Graber Konrad · Ständerat · 2014-06-19
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-19
Wortprotokoll
Ich äussere mich zum Rückweisungsantrag. Wenn man den Rückweisungsantrag beurteilt, [PAGE 653] muss man überlegen: Welches ist der neue Auftrag, der damit erteilt würde?
Ich erinnere an die Motion 10.3014 - Herr Altherr hat das auch getan -, die ursprünglich aus der KVF-NR stammt. Der Motionstext, der hier ohne Gegenstimme verabschiedet wurde, verlangte explizit Folgendes: "Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur Änderung der Gebührenpflicht im Sinne von System 3 des Berichtes des Bundesrates (geräteunabhängige Abgabe für alle Haushalte und alle Betriebe) zu erarbeiten. Dabei hat er Vorschläge für Ausnahmen von der Gebührenpflicht zu unterbreiten (z. B. aus sozialpolitischen Gründen, für bestimmte Betriebe usw.) und die finanziellen Auswirkungen von allfälligen Ausnahmen auf den Gebührenertrag darzulegen." Genau das hat der Bundesrat getan. Wenn man jetzt vier Jahre zurückgeht, dann stellt man fest, dass wir damals genau das verlangt haben, was jetzt auf dem Tisch ist.
Da frage ich mich, ob wir mit einem neuen Modell vor allem im Bereich der Finanzierung nicht zu einer besseren Lösung gelangen würden. Das ist das, was mit dem Rückweisungsantrag verlangt wird: ein neues Finanzierungsmodell. Wenn Sie ein solches einbringen wollen, stellen sich die Fragen nach der Steuer usw. und der Verfassung mit einem zeitlichen Aufschub von vermutlich vier bis sechs Jahren; dann wäre man so weit. Oder wir setzen uns konkret mit dem finanziellen Rahmen der Vorlage auseinander. Wir werden das konkret auch noch tun, wenn wir eintreten.
Sie können letztlich entweder an der Einnahmenschraube oder an der Aufwandschraube drehen. Wenn Sie an der Einnahmenschraube drehen, bedeutet das: Wenn Sie bei der Belastung der Unternehmen tiefer gehen, werden automatisch die natürlichen Personen stärker belastet. Oder man verlangt mehr Werbung. Ich bin aber nicht dieser Auffassung; ich möchte beispielsweise während eines Fussballspiels nicht mehr Werbung sehen. Ich erinnere auch an die Diskussion gerade über die Internetwerbung und an die Auseinandersetzung mit den Verlegern; da ist es ja sehr schwierig, eine Lösung zu finden.
Oder Sie drehen an der Aufwandschraube. Da haben wir in der Kommission uns einen Bericht zur Frage abgeben lassen, was zu tun wäre, wenn die Einnahmen der SRG um 10 bis 20 Prozent reduziert würden, sodass nur noch eine Milliarde Franken zur Verfügung stünde. Wir haben hierzu einen Bericht erhalten, aus dem ich kurz einige Stichworte nennen möchte: Das würde im Bereich Kultur zu einer Nettoeinsparung von 110 Millionen Franken führen, was beispielsweise auf die Filmförderung Einfluss haben und zu einem Verzicht auf die zweiten Radioketten wie SRF 2 Kultur führen würde, ein Abbau im Bereich Information könnte 210 Millionen Franken betragen; ein Abbau im Bereich TV-Unterhaltung würde 100 Millionen Franken an Einsparungen bringen; ein Abbau beim Sport, zum Beispiel Fussball-WM, 40 Millionen Franken; der Verzicht auf die zweiten TV-Ketten und auf SRF Info würde 35 Millionen Franken bringen; ein Abbau bei der Infrastruktur würde 70 Millionen Franken an Einsparungen bringen. In diesen Bereichen besteht Sparpotenzial. Sie können sich also heute überlegen, ob Sie das wollen. Wir werden das im Rahmen des Postulates noch im Detail tun können. Aus dieser Aufstellung sehen Sie aber bereits, dass grosse Bewegungen nicht möglich sein werden, ausser man verzichte auf ein staatliches Fernsehen oder ein staatliches Radio.
Deshalb bin ich gegen diesen Rückweisungsantrag. Ich glaube nicht, dass wir zu einer klügeren Lösung kommen. Es ist selbstverständlich und immer so, dass es Auseinandersetzungen gibt, wenn es um das Zahlen geht. Am Schluss müssen wir uns aber überlegen, welches die grossen Schrauben sind, an denen wir drehen. Wir werden dann noch darüber diskutieren, wenn wir im Detail über das Finanzierungsmodell diskutieren - sollte auf das Gesetz eingetreten werden.
Ich bitte Sie also, den Rückweisungsantrag abzulehnen.