Rytz Regula · Nationalrat · 2014-03-12
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Die Radio- und Fernsehgesetzgebung ist eine Dauerbaustelle. Die letzte Totalrevision wurde 1999 gestartet und nach einem schier endlosen Differenzbereinigungsverfahren 2007 in Kraft gesetzt; einige von Ihnen mögen sich noch daran erinnern. Der damalige Bundesrat Moritz Leuenberger prophezeite am Schluss einer kräfteraubenden Debatte: "... es kann gut sein, dass dann sehr bald die Revisionen für ein neues Gesetz beginnen, das dann etwa 2020 in Kraft treten kann." (AB 2006 S 93) Und genau da stehen wir heute. Sieben Jahre nach Abschluss der Totalrevision beugen wir uns bereits über die erste Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes. Ob wir uns damit bis 2020 verköstigen werden, wie Moritz Leuenberger orakelte, wird sich weisen. Die zahlreichen Anträge, die sogar nach Abschluss der ausführlichen Kommissionsberatungen noch auf den Tisch gekommen sind, deuten auf eine zähe Diskussion hin, auf eine Diskussion, bei der auch längst durchgekaute Themen wieder aufs Tapet kommen, zum Beispiel die Frage, ob die SRG regionale Programmfenster anbieten darf.
Der eigentliche Grund der Teilrevision ist aber die Anpassung des Gebührensystems - Sie haben sich das jetzt lange angehört. Die Digitalisierung der Medien führt auch bei den öffentlich-rechtlichen Medien zu neuen Angeboten und Nutzungsformen. Die Grenzen zwischen fixem Programm und Online-Angebot werden aufgehoben, aber auch die Grenzen zwischen Ton, Bild und Schrift. Was man am Morgen im Radio verpasst hat, kann man am Nachmittag auf der SRF-Website nachlesen - das nutzen wir alle, und das macht auch die Anpassung notwendig.
Die bisher nach Radio- und TV-Gerät unterschiedenen Empfangsgebühren werden durch eine allgemeine Abgabe für öffentliche und konzessionierte Medien ersetzt. Weil das Inkasso durch dieses neue System stark vereinfacht wird, wird auch die Erhebungsstelle Billag an Gewicht verlieren. So weit, so gut.
Die grüne Fraktion anerkennt den Handlungsbedarf beim Abgabesystem und den Anpassungsbedarf aufgrund des raschen technischen Wandels. Wir unterstützen auch andere Punkte dieser Revision, zum Beispiel die Vereinfachung des Verfahrens für die konzessionierten privaten Medienunternehmen oder die Verbesserungen für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen, die mit dieser Revision geplant sind. Vor allem aber anerkennen wir die staatspolitische Bedeutung der öffentlich-rechtlichen und konzessionierten Medien, die in unserem kleinen, aber vielsprachigen Land neben Information und Unterhaltung auch einen Beitrag zur nationalen Identitätsbildung leisten sollen.
In der Kommission war unbestritten, dass dieser Auftrag ohne Gebührengelder nicht umgesetzt werden kann. Während die grossen europäischen Fernsehstationen für ein Publikum im zweistelligen Millionenbereich produzieren, sind die Zuschauer- und Zuschauerinnen- sowie Hörer- und Hörerinnenzahlen in der kleinräumigen Schweiz sehr begrenzt. Der technische Aufwand aber wird durch die Exklusivität des Publikums nicht kleiner. Ein Service public, der seinen Namen verdient, muss auch in Zukunft im Rahmen des heutigen Gebührenvolumens unterstützt werden.
Die grüne Fraktion stimmt aus diesem Grund dem Wechsel von einer Empfangsgebühr zu einer Medienabgabe für den Service public grundsätzlich zu. Wir verlangen aber eine entscheidende Korrektur im vorgeschlagenen System. Dieses ist ja als Zwitter zwischen einer Gebühr und einer Steuer ausgestaltet, und das ist schlicht und ergreifend ein Murks.
Es gibt zwei Möglichkeiten, diesen Murks zu beseitigen: Entweder entscheiden wir uns für ein wirkliches Gebührensystem und befreien alle Haushalte von der Abgabe, die keine Medienleistungen konsumieren; das ist die Opting-out-Regelung, die wir nachher in Block 2 noch diskutieren werden. Oder wir entscheiden uns für ein Steuersystem und finanzieren die SRG und die konzessionierten Medien über den Bundeshaushalt, so, wie es Jürg Grossen in seinem Rückweisungsantrag fordert.
Die Mehrheit der grünen Fraktion wird diesem Rückweisungsantrag zustimmen. Das haben wir gestern an der Fraktionssitzung beschlossen. Der Grund dafür ist vor allem sozialpolitischer Natur, denn mit einer Steuerfinanzierung werden höhere Einkommen stärker belastet als tiefere, und die Kosten werden gerechter verteilt. Eine Minderheit der grünen Fraktion sieht allerdings auch die Gefahren einer solchen Steuerfinanzierung. Die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien wäre durch eine direkte Steuerfinanzierung infrage gestellt. Der Beitrag an die SRG würde bei jeder Budgetdebatte - oder im Falle einer Fondslösung dann halt alle vier Jahre - zu einem Zankapfel. Einige von Ihnen würden Kürzungen verlangen, weil ihnen "The Voice of Switzerland" nicht gefällt. Andere würden Abzüge verteilen, weil sie in der Doku-Serie "Die Schweizer" die Schweizerinnen vermissen. Auch rechtlich wäre die Finanzierung der SRG über den Bundeshaushalt sehr komplex und würde sogar eine Verfassungsänderung auslösen.
Trotz dieser Bedenken wird die Mehrheit der grünen Fraktion den Rückweisungsantrag Grossen Jürg unterstützen. Im Gegensatz zu Kollege Grossen fordern wir aber klar, dass auch die juristischen Personen, also die Unternehmungen, eine Mediensteuer bezahlen.
Keine Unterstützung findet bei uns der Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion. In der Kommission hat sich rasch gezeigt, dass die geforderte Diskussion über den verfassungsrechtlichen Leistungsauftrag des Service public vor allem einer Schwächung der SRG dienen soll. Das ist auch das Ziel von vielen Minderheitsanträgen. So soll die SRG über die Programme hinaus auf weitere publizistische Angebote [PAGE 252] verzichten, ihre finanziellen Mittel sollen gekürzt und die Werbung eingeschränkt werden und vieles mehr. Die grüne Fraktion wird all diese Minderheitsanträge ablehnen und in der Detailberatung begründen warum.
Wir sind durchaus offen für eine Diskussion über die Definition des Service public und über Medien- und Medienförderungspolitik generell. Eine Standortbestimmung zum Strukturwandel in den Medien, zur Rolle des Staates und des Service public ist aufgegleist, Sie haben das gehört. Sie wird im nächsten Jahr ausführlich geführt. Es wird eine sehr grundlegende Diskussion sein, denn die Voraussetzungen verändern sich nicht nur für die SRG, sondern auch für die privaten Medien. Es ist sehr wichtig, dass es eine gute Partnerschaft zwischen den privaten Medien und den öffentlichen Medien gibt. Weil es sich bei der vorliegenden Teilrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen aber vor allem um eine Anpassung des Gebührensystems handelt, muss die grundsätzliche Ebene von der technischen Ebene getrennt werden.
Die grüne Fraktion ist deshalb für Eintreten. Wir wollen nicht bis 2020 warten, wie das Moritz Leuenberger prophezeit hat.