Rytz Regula · Nationalrat · 2014-05-06
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-05-06
Wortprotokoll
Es ist ja zurzeit en vogue, bundespolitische Entscheidungen mit der Welt des Haushaltes zu vergleichen. Haushaltstechnisch gesehen räumen wir mit dem [PAGE 640] vorliegenden Geschäft den Estrich auf. Es gibt kleine Anpassungen an das EU-Recht, Sie haben es vorhin von Herrn Giezendanner gehört: Es wird abgestaubt und harmonisiert, und es werden Strafaufgaben in Sachen Datenschutz gemacht. Kein grosser Wurf also, und politisch mit wenigen Ausnahmen auch unbestritten. Ich werde deshalb nur auf die Themen eingehen, die in der Kommission überhaupt länger diskutiert worden sind.
Gerne möchte ich aber etwas zur Änderung des Strafrechtes im öffentlichen Verkehr sagen. Hier will der Bundesrat alte Pendenzen erledigen. So hat man es zum Beispiel bei der Revision 2012 - das ist noch gar nicht so lange her - verpasst, die Erhebung von Zuschlägen für das Reisen ohne gültigen Fahrausweis präzis zu regeln. Dies und anderes wird nun nachgeholt, aus meiner Sicht - da kann ich Kollege Giezendanner zustimmen - mit etwas gar viel Liebe zum Detail. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat die Vorlage des Bundesrates auch noch leicht verschärft.
Zudem will sie mit der Kommissionsmotion 14.3001 über die rote Linie hinausgehen, welche die Grünen als Partei des Datenschutzes und der Verhältnismässigkeit überhaupt akzeptieren können. Aline Trede hat es vorhin ausgeführt: Wenn diese Kommissionsmotion ernst genommen wird, wenn sie wortwörtlich umgesetzt wird, dann heisst das, dass die Transportpolizei in Zukunft Zugriff auf das Schengener Visa-Informationssystem hat, auf das Zentrale Migrationsinformationssystem oder auf das Europäische System zur Erfassung der Fingerabdrücke von Asylsuchenden. Dafür ist die Transportpolizei nicht geschaffen worden. Das ist ganz klar eine Aufgabe des Grenzwachtkorps. Das dürfen wir nicht vermischen. Diese Motion macht deshalb überhaupt keinen Sinn.
Diskussionen gab es in der Kommission vor allem zum Thema Schwarzfahren, Sie haben es vorhin schon gehört. Es ist ein emotionales Thema. Für uns Grüne ist klar: Wer den öffentlichen Verkehr gratis nutzt, lässt andere dafür bezahlen, und das ist unfair. Deshalb wird Schwarzfahren zu Recht mit einem Zuschlag bestraft. Damit der Zuschlag bei wiederholtem Schwarzfahren erhöht werden kann, führen einzelne Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs, z. B. der Zürcher Verkehrsverbund, schon heute Schwarzfahrerregister. Neu sollen die konzessionierten Transportunternehmungen diese Daten gegenseitig austauschen können.
Die Kommission hat sogar die Möglichkeit geschaffen, dass neu der Branchenverband des öffentlichen Verkehrs dieses Schwarzfahrerregister zentral führen könnte. Wir wurden gerade als Grüne immer wieder darauf angesprochen, weshalb wir diesen Vorschlag nicht bekämpfen. Es gibt einen einfachen Grund: Wir sind überzeugt davon, dass der Datenschutz bei einer zentralen Datenbank sehr viel besser kontrolliert werden kann als bei den Datenbanken in den über 250 grossen und kleinen Verkehrsbetrieben in der Schweiz. Sie erinnern sich sicher an die negativen Schlagzeilen, die die SBB einmal gemacht haben, als sie die Daten von Schwarzfahrern in ihren "Sündenregistern" viel zu lange gespeichert haben. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte musste intervenieren, und 250 000 Datensätze mussten gelöscht werden. In einer zentralen Datenbank kann der Datenschutz sehr viel besser überwacht werden.
Für uns ist deshalb klar: Wenn es zu einer nationalen Datenbank kommt - im Moment gibt es noch keine Pläne -, dann muss damit der Datenschutz verbessert werden. Auch der Austausch von Daten zwischen den Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs darf nur nach restriktiven Spielregeln erfolgen. Dazu wird Aline Trede nachher einen Minderheitsantrag begründen. Weiter erwarten wir von den Betrieben des öffentlichen Verkehrs, dass sie Schwarzfahrer nicht wie Kriminelle behandeln und dass das Fahren ohne Billett im öffentlichen Verkehr nicht härter bestraft wird als Strassenverkehrsdelikte. Alles andere wäre Verhältnisblödsinn. Die Billettkontrollen müssen mit Augenmass und anständig durchgeführt werden.
Am allerwichtigsten ist aber, dass die Preise für den öffentlichen Verkehr bezahlbar bleiben. Mit der angekündigten Preisrunde 2014 ist die Schmerzgrenze vor allem bei Jugendlichen ganz klar erreicht. Die Preise für den öffentlichen Verkehr dürfen nicht jedes Jahr weiter erhöht werden, sonst schneiden wir uns ins eigene Fleisch.
Zum Schluss möchte ich noch etwas zu den anderen Minderheitsanträgen sagen. Wir sind froh, dass Frau Graf-Litscher den Minderheitsantrag zu Artikel 57 zurückgezogen hat. Damit wurde gefordert, dass einzelne Antragsdelikte im öffentlichen Verkehr zu Offizialdelikten werden. Dies hätte aus unserer Sicht ganz klar dem Verhältnismässigkeitsprinzip widersprochen. Wir Grünen sind Fans des öffentlichen Verkehrs, aber wir wollen trotzdem keine repressiven Sonderrechte für den öffentlichen Verkehr schaffen. Deshalb lehnen wir auch den Antrag der Minderheit Binder ab.