Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-19
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-19
Wortprotokoll
Auch hier wieder ein paar Klarstellungen zu Aussagen, die so nicht ganz stimmen: Selbstverständlich haben wir vom UVEK her eine Finanzaufsicht. Wir üben die Finanzaufsicht über die privaten Unternehmen aus, die Gebührengelder bekommen, und selbstverständlich auch über die SRG. Wir prüfen die Konzernrechnung, die Jahresrechnung, den Voranschlag, die Finanzplanung, den Jahresbericht der SRG wie auch der von ihr beherrschten Unternehmen. Die sind regelmässig bei mir im Rapport, aber das ist eine Finanzaufsicht. Das tun wir für alle, niemand wird hier besonders behandelt. Wir haben den vollständigen Zugang zur Kosten- und Leistungsrechnung; wir haben auch die Berichterstattung der SRG. Das gilt aber gegenüber der Aufsichtsbehörde - das sind das Bakom und das UVEK -, nicht gegenüber dem Parlament. Darum geht es. Die Finanzaufsicht wird wahrgenommen, die korrekte Verwendung der Gelder wird dort geprüft.
Das ist auch ein Unterschied im Vergleich zum Bundesgericht, Herr Ständerat Hefti. Das ist Teil des Bundesbudgets: Sie erteilen dem Bundesgericht das Budget mit den anvertrauten Steuergeldern. Da kommt das Finanzkontrollgesetz zur Anwendung. Aber im vorliegenden Fall geht es effektiv um die verfassungsmässig garantierte Programmunabhängigkeit. In den letzten fünfzig Jahren der Diskussion war völlig unbestritten, dass die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit allein schon verlangt, dass nicht einmal der Anschein, die Politik könnte aufs Programm Einfluss nehmen, erlaubt ist. Deshalb gibt es keine Zweckmässigkeitskontrolle, aber eine Finanzaufsicht und Wirtschaftlichkeitsprüfung, allerdings durch die neutrale Verwaltung und nicht durch die nichtneutrale Politik.
Im Nationalrat höre ich immer wieder in der Fragestunde: "Dieser 'Tatort' war qualitativ schlecht, Sie müssen intervenieren." Ein Zweiter möchte den "Bestatter" häufiger sehen, ein Dritter möchte mehr Jodelsendungen. Aber darum geht es eben genau nicht. Stellen Sie sich vor: Wenn das Finanzkontrollgesetz zur Anwendung käme, dann gäbe es diese Debatte im Parlament, denn das Finanzkontrollgesetz verlangt eben, dass man dem Parlament Bericht erstattet. Machen Sie sich da keine Illusionen: Da kommt alles in die Diskussion. Genau das ist aber nicht kongruent mit der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit. Der Staat darf nicht Einfluss nehmen auf das Programm. Der Staat soll und muss jedoch die Finanzaufsicht sicherstellen. Das ist uns ganz wichtig. Wir haben hier sogar eine Stufe zugelegt, indem wir die Wirtschaftlichkeitsprüfung eingesetzt haben. Wir können damit die Verwendung der gemäss Konzession zur Verfügung gestellten Mittel überprüfen; wir prüfen, ob die Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung gegeben ist. Sie werden in nächster Zeit den Prüfbericht für die erste Phase erhalten, in der wir im ersten Zyklus gewisse Elemente der Organisation untersucht haben. Das kann dann auch vom Parlament begutachtet werden. Hier geht es insbesondere um Corporate Governance bei den Revisionsregeln, wie das andere Unternehmen auch haben.
Die SRG ist sehr transparent. Sie hat eine Buchführung wie jedes börsenkotierte Unternehmen. Sie hat Jahresbericht, Jahresrechnung, Konzernrechnung; diese werden jedes Jahr veröffentlicht - Sie können das im Internet nachprüfen. Die Berichterstattung nach schweizerischen Rechnungslegungsvorschriften ist völlig transparent und mit denselben Vorgaben versehen wie bei anderen Unternehmen. Die SRG respektiert auch den Swiss Code of Best Practice für Corporate Governance von Economiesuisse; hier geht es um die Vergütungen des Präsidenten, des Verwaltungsrates, des Generaldirektors, der Geschäftsleitung. Diesbezüglich gibt es ja auch immer Kritik, und auch hier haben wir die SRG angehalten, für Transparenz zu sorgen, damit man die wirtschaftliche Mittelverwendung überprüfen kann. Wir sind also gut informiert, und auch Sie können sich informieren, indem Sie in die Dokumente, die aufgeschaltet sind, Einsicht nehmen; dann können Sie eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vornehmen. Aber Zweckmässigkeitskontrollen sind nicht möglich; da hat der Kommissionspräsident zu Recht darauf hingewiesen. Die SRG ist ein privatrechtlicher Verein, der einen Service-public-Auftrag erfüllt.
Bei den bundesnahen Unternehmen haben wir aber eine ganz andere Situation. Wir haben bei diesen Unternehmen die Situation, dass sie eine öffentliche Aufgabe erfüllen und der Bund Eigner ist. Der Bund ist Eigner oder im Fall der Swisscom Mehrheitsaktionär. Dann greift eben die parlamentarische Oberaufsicht gemäss Artikel 8 des Parlamentsgesetzes, das heisst, dort können Sie, weil der Bund Eigner oder Mehrheitsaktionär ist, Einfluss auf die strategischen Ziele nehmen. Sie können Einfluss auf die Berichterstattung nehmen, das tun Sie ja auch. Wir sind stundenlang in der GPK, und Sie fragen dort nicht nur Banalitäten, zu Recht! Dort geht es auch ans Eingemachte, und die Unternehmen - eine Swisscom, eine Post, eine Ruag - müssen, wenn das Parlament Korrekturen verlangt, dessen Willen respektieren. Das ist richtig so, nicht aber bei einem Unternehmen, bei einem Verein, der eben verfassungsrechtliche Programmautonomie geniesst. Dort ist die Struktur so organisiert, dass die Diskussion in den Regionalvertretungen stattfindet. Wie viel wovon darf es sein? Das ist in der Vereinsstruktur so organisiert. Aber das bestimmt die Trägerschaft, nicht die Politik.
Finanzaufsicht ist mir sehr wichtig, das machen wir seriös, auch mit der Stufe der Wirtschaftlichkeitsprüfung, die noch hinzukommt. Das ist alles transparent. Sie können das jederzeit anschauen, aber bitte keine parlamentarische Aufsicht, bitte keine Berichterstattung, weil das verpolitisiert wird. Das wäre verheerend. [PAGE 660]