Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-19
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-19
Wortprotokoll
Sie haben hier jetzt auch wieder eine Grundsatzfrage zu beantworten. Die Minderheit Theiler verlangt nicht etwa, dass die Abgabe nur moderat ist, vielmehr will sie die Unternehmen neu ganz ausnehmen. Das kann ich wirklich nicht unterstützen. Manchmal werde ich auch heftig, Herr Ständerat Föhn, denn hier geht es um Prinzipien; manchmal sagt man dann nicht immer präzise, was man meint.
Wie Herr Ständerat Bieri zu Recht gesagt hat, müsste heute, wo die Gebührenpflicht an das Gerät geknüpft ist, jedes Unternehmen, das Unternehmensgeräte besitzt - das kann das Autoradio des Geschäftsautos sein - bezahlen. Die Unternehmen sind heute nicht befreit. Das heutige Gesetz kennt einen Befreiungstatbestand für die natürlichen Personen, das ist der Fall, den Herr Altherr erwähnt hat. Wenn jemand, der pflichtig wäre, belegen kann, dass er einen plombierten Fernsehanschluss hat, dann kann er sich befreien. Er kann sagen: Ich bin zwar pflichtig, aber in meinem Einzelfall kann ich mich befreien.
Das haben wir heute für die Unternehmen im Gesetz nicht. Jedes KMU, das ein Empfangsgerät hat, das betriebsfähig ist, müsste die Grundgebühr von heute 462 Franken bezahlen. Wenn ich jetzt nach Ihrer Härte vorgehen würde, müsste die Billag etwa hundert Mitarbeiter mehr einstellen. Man müsste in all den Betrieben, die nichts bezahlen, kontrollieren, ob sie wirklich gar kein Empfangsgerät haben. Wenn man feststellen würde, dass sie doch eines haben, dann gäbe es die Verwaltungsstrafe und die Kostenpflicht. Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass das Bürokratie und KMU-unfreundlich wäre.
Mit dem neuen Gesetz behalten wir diese grundsätzliche Pflicht bei, dass an den Service public nicht nur die Privaten zahlen, sondern dass auch die Wirtschaft, wie heute schon, ihren Obolus zahlt. Herr Ständerat Graber hat zu Recht gesagt, dass ein Unternehmen von den Wirtschafts- und Börsenmagazinen, von den Politsendungen zu wirtschaftsrelevanten Abstimmungen - wir haben ja in letzter Zeit weiss Gott überwiegend solche -, von den Verkehrsmeldungen, von den Meteo-Sendungen profitiert. Schauen Sie diese täglichen Programme an, Sie sehen dann, dass die Unternehmen davon profitieren. Es kommt eben auch hier wieder nicht darauf an, ob im Coiffeursalon oder im Lastwagenbetrieb tatsächlich eine Sendung angehört oder angeschaut wird. Es geht darum, dass das zur Verfügung steht, dass es produziert wird. Wie bei den natürlichen Personen ist das der Ansatzpunkt, nicht die tatsächliche Konsumation.
Deshalb scheint es mir richtig zu sein, dass wir beim bisherigen Grundsatz bleiben, dass auch die Unternehmen ihren Teil des Service public tragen. Wir haben es schon gesagt, es sind etwa 15 Prozent des gesamten Kuchens, die von der Wirtschaft kommen. Das heisst aber auch, dass 85 Prozent, der überwiegende Anteil, von den Haushalten bezahlt werden. Wenn Sie den Antrag der Minderheit Theiler annehmen, dann heisst das, dass der Anteil der Haushalte grösser wird. Was würde das bedeuten? Dass die wirtschaftsrelevanten Sendungen reduziert würden? Oder dass die Rentner und die jungen Leute dann auch die wirtschaftsrelevanten Sendungen bezahlen sollen? Das scheint mir nicht gerechtfertigt zu sein.
Die richtige Diskussion betrifft die Höhe der Gebühren, die wir von den Unternehmen verlangen. Das steht nirgends im Gesetz. Das regelt der Bundesrat auf Stufe der Verordnung. Ich bin etwas erstaunt, dass alle jetzt nur von dieser Mehrbelastung reden. Die kommt dann in der Verordnung. Wir haben unsere Vorstellungen in der Kommission bereits in etwa dargelegt. Der Gewerbeverband kommuniziert dazu per Medien. Ich habe dessen Präsidenten gesagt, es wäre schön, er käme einmal zu mir ins Büro und würde mir seine Bedenken mitteilen und auch einen Vorschlag mitbringen. Bisher lehnt man nur ab. Das Gastgewerbe zum Beispiel steht hinter der Abgabepflicht. Es hat sich bei uns gemeldet. Man möchte vielleicht gerne 700 000 Franken Jahresumsatz als Grenze und nicht 500 000 Franken. Das sind die üblichen politischen Debatten, die wir haben und bei denen wir immer lösungsorientiert sind. Wir schauen, wo man die Mehrheit der Unternehmen gerecht mit einer Abgabe belangen kann und wo nicht.
Zu den Vorteilen dieser Regelung: Es gibt eine Befreiung vieler Unternehmen. Neu sind 70 Prozent befreit. Heute wäre das nicht so. Für die 30 Prozent, die bezahlen müssen, haben wir das System mit der Freigrenze und mit den Regeln, die wir aus der Rechnungslegung kennen, gewählt. Das ist auch nichts Neues. Wir haben das untersucht und der Kommission erläutert, ob die Mehrwertsteuerpflicht oder die Zahl der Mitarbeitenden eine Grenze sein könnte; das wurde alles untersucht. Jedes System hat seine Vor- und Nachteile. Mit Blick auf die Zahl der Mitarbeitenden ist beispielsweise zu sagen, dass es in der Schweiz über 300 000 Einmannbetriebe gibt. Wenn wir die Grenze bei 50 Mitarbeitenden ziehen, wären schweizweit rund 12 000 Unternehmen oder Betriebsstätten betroffen und zahlungspflichtig. Das wäre wohl auch nicht die richtige Grenze.
Wir werden uns also mit Blick auf die Verordnung mit den Verbänden und den Organisationen der Wirtschaft über die [PAGE 666] Grenze von 500 000 Franken Jahresumsatz unterhalten müssen sowie über die Frage, wo es da allenfalls Entlastungsmöglichkeiten gibt. Das werden wir selbstverständlich tun, das haben wir immer gesagt. Es ist völlig normal, dass man im Rahmen der Verordnung, zu der ja auch wieder eine Vernehmlassung stattfindet, diese Details regelt. Was im Detail als Lösung vorgeschlagen wird, wird sicher auch der Kommission wieder vorgelegt.
Die Annahme des Antrages der Minderheit Theiler hätte aber sicherlich zur Folge, dass die Haushalte rund 65 Franken mehr als vorgesehen zahlen müssten, wenn man die heutige Ertragslage beibehalten wollte; das würde also zu einer Verschiebung zulasten der Haushalte führen.
Wenn ein Unternehmen jetzt einen Umsatz von einer Milliarde Franken macht, bezahlt es tatsächlich eine Abgabe von 40 000 Franken. Sorry, bei einer Milliarde Franken Umsatz ist das, finde ich, noch zumutbar. Es gibt nicht sehr viele Unternehmen, die darunterfallen. Wenn Sie eine bessere Lösung haben als die Umsatzgrenze, sind wir dafür offen. Die Kommission hat das Thema jedenfalls sehr breit diskutiert und ist darauf gekommen, dass der Ansatz wahrscheinlich nicht völlig falsch ist.
Ich komme noch zu den Fragen von Herrn Ständerat Berberat. Es ist so, dass durch diese Werbefenster natürlich beträchtliche Gelder von unseren Veranstaltern wegfliessen. Je grösser ein Veranstalter ist und je mehr Zuschauer er auf sich vereint, desto attraktiver ist das natürlich für einen Investor. Wenn man heute die deutschen und die französischen Werbefenster betrachtet, die noch mehr Zuschauer auf sich vereinen, weil nur schon die entsprechende Sprachregion grösser ist, so sieht man, dass hieraus Verluste für unsere Wirtschaft erwachsen. Es ist natürlich so, dass die Wirtschaft dort Werbung platziert, wo sie mit dem Werbefranken den grössten Effekt erzielt. Wir haben das mit dem EDI im Rahmen des Media-Abkommens ziemlich intensiv diskutiert. Wenn man es kündigen würde - das war eine Idee der Werber und der Branchen -, hätte man eben trotzdem eine Europaratskonvention, die Werbeallokationen im Ausland ermöglicht. Wir haben uns deshalb entschieden, dass wir weiterverhandeln, auch über ein zusätzliches Media-Abkommen. Wir hoffen aber, dass dann nicht noch zusätzliche werberelevante Bestimmungen einfliessen. Man würde auch die Filmförderung verlieren. In der Abwägung haben wir gesagt: Doch, wir verhandeln weiter. Rechtlich würde durch die Europaratskonvention sowieso die Lage nicht wesentlich verbessert.
Zu Herrn Ständerat Altherr: Heute wie auch inskünftig ist nicht vorgesehen, dass die öffentliche Hand der Regelung unterstellt ist, sondern eben Haushalte und Unternehmen. Aber Unternehmen sind auch die SRG, die Swisscom. Sobald man den Rechtsbegriff erfüllt und eben auch steuerpflichtig ist und die Grenze von 500 000 Franken erreicht, wie sie jetzt einmal konzipiert ist, ist die Unterstellung gegeben.
Zu Frau Ständerätin Bruderer: Die Problematik der Gehörlosen wurde bereits an uns herangetragen. Sie sind ja heute von der Radioempfangsgebühr befreit. Wir werden uns mit Sicherheit auch im Rahmen der Verordnung bemühen, dass wir einen differenzierten Tarif finden. Bei der Haushaltabgabe müssen wir schauen, wie wir mit Blick auf gehörlose Personen ein administrativ möglichst einfaches System finden. Wenn es eine ganze Familie betrifft, ist es klar. Aber wenn es um eine Person in einem Haushalt von zehn Personen geht, sind wir noch nicht am Ende der Überlegungen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass wir im Rahmen der Verordnung versuchen, wie schon heute eine Differenzierung hinzukriegen.
Das Beibehalten der Beitragspflicht auch der Unternehmen scheint mir richtig zu sein. Ein Vorschlag zur Regelung, die wir dann auf Verordnungsebene verankern, steht im Raum. Ich meine, dass er ziemlich gerecht ist, weil eben 80 Prozent günstiger fahren als heute, indem die Grundgebühr von 462 Franken auf 400 Franken reduziert würde. Ob der Grenzwert für die Unternehmen dann bei 500 000 oder bei 600 000 Franken liegt, ist für mich eine Petitesse, das fällt unter die im Rahmen der Verordnung übliche Feinarbeit. Ich behalte mir vor, dass wir das anschauen. In diesem Sinne glaube ich, dass die Minderheit Theiler falschliegt. Alles andere werden wir dann im Rahmen der Verordnung noch definitiv klären, selbstverständlich mit Ihnen und mit den Organisationen der Arbeitswelt.