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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-12

Wortprotokoll

Ein Fanclub ist organisiert, er kennt seine Fans. Fanclubs sind in der Regel als Vereine mit Mitgliedern organisiert. Das wäre ja kein Grund. Wir kennen im ZGB die subsidiäre Haftung von Werkeigentümern, Tierhaltern usw., Sie haben das angesprochen. Es ist immer eine subsidiäre Haftung; meistens ist sie auch so konzipiert, dass man sich davon befreien kann, wenn man beweist, die nötige Sorgfalt angewendet zu haben. Es ist also nicht ein rechtsfremdes Konstrukt, das wir hier anwenden. Deshalb, so glaube ich, ist es verfassungskonform; es ist ein bekanntes Institut, es ist aus unserer Sicht auch durchsetzbar.