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Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2014-03-12

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-12

Wortprotokoll

Bei Artikel 3a wollen der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission festhalten, "Radio und Fernsehen sind vom Staat unabhängig". Das wollen wir alle, und das ist auch richtig so. Nur, wenn wir die Realität anschauen, stellen wir fest, dass es eben nicht so ist. Wir haben die SRG, die mit 1,2 Milliarden Franken gebührenfinanziert ist, und wir haben seit 2007 neu auch die privaten Medien, die 4 Prozent aus dem Gebührentopf erhalten. Damit verbunden sind Leistungsaufträge, die staatlich kontrolliert werden. Hier herrscht überhaupt keine Unabhängigkeit.

Im Wissen darum, dass ich mit meinem Minderheitsantrag zu diesem Artikel keine Chance habe, wollte ich ihn trotzdem zur Diskussion stellen und Ihnen den Widerspruch aufzeigen. Mit meinem Minderheitsantrag präzisiere ich diese Unabhängigkeit: "Radio und Fernsehen sind inhaltlich und finanziell vom Staat unabhängig." Als ich diesen Antrag in der Kommission eingereicht habe, haben die Bundesrätin und die Gegner gesagt, das gehe gar nicht, denn die Sender seien ja vom Staat finanziell unabhängig. Sehen Sie den Widerspruch? Wir haben 1,3 Milliarden Franken Gebührengelder, die eingenommen werden, wir haben staatliche Kontrollen, wir haben Leistungsaufträge. Es ist nicht weit her mit dieser Unabhängigkeit. Aber sie wäre wünschenswert. Darum möchte ich sie in Absatz 1 so präzisieren.

Ich weiss, dass Sie mir bei Artikel 3a Absatz 1 in der Mehrheit kaum folgen werden. Aber bitte, hören Sie mir zu, stimmen Sie mir bei Absatz 2 zu. Hier kann ja eigentlich niemand dagegen sein. Dort möchte ich, dass Pflichten zur Programmgestaltung nur jenen Sendern auferlegt werden dürfen, die Gebührenanteile beziehen. Entlasten wir die privaten Medien, die keine Gebühren beziehen! Dann ermöglichen wir Wettbewerb, und dann ermöglichen wir auch effektiv unabhängiges Schaffen.

Weiter hinten in der Vorlage, bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 43 Absatz 2, geht es um die Konzessionen mit Leistungsauftrag ohne Gebührenanteil. Wer zahlt, befiehlt. Wenn der Staat Gebühren verteilt, dann will er irgendwo auch eine Kontrolle. Ich bedaure das, gerade ich, die ich für die privaten Medien arbeite und ein Interesse an unabhängigen Medien habe. Also müssen wir mindestens die privaten Medien, die sich aus Werbung finanzieren, die privatwirtschaftlich erfolgreich arbeiten, von staatlichen Kontrollen entlasten.

Darum bitte ich Sie, auch hier, bei Artikel 43 Absatz 2, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Bei Artikel 44 Absatz 3 geht es darum, dass per RTVG vorgeschrieben werden soll, dass ein Medienunternehmen maximal zwei Fernseh- und zwei Radio-Konzessionen haben darf. Diese Bestimmung möchte ich aufheben. Das ist ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Das möchte ich auch vor dem Hintergrund aufheben, dass die SRG selber ja achtzehn Radio- und sieben Fernsehsender betreiben kann. Warum also will man privaten Anbietern vorschreiben, nur je zwei Sender haben zu dürfen? Das macht keinen Sinn.

Zu den Gebühren wird ja mein Fraktionskollege Thomas Hurter sprechen. Ich möchte Ihnen aber trotzdem auch noch etwas hierzu sagen. Mit der Revision von 2007 - das habe ich vorhin schon gesagt - haben wir die Privaten von den Gebühren abhängig gemacht. Das tut mir als Mitarbeiterin in der Medienbranche eigentlich im Herzen weh - denn was passiert heute? Die privaten Radio- und Fernsehstationen lobbyieren derzeit für mehr Gebühren. Das zeigt ja gerade die Abhängigkeit, über die ich vorhin im Zusammenhang mit Artikel 3a referiert habe. Die Privaten sagen, dass sie untergehen, wenn sie nicht mehr Gebühren erhalten. Jetzt wollen sie 5 Prozent, in vier Jahren sind es dann 6 Prozent, in acht Jahren vielleicht 10 Prozent. Die SRG selber wird natürlich sagen, dass auch sie die Gebühren zugut habe und sich nicht einschränken wolle. Merken Sie diese Abhängigkeit? Wichtiger und auch richtiger wäre es, endlich diesen Service public zu definieren: Was muss der Staat an Leistungen erbringen, und was können wir den Privaten überlassen? Dann müssen die Privaten auch keine Gebührenanteile mehr beziehen, dann müssen sie auch nicht staatlich finanziert werden.

Ich weiss, dass das eine schwierige Frage ist, die auch bis in unsere Kreise hinein kontrovers diskutiert wird. Ich glaube aber, dass die Medien eben dann unabhängig und wirtschaftlich erfolgreich sind, wenn sie effektiv vom Staat unabhängig sind - inhaltlich und finanziell.