Hardegger Thomas · Nationalrat · 2014-05-06
Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-05-06
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion wird den Änderungen des Strassentransportunternehmens- und Verkehrsstrafrechts zustimmen. Ich verzichte darauf, die unbestrittenen Änderungen zu kommentieren, und begründe unsere Haltung zu den umstrittenen Artikeln.
Umstritten sind insbesondere die Kompetenzen der Transportunternehmen und der Transportpolizei beim Umgang mit Schwarzfahrern. Wenn man die Auffassung vertritt, dass das Schwarzfahren zu ahnden ist und ernsthaft Vorkehrungen getroffen werden sollen, damit der Anteil der Personen ohne gültigen Fahrschein möglichst gering ist, dann müssen die Verantwortlichen auch über die Hilfsmittel verfügen, die es ihnen ermöglichen, diese Ziele zu erreichen. Die hier vorgeschlagenen Anpassungen verschärfen das Recht nicht, sie machen aber mit einem den Rechtsansprüchen genügenden Register die Handhabung des Gesetzes erst praktikabel. Sie führen auch keine neuen Überwachungsmassnahmen ein, aber die Speicherung der Daten für Schwarzfahrer entspricht neu den Ansprüchen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, der eine explizite Rechtsgrundlage verlangt.
Das Datenregister kann von einem Transportunternehmen für die ganze Branche geführt werden. Das würde mit Bestimmtheit die Qualität der Daten besser sicherstellen. Wenn jedes Unternehmen ein eigenes System aufbaut und eigene Listen führt, dann entsteht ein Wildwuchs an Datensätzen, die kaum mehr kontrollierbar sind. Ganz wichtig ist, dass die Einträge aktuell sind und keine veralteten Daten im Register verbleiben, z. B. von Personen, deren Schwarzfahrt länger als zwei Jahre zurückliegt. Auch wenn es das Gesetz nicht vorschreibt, gehen wir doch davon aus, dass die kleinen Unternehmen froh sind, wenn das Register zentral geführt wird und sie den Zugriff auf die Informationen erhalten.
Die beiden Kommissionsmotionen werden von der SP-Fraktion unterstützt. Die Transportpolizei soll bei der Überprüfung von Personen die gleichen Rechte beim Abrufen von Personendaten haben wie das Grenzwachtkorps, nämlich für die Daten, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit denn auch tatsächlich sinnvoll und notwendig sind. Es ist ja das Wesen einer Motion, dass Vorschläge gemacht werden, die nachher noch einmal einer Diskussion zugeführt werden.
Mit den Forderungen der Motion 14.3001 können viele Kontrollen im Zug abgeschlossen werden, sodass die Leute nicht auf den Polizeiposten mitgenommen werden müssen. Das ist für beide Seiten einfacher. Letztlich führt das auch dazu, dass der administrative Aufwand gesenkt werden kann. Die Kontrollen werden effizienter durchgeführt, und die Anzahl der Kontrollen wird mit der Zeit reduziert werden [PAGE 639] können. Das ist auch im Interesse jener Reisenden, die mit gültigem Billett unterwegs sind.
Die Motion 14.3000 verlangt einen besseren Schutz von Personen, die in ihrem Arbeitsumfeld durch Angriffe mit Laserpointern gefährdet sein können. Die Kommission hat darauf verzichtet, eine Bestimmung ins Verkehrsstrafrecht aufzunehmen, da sich die Ahndung nicht auf Angriffe auf das Personal der Transportunternehmen beschränken soll. Die Motion verlangt eine Bestimmung im Strafgesetzbuch. Damit werden die missbräuchliche Verwendung und die Bestrafung umfassender geregelt.
Eine unbestrittene neue Bestimmung begrüssen wir besonders. Ich erwähne sie deshalb noch explizit: Für nichtkommerzielle Nebennutzungen des Bahnhofsareals dürfen keine Entgelte verlangt werden, welche den effektiven Aufwand übersteigen. Das heisst, dass Standaktionen, Unterschriftensammlungen und Ähnliches nicht mehr durch hohe Bewilligungsgebühren verhindert werden können.
Ich bitte Sie, den Änderungen zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.