Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-05-06
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-05-06
Wortprotokoll
Worüber sprechen wir heute? "Pauschalbesteuerung" - dieses Wort wurde heute sehr oft gebraucht. Es geht um nichts anderes als um eine Besteuerung nach dem Aufwand - auch das wurde gesagt -; es geht um eine besondere Art der Besteuerung von Einkommen und Vermögen, die gesetzlich so vorgesehen ist. Das heisst, es wird nicht auf der Basis tatsächlicher Einkommen und Vermögen besteuert, sondern nach den im In- und Ausland entstandenen Kosten für den Lebensunterhalt der Steuerpflichtigen und der von ihnen unterhaltenen Personen. Das ist nur möglich für ausländische Staatsangehörige, die erstmals oder nach zehnjährigem Nichtaufenthalt in der Schweiz, also nach zehnjähriger Abwesenheit, hier steuerrechtlich Wohnsitz nehmen und die in der Schweiz nicht erwerbstätig sind. Es gibt also sehr starke Einschränkungen.
Herr Nationalrat Reimann, ein kleiner Hinweis zu Ihren Ausführungen: Ich habe mich in das Zeitalter des Tauschhandels zurückgesetzt gefühlt. Ich kenne Ihre steuerrechtliche Situation selbstverständlich nicht. Wenn Ihre Steuerleistung eine Bezahlung für alles ist, was Sie von der öffentlichen Hand in den letzten Jahren erhalten oder bezogen haben - vom Kindergarten über die Schule, das Studium, den öffentlichen Verkehr, den Sie hoffentlich wie ich auch benützen, bis allenfalls zu den Spitälern -, dann sind Sie sicher nicht in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen; das kann man wohl so sagen. Sie wissen, wie unser System funktioniert. Ich denke, es ist richtig, dass wir nicht nur Steuern für das bezahlen, was wir direkt und unmittelbar beziehen, sondern dass auch die Allgemeinheit für das aufkommt, was wir beziehen. Dazu müssen wir aber auch etwas entsprechend unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen.
Wir haben es gehört: Ende 2012 wurden in der Schweiz 5634 Personen nach dem Aufwand besteuert, also an sich sehr wenige. Die Steuererträge betrugen 695 Millionen Franken, auf allen drei Ebenen - Bund, Kantone und Gemeinden. Es wurde gesagt, wo die Pauschalbesteuerung überall Anwendung findet. Ich wehre mich etwas dagegen, wenn Sie sagen, das sei insbesondere in strukturschwachen Kantonen der Fall. Waadt und Genf bezeichne ich selbst nicht als strukturschwache Kantone. Die Kantone Waadt und Genf haben aber, neben dem Kanton Wallis, die höchste Anzahl von Pauschalbesteuerten, nämlich 1396 und 710; das Wallis hat 1300 und der Kanton Tessin 877 Pauschalbesteuerte. Dann kommen noch etwas strukturschwächere Kantone wie Bern und Graubünden mit je um die 200 Pauschalbesteuerten dazu. Anders gesagt: Zwanzig Kantone kennen die Pauschalbesteuerung praktisch nicht oder nur für ganz wenige Fälle. Darum hat sich dort natürlich auch die Diskussion ergeben bzw. vermehrt ergeben, diese Pauschalbesteuerung abzuschaffen, denn dort waren weniger Konsequenzen zu befürchten. Zürich, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen und Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben das in den letzten Jahren gemacht.
Wir selbst haben ja vor zwei Jahren eine Änderung der Aufwandbesteuerung vorgenommen, weil diese tatsächlich zunehmend kontrovers diskutiert wurde, auch unter den Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren der Kantone. Das geschah bereits vor sieben und mehr Jahren, weil man sah, dass das, was in verschiedenen Kantonen Praxis war, nicht dem entsprach, was man steuerrechtlich als angemessen bezeichnen konnte. Darum hat man diese Erhöhungen gemacht. Sie haben sie im September 2012 verabschiedet. Die Änderungen im Steuerharmonisierungsgesetz, also im Anwendungsbereich der Kantone, sind bereits in Kraft getreten, die Änderungen beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die [PAGE 634] Kantone haben bis dann Zeit, ihr Recht entsprechend anzugleichen. Wenn sie das nicht machen, wird bei ihnen einfach Artikel 6 StHG umgesetzt und Geltung haben. Dann sind wir bei der direkten Bundessteuer und der kantonalen Steuer synchron.
Wir haben damals eine Erhöhung auf das Siebenfache des Mietzinses oder das Dreifache des Pensionspreises vorgenommen und haben bei der direkten Bundessteuer die Limite von 400 000 Franken als Bemessungsgrundlage eingeführt. Die Kantone müssen auch eine Bemessungsgrundlage, eine Limite, festsetzen, sind aber, wie das föderalistischen Prinzipien entspricht, frei in der Höhe dieser Mindestlimite. Sie haben gesehen, dass verschiedene Kantone die Mindestlimite bereits über diese 400 000 Franken angehoben haben. Es wurde und wird klargestellt, dass der weltweite Aufwand massgebend ist. Das haben wir heute auch gehört.
Was hätte eine Abschaffung dieser Pauschalbesteuerung zur Folge? Zu den Auswirkungen auf die Fiskaleinnahmen: Da gibt es keine präzisen Angaben und keine genauen Schätzungen, das ist klar. Wir haben die Beispiele Zürich und Basel-Landschaft. Dort wurde das durchgespielt bzw. durchgeführt. In Zürich hat sich die Abschaffung bis 2010 bei den Steuereinnahmen nicht ausgewirkt. Dann ist eine sehr einkommens- und vermögensstarke Person weggezogen, die unter dem Titel Pauschalbesteuerung Millionen an Steuerleistung erbracht hat. Da hat der Kanton Zürich gesehen, dass es zu Mindereinnahmen gekommen ist. Das hat sich im Laufe der Zeit möglicherweise wieder ausgeglichen.
Ich möchte damit sagen, dass man weder sagen kann, dass es zu enormen Mindereinnahmen kommt, noch sagen kann, dass es zu keinen Mindereinnahmen kommt, da wir schlicht die Erfahrungswerte nicht haben und weil wir vor allem nicht wissen, wie sich die Personen verhalten. Das hängt auch sehr stark davon ab, wie sonst das Steuerniveau im Kanton ist. Wenn also die Steuerbelastung nicht sehr hoch ist und man die Pauschalbesteuerung eliminiert, wird das nicht enorm grosse Auswirkungen haben. Wenn man aber eine relativ hohe Steuerbelastung in einem Kanton hat, kann es grössere Auswirkungen haben. Die Zahlen sind jedoch alle mit Vorsicht zu geniessen. Es ist sehr schwierig, anhand der beiden Erfahrungen in Basel-Landschaft und in Zürich zu sagen, dass es wirklich zu Mindereinnahmen kommt oder eben nicht. Ich möchte mich da auch nicht auf die Äste hinauslassen.
Es wurde heute verschiedentlich und zu Recht darauf hingewiesen, dass auch andere Länder ähnliche Systeme wie die Pauschalbesteuerung kennen - zum Teil mit anderen Voraussetzungen, aber es sind ähnliche Systeme. Wir haben ja von Ihnen einen Auftrag im Zusammenhang mit der Motion Feller 13.3065 erhalten, einen Bericht zu erstellen und aufzuzeigen, welche Systeme in diesem Bereich der Besteuerung natürlicher Personen andere Staaten anwenden. Wir werden Ihnen bis im September dieses Jahres einen entsprechenden Bericht abliefern und das einmal aufzeigen, im Wissen darum, dass das sehr schwierig ist, weil man nicht immer Äpfel mit Äpfeln vergleichen kann, sind doch die Voraussetzungen in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich.
Heute wurde sehr oft auch über Steuergerechtigkeit diskutiert. Was ist Steuergerechtigkeit? Wir selbst haben in der Botschaft ausgeführt, dass die Prinzipien der horizontalen Steuergerechtigkeit - also vergleichbare Sachverhalte gleich oder vergleichbar besteuern - mit der Pauschalbesteuerung nicht vollständig eingehalten seien, während die vertikale Steuergerechtigkeit eingehalten sei. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass es hier ein Spannungsfeld zwischen Standortattraktivität und Steuergerechtigkeit gibt und dass es darum notwendig ist, eine Güterabwägung vorzunehmen. Diese Güterabwägung haben wir denn auch vor zwei Jahren im Bereich der direkten Bundessteuer vorgenommen. Diese Güterabwägung machen auch die Kantone, die über die Beibehaltung oder die Abschaffung dieser Pauschalbesteuerung diskutieren.
Vielleicht noch ein paar Zahlen: 695 Millionen Franken Einkommenssteuern werden unter dem Titel der Pauschalbesteuerung vereinnahmt; auf der anderen Seite haben wir 54 Milliarden Franken Einkommenssteuern und auf kantonaler Ebene Vermögenssteuern. Das können Sie dann ins Verhältnis zu diesen 695 Millionen Franken aus der Pauschalbesteuerung setzen; ungefähr 1,2 Prozent sind also Einnahmen aus der Pauschalbesteuerung. Das kann jetzt als viel oder wenig angesehen werden. In einem bestimmten Kanton kann es viel mehr sein. Was ich aber damit sagen möchte: Wir sind gut gefahren damit, dass wir den Kantonen den Entscheid überlassen haben, ob sie diese Pauschalbesteuerung aus Standortgründen haben möchten, ob sie diesen Spagat machen wollen und ob sie am System der Aufwandbesteuerung festhalten wollen - weil es für sie wichtig ist, weil es für ihre Volkswirtschaft wichtig ist, weil es für ihren Standort wichtig ist und weil sie sonst keine anderen Möglichkeiten der Standortattraktivität haben. Ich denke, dass es richtig ist, den Kantonen weiterhin diese Entscheidmöglichkeit zu überlassen.
Darum möchte ich Sie im Auftrag des Bundesrates bitten, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.