Binder Max · Nationalrat · 2014-03-12
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-12
Wortprotokoll
Ich verzichte auf die Herleitung der Geschichte, die zu dieser Vorlage geführt hat. Vorweg kann ich Ihnen sagen, dass diese Vorlage aus Sicht der SVP-Fraktion nicht genügen wird. Das vorliegende Gesetz ist gegenüber dem heute geltenden aus unserer Sicht eine Verschlechterung. Weshalb? In der sehr breit angelegten Anhörung wurde immer wieder und zum Teil vehement von verschiedenster Seite moniert und gefordert, man solle doch zuerst einmal das "Zauberwort" Service public definieren. Was gehört überhaupt zum Service public, und was umfasst er? Wie wird er definiert, und wer definiert ihn? Wie wird er transparent und fair finanziert? Man müsste sich auch überlegen, was in der heutigen Zeit, die gegenüber derjenigen vor zwanzig Jahren technisch weit fortgeschritten ist, wirklich zum Service public gehört. Ist Service public statisch definiert, oder lässt er auch Entwicklungen zu, allenfalls sogar vergleichbar mit dem Leistungskatalog der Krankenkasse, mit dem Resultat, dass die Gebühren dann laufend steigen würden?
Für uns ist die Definition des Service public nichts Neues, sondern eine alte Forderung. Aber offenbar will man diese Diskussion schlicht und einfach nicht führen. Mit dem Systemwechsel von der geräteabhängigen zur geräteunabhängigen Gebühr oder zur Haushalts- und Unternehmensgebühr würde sich eine exzellente Möglichkeit bieten, zuerst diese Grundsatzdiskussion zu führen. Immerhin weichen wir vom Charakter der Gebühr ab, und gehen hin zu einer Mediensteuer. Ich sage das in aller Deutlichkeit: Gebühren sehen vor, dass der Gebührenzahler eine definierte Gegenleistung erhält, im Gegensatz zu einer Steuer, bei der die Gegenleistung nicht klar definiert ist und auch nicht definiert werden muss.
Diese muss in diesem Fall, wie es das Gesetz vorsieht, von jedem Haushalt bezahlt werden, ob er nun ein Radio- oder ein TV-Gerät besitzt oder nicht. Alle sollen bezahlen, Private und Haushalte, selbst wenn sie belegen können, dass sie keinen Nutzen haben. Das vielgeforderte Opting-out hat die Kommission abgelehnt. Das können wir nicht unterstützen.
Zu einem weiteren Punkt: Auch Unternehmen werden verpflichtet. Damit gibt es zwingend Doppelzahler. Die Mitarbeiter, aber auch der Unternehmer selbst, bezahlen bereits als Privathaushalte, und jetzt zahlt der Unternehmer auch noch zusätzlich. Das ist ungerecht und gewerbefeindlich. Rein sachlich betrachtet können nur natürliche Personen, also Menschen, Radio und Fernsehen und andere Medien konsumieren, Unternehmen als Unternehmen hingegen nicht. Auch dort sind es Menschen, also Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die als Privatpersonen zum weit überwiegenden Teil bereits eine Gebühr bezahlen.
Zudem verlangte die Motion 10.3014, "Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren", angenommen am 13. September 2011, also vor bald drei Jahren, in einem klaren Auftrag, dass kleine Betriebe, Gewerbebetriebe, Fabrikationsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe und Landwirtschaftsbetriebe von der Abgabe zu befreien seien. Das Bundesamt für Statistik definiert kleine Unternehmen als Unternehmen mit bis zu fünfzig Mitarbeitern: Kleine Betriebe haben bis zu fünfzig Mitarbeiter, Mikrobetriebe bis zu zehn, mittlere fünfzig bis zweihundertfünfzig, grosse über zweihundertfünfzig. Der Entwurf des Bundesrates sieht nun eine Umsatzgrenze von 500 000 Franken vor. Die Begründung ist, es sei das Kriterium der Buchführungspflicht nach neuem Rechnungslegungsrecht. Damit wird aber ganz klar der Auftrag der Motion nicht erfüllt, weil es bei dieser Umsatzgrenze praktisch nur Kleinst- oder ganz kleine Betriebe betrifft. Wir sollten nicht alle Tage von guten Rahmenbedingungen für das Gewerbe sprechen, gleichzeitig aber das Gegenteil tun, nämlich sie verschlechtern.
Der nächste Punkt, der vorliegende Systemwechsel, führt zur Einführung einer neuen Steuer, der Mediensteuer. Deshalb sind wir klar der Meinung, dass der Einzug einer solchen Steuer durch eine ausgelagerte Stelle, wie das heute die Billag ist, nicht mehr sachgerecht ist. Diese Steuer ist allenfalls zusammen mit der direkten Bundessteuer pro Haushalt und Unternehmen einzufordern, wenn es überhaupt so weit kommt. Gleichzeitig hat die Festlegung der Höhe der Steuer durch die Bundesversammlung zu erfolgen, weil es eine Steuer ist und keine Gebühr. Der Ertrag und dessen Verwendung müssen dann auch in der Staatsrechnung ausgewiesen werden.
Zum Rückweisungsantrag gemäss Antrag Grossen Jürg kann ich Ihnen sagen, dass die SVP-Fraktion ihn unterstützen wird. Ich gehe davon aus, dass bei diesem Antrag auch eine klare Definition des Service public erfolgt, wenn diese Kosten über den Bundeshaushalt bezahlt werden müssen. Wenn der Bundeshaushalt etwas bezahlt, dann muss man letztlich auch wissen, was es ist, für wen es ist und wie es bezahlt werden soll.
Die SVP-Fraktion stimmt zuerst gegen Eintreten. Das Gesetz bringt keine Verbesserung und wird - das sei hier auch vermerkt - stark referendumsgefährdet sein. In der zweiten Abstimmung werden wir für den Rückweisungsantrag Rickli Natalie stimmen, weil wir klar der Meinung sind, dass zuerst der Service public definiert sein muss. Dann kann allenfalls über einen Systemwechsel gesprochen werden respektive darüber, wie dieser Service public finanziert werden soll. Für uns ist klar, dass das Volk darüber abstimmen können muss, wenn es sich um eine Mediensteuer handelt. Das kann man vorneweg tun, man kann es aber auch tun, wenn man direkt eine Steuer mit einem Geschäft einführt. Dann ist es zwingend, dies dem Volk über eine Volksabstimmung vorzulegen.
Wir stimmen dem Rückweisungsantrag Grossen Jürg zu.