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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-12

Wortprotokoll

Wir haben die Verordnung noch nicht, aber ich stelle mir vor - ich war ja auch mal Anwältin in einem Kollektiv; bei uns in der partnerschaftlichen Kanzlei hat auch jeder selber abgerechnet -, dass man die Umsatzgrenze von einer halben Million Franken locker übersteigt, wenn man gemeinschaftlich abrechnet. Wenn Sie pro Anwalt abrechnen, dann weiss ich es nicht. Es kommt wirklich auf die Abrechnungsmethode an und darauf, wie Sie die Anwaltskanzlei heute schon juristisch ausgestaltet haben. Es zählt nur die Schwelle. Das ist für Sie natürlich auch eine Möglichkeit, um allenfalls die 400 Franken zu sparen.