die Vorlage sei man eingetreten, da könne man wohl nichts mehr ändern, die Vorlage sei dann aber in der Gesamtabstimmung abzulehnen. Meines Erachtens greift diese Betrachtungsweise zu kurz und ist auch gerade deshalb nicht im Interesse der Krankenversicherer, weil diese der mit der Einheitskassen-Initiative geforderten Verstaatlichung nur dann glaubwürdig werden Paroli bieten können, wenn sie auch zu einer verbesserten Aufsicht bei der Grundversicherung Ja sagen. Das ist gemäss den letzten Communiqués des Krankenversicherungsverbandes - nicht zuletzt nach verschiedenen intensiven Diskussionen und im Nachgang auch zu den letzten Beratungen - nun offensichtlich der Fall, und Santésuisse sagt, dass man zu diesem Gesetz stehen könne.
Inhaltlich ist zu sagen, dass die gültige Gesetzgebung - das muss auch gesagt werden, das hat zu Diskussionen Anlass gegeben - bereits in der heutigen Form viele Aufsichtsmöglichkeiten des Bundesamtes für Gesundheit vorsieht. Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere Kompetenzen im Bereich der Ausübungsbewilligung zulasten der OKP, der Prämiengenehmigung, der Buchhaltung, der Kapitalanlagen. Das ist nicht nichts, wie man verschiedentlich zu hören bekam bzw. wie es kolportiert wurde im Zusammenhang mit einzelnen Kantonen, in denen zwischen 1996 und 2012 zu viel Prämien bezahlt wurden. Die Krankenversicherer haben zudem bereits heute - auch das ist zu unterstreichen - alle Daten für den Risikoausgleich, für die Tarifgenehmigung und über die Fakturierung von Leistungen zu liefern. Schlussendlich können durch das BAG ohne Vorankündigungen auch Audits gemacht werden, und auch die Buchhaltung wird durch eine Revisionsstelle überprüft. Das alles ist geltendes Recht. Wir bauen hier nicht auf der grünen Wiese etwas völlig Neues auf. Hier braucht es auch keine das System umwälzenden Neuerungen.
Neuerungen oder Verbesserungen und Präzisierungen sind aber notwendig für den Ausgleich der in einem Kanton zu viel bezahlten Prämien. Der Ausgleich der tatsächlich zu viel bezahlten Prämien im Rahmen des nächsten ordentlichen Prämiengenehmigungsverfahrens, wie das nun die Kommissionsmehrheit bei den Artikeln 15ff. vorschlägt, ist meines Erachtens eine einfache und griffige Lösung für die Zukunft. Ich hoffe eigentlich, dass der Bundesrat das dann auch so sieht.
Schliesslich und endlich sei gesagt, dass nun das neue Aufsichtsgesetz klar wiederholt, dass die Aufsichtsbehörde - auch das war eigentlich nie bestritten - Zugang zu allen für die Grundversicherung relevanten Daten und Verträgen des Grundversicherers mit anderen Leistungserbringern der Unternehmung oder mit Dritten hat. Es war nie bestritten und ist auch richtig so, dass das BAG vollen Zugang haben soll zu allen Daten, die die Grundversicherung betreffen. Das ist richtig, wichtig, nimmt aber auch das BAG als Aufsichtsbehörde vermehrt in die Verantwortung; das muss klar gesagt werden. Das ist dann die Kehrseite der Medaille. Das BAG steht fortan mehr als heute in der Verantwortung.
Abschliessend sage ich Ihnen: Die Aufsicht über die Grundversicherung, welche eine Zwangsversicherung ist, nicht zu wollen, eine Verbesserung, eine Verstärkung dieser Aufsicht nicht zu wollen oder in diesem Sozialversicherungsbereich eben nur eine schwache Aufsicht zu wollen ist meines Erachtens keine Option, kann keine Option sein.
In diesem Sinne lade ich Sie ein, auf die Vorlage einzutreten, der Mehrheit zu folgen und dann selbstverständlich ganz am Schluss die Vorlage auch so zu genehmigen.