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Amstutz Adrian · Nationalrat · 2014-05-06

Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-06

Wortprotokoll

Es wurde von den Befürwortern dieser Initiative immer wieder ins Feld geführt, dass die Bevölkerung von diesem Steuerregime genug habe, und sie führen das dann auch auf die Volksentscheide in einigen Kantonen zurück. Ich muss aber darauf hinweisen, dass sich in der gleichen Zeit eine noch grössere Zahl von Kantonen, nämlich Glarus, Thurgau, St. Gallen, Luzern, Bern und Nidwalden, ebenfalls in Volksabstimmungen für die Beibehaltung der Aufwandbesteuerung ausgesprochen hat. Es gibt also keinen allgemeinen Trend in Richtung Abschaffung der Aufwandbesteuerung, sondern eine individuelle Beurteilung jedes einzelnen Kantons. Insofern sind diese kantonalen Entscheide ein gutes Beispiel für den funktionierenden Föderalismus in unserem Land. Das zeigt im Übrigen auch der Einsatz der Finanzdirektoren der Kantone Bern, Freiburg, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf sowie Jura - zum Teil rot-grün regiert, ich erlaube mir diese Bemerkung -, die dezidiert gegen diese Initiative antreten.

Dann eine Bemerkung zur Verfassungsmässigkeit und zur Gleichbehandlung: Immerhin hat die heutige Regelung eine saubere gesetzliche Grundlage, die in diesem Haus beschlossen wurde. Und man nahm wahrscheinlich damals auch darauf Rücksicht, dass Gleiches zwar gleich zu behandeln ist, Ungleiches aber ungleich: Das ist eine Güterabwägung, wie dies die Frau Bundesrätin ausgeführt hat. [PAGE 635]

Pauschalbesteuerte Personen dürfen in der Schweiz nicht arbeiten. Sie erzielen ihre Einkünfte im Unterschied zu allen normal besteuerten Personen nicht in der Schweiz, sondern im Ausland, wobei das entsprechende Land aufgefordert ist, die entsprechenden Steuern darauf zu erheben. Das ist ja ein Grundanliegen der Initiativbefürworter, dass das Geld dort versteuert wird. Wenn ich diese Situation betrachte, sehe ich nicht ein, was daran unfair sein soll. Das Geld, das im Ausland verdient wird, soll im Ausland versteuert werden. Das sind bei Künstlern oder bei Sportlern vielfach auch Quellensteuern.

Zu den Ausführungen, dass Druck aus dem Ausland bestehe: Es gibt keinen Druck aus dem Ausland. Es gab eine Empfehlung der OECD im Jahre 2012, diese Steuerregimes zu überdenken. Seither herrscht aber Funkstille. Warum herrscht Funkstille? Viele Länder wissen, dass wohlhabende Privatpersonen für sie attraktiv sind - nicht primär wegen der Steuern, sondern wegen der Wertschöpfung, die sie auslösen. Ich erinnere daran, dass auch in Europa solche Steuerregimes bestehen, nämlich in Grossbritannien, Spanien, Portugal, Österreich, Belgien, Malta, Jersey, Guernsey - von Monaco gar nicht zu sprechen.

Ich möchte noch eine Bemerkung zu einem Gebiet machen, das heute nicht erwähnt worden ist, nämlich zur AHV. Für die Festsetzung der AHV von Aufwandbesteuerten dient die Bundessteuer als Grundlage. Das künftige steuerbare Minimum auf Bundesebene beträgt 400 000 Franken; ein Ehepaar hat demnach AHV-Beiträge von gut 20 000 Franken zu bezahlen. Das ist eben nicht nichts.

Die Kommissionsmehrheit kommt zum Schluss, dass diese rund 700 Millionen Franken einen Steuerertrag bilden, den es zu beachten gilt. Ich staune schon, wenn man diese 700 Millionen Franken von linker Seite einfach als Klacks abtut. Das gilt insbesondere dann, wenn man die Diskussionen im Zusammenhang mit der Gripen-Beschaffung hört. Immerhin könnten wir mit fünf Jahreserträgen aus der Pauschalbesteuerung den Gripen, den wir für die Sicherheit des Landes brauchen, bezahlen.