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Grossen Jürg · Nationalrat · 2014-03-12

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2014-03-12

Wortprotokoll

Wir Grünliberalen stehen der vorgesehenen Änderung des Personenbeförderungsgesetzes sehr kritisch gegenüber. Wir werden zwar eintreten, die Vorlage anschliessend jedoch gemäss dem Antrag Hurter Thomas an den Bundesrat zurückweisen.

Die Gewaltausschreitungen im Umfeld von Sportveranstaltungen stossen bei der Bevölkerung und insbesondere bei den Mitreisenden auf keinerlei Verständnis und müssen künftig eingedämmt werden; das steht auch für uns ausser Frage. Dazu reichen die bestehenden Gesetze aber weitgehend aus. Handlungsbedarf gibt es unseres Erachtens vor allem beim Vollzug. Dass mit dem vorgesehenen Gesetz auch friedliche Fans nicht mehr in fahrplanmässigen Zügen fahren dürfen, ist unverhältnismässig und vor allem nicht praktikabel. Es stellt sich beispielsweise die Frage, wie beim Einsteigen in den Zug auf dem Perron jemand als Fan erkennbar sein soll. Das Trikot kann ja auch unter der Jacke getragen werden, und der Fanschal kann im Rucksack verstaut sein.

Es gibt einige erfolgreiche Beispiele, die zeigen, wie durch gute Fanarbeit auf der Basis von Eigenverantwortung die Gewalt stark reduziert und die Extrazüge von den Klubverantwortlichen begleitet und korrekt benutzt werden. Mit dem vorgeschlagenen Gesetz würde diese Eigenverantwortung der Fans und der Organisationen wie so oft reduziert, was letztlich wohl zum Gegenteil, also zu mehr Gewalt, führen würde. Auch die vorgesehene Art der Haftung von Sportclubs für Schäden halten wir für nicht durchsetzbar.

Auf der anderen Seite ist für uns Grünliberale jedoch auch klar, dass Handlungsbedarf besteht, damit wir dem Verursacherprinzip endlich gerecht werden. Jeder, der mutwillig Züge und Busse demoliert, soll zur Rechenschaft gezogen werden. Zudem sollen diejenigen Sportclubs in die Pflicht genommen werden, welche es unterlassen, Massnahmen zu ergreifen, um ihre Fans mit Anstand an die Sportveranstaltungen respektive ins Stadion zu bringen.

Der Rückweisungsantrag Hurter Thomas verlangt deshalb, die Vorlage sei an den Bundesrat zurückzuweisen, "mit dem Auftrag, mit allen beteiligten Stakeholders (Kantone, Städte, Transportunternehmen, Klubs, SFV und SFL, Fanarbeit, Personal des öffentlichen Verkehrs usw.) praktikable Lösungen auszuarbeiten, welche den lokalen Gegebenheiten anzupassen sind, damit insbesondere Schäden weiter minimiert werden können und die Sicherheit im öffentlichen Verkehr gewährleistet bleibt. Diese Lösungen sollen sich am Pilotprojekt BSC YB/SBB orientieren und in einer Transportpartnerschaft zwischen dem Klub und/oder der Fanorganisation einerseits und dem Transportunternehmen andererseits münden." Weiter "sollen die Haftungsfragen eingehend geprüft werden, und es ist eine Lösung anzustreben, welche sich am Verursacherprinzip orientiert". Zudem soll festgelegt werden, "wie Verursacher der Schäden schnellstmöglich identifiziert, der Justiz zugeführt und mit Massnahmen des Hooligan-Konkordates wie Rayonverboten oder Meldeauflagen belegt werden können".

Es muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass sich das System der Extrazüge bewährt hat und dass damit die Schäden minimiert werden konnten, obwohl jedes Jahr mehr Extrazüge zum Einsatz kommen. Zudem besteht im Gegensatz zu früher an den meisten Standorten eine sehr erfolgreiche Kooperation zwischen Fanvertretern, Klubs und Transportunternehmen, die gut eingespielt ist und auf der Basis gegenseitigen Respekts sehr gut funktioniert. Die geplante Gesetzesrevision würde diese positive Entwicklung gefährden und zu einem immensen Kontrollaufwand führen, welcher massive Kosten zur Folge hätte. Mit der breitflächigen Einführung des revidierten Hooligan-Konkordates stehen umfassende Massnahmen zur Verfügung, welche dazu beitragen, dass die bestehenden Probleme minimiert werden können.

Ich bitte Sie im Namen der Grünliberalen, auf die Vorlage einzutreten und sie im Sinne des Einzelantrages Hurter Thomas an den Bundesrat zurückzuweisen.