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Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-03-12

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-12

Wortprotokoll

Ein Gastbeitrag in der "NZZ" vom 10. Mai 2012 titelte zu diesem Thema "'Rundfunksteuer': effizienter, aber ungerechter". Es geht um das Thema, das unter anderen auch Frau Rickli vorhin angesprochen hat. Es geht in meinem Minderheitsantrag um die Leute, die sich bewusst medienabstinent oder wenigstens abstinent hinsichtlich der elektronischen Medien verhalten. Es gibt eine gewisse Anzahl, die von dieser Gebühr - die nach wie vor eine Gebühr und nicht eine Steuer ist, ich wiederhole es gerne zum x-ten Mal - betroffen sind, aber keinen Nutzen davon haben. Die Kommission hat in einer ersten Phase mit 14 zu 10 Stimmen dieses Opting-out im Grundsatz unterstützt, und zwar im Wissen darum, dass wir es auf fünf Jahre befristen möchten.

Das ist übrigens, Frau Rickli, Bestandteil unserer Vernehmlassung zu diesem ganzen Gesetzesvorhaben gewesen; wir haben nicht erst später reagiert, sondern wir haben von Beginn weg dieses Opting-out unterstützt. In der Kommission ist uns dargelegt worden, wie das von sich gehen könnte. Bei einem neuen Gesetz wäre es so, dass jeder Haushalt jedes Jahr die Abgaberechnung erhält. Auf dieser Abgaberechnung mit dem Deklarationsformular würde auf die Möglichkeit des Opting-out hingewiesen. Der Haushalt würde dann seine Deklaration an die Erhebungsstelle senden, die Erhebungsstelle würde dem Haushalt die Abgabebefreiung bestätigen und die Rechnung annulieren. Das Bakom würde bei den abgabebefreiten Haushalten stichprobenweise Kontrollen durchführen. Das ist der Weg, der vorgegeben wäre, falls Sie meinem Minderheitsantrag zustimmen würden.

Um welches Mengengerüst handelt es sich bei meinem Minderheitsantrag? Gegenwärtig sind im Rahmen der Empfangsgebühr nach dem heutigen System etwa 5 Prozent der Haushalte nicht bei der Erhebungsstelle gemeldet. Wahrscheinlich aber verfügen weniger als ein Prozent der Haushalte in der Schweiz weder über Geräte, die für den Radio- oder für den Fernsehempfang geeignet sind. Mit anderen Worten: Die übrigen etwa 4 Prozent sind Schwarzhörerinnen und Schwarzhörer, Schwarzseherinnen und Schwarzseher - immer bezogen auf die Empfangsgeräte, natürlich nicht im politischen Sinn.

Nun hat das Bakom angenommen, dass mit meinem Vorschlag etwa 25 000 Haushalte die Voraussetzungen für die Abgabebefreiung nach Gesetzentwurf erfüllen würden. Darunter wird eine unbekannte Anzahl von Haushalten sein, die von der Abgabe ohnehin befreit werden können, da deren Bewohnerinnen und Bewohner Ergänzungsleistungen nach AHV und IV beziehen. Wenn wir das einmal auf 5000 Haushalte festlegen, dann dürften noch höchstens 20 000 zusätzliche Haushalte im Rahmen eines Opting-out im Sinne meiner Minderheit von der Abgabe befreit werden. Diese würden periodisch kontrolliert.

Nun geht es um die Frage der Befristung. Nach meiner Wahrnehmung und aus Reaktionen aus der Bevölkerung, die mir zu Ohren gekommen sind, handelt es sich hier vorwiegend um ältere Personen, die weder Fernsehen noch Radio haben, auch kein Autoradio, weil sie kein Auto haben. Aber sie haben eine Tageszeitung, die traditionelle Tageszeitung ihrer Region. Diese Personen ereifern sich zu Recht über die Haushaltsgebühr, die in Zukunft auch bei ihnen erhoben werden wird, obwohl sie eben kein elektronisches Empfangsgerät haben. Nun ist aber die Anzahl dieser Personen tendenziell abnehmend. So sind wir zum Schluss gekommen, dass wir hier eine Frist, eine Auslauffrist von fünf Jahren, vorsehen sollten. Angenommen, das Gesetz tritt 2018 in Kraft, würde dieses Opting-out bis 2022 dauern.

Wir sind uns bewusst, dass damit eine gewisse Ineffizienz in das Gesetz Einzug hält. Wir möchten aber aus staatspolitischen Gründen diese relativ kleine Minderheit von vielleicht einem Prozent der Haushalte berücksichtigen. Diese Minderheit verkleinert sich tendenziell, und die Bestimmung wäre im geschilderten Sinne zeitlich befristet.

Immerhin dürfen wir noch anführen, dass in der Anhörung die Konsumentenschutzorganisationen, das Konsumentenforum, für dieses Opting-out waren, auch für die natürlichen Personen, dass der Schweizerische Gewerbeverband und [PAGE 269] Economiesuisse das Opting-out unterstützt haben, und zwar für juristische Personen, aber auch für natürliche Personen. Abgaberechtlich könnte man noch anfügen, dass diejenigen, die immer noch der Auffassung sind, dass es sich bei dieser Haushaltsabgabe um eine Steuer handelt und nicht um eine Gebühr, mit dem Opting-out ihr finanzpolitisches Gewissen etwas entlasten könnten. Dann wäre es tendenziell noch mehr eine Gebühr. Die Begründung, warum es sich bei der Haushaltsabgabe um eine Gebühr und nicht um eine Steuer handelt, würde noch leichter fallen.

Damit bitte ich Sie, unsere Minderheit zu unterstützen. Die ist übrigens nicht so klein, wie es auf der Fahne den Anschein macht. Die Kommission hat sich nicht mit 22 zu 3 Stimmen anders entschieden, sondern mit 10 zu 3 Stimmen bei 11 Enthaltungen; immerhin hat es in der KVF-NR elf Enthaltungen gegeben.

Ich bitte Sie, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.