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Vogler Karl · Nationalrat · 2014-05-06

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-05-06

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Erlauben Sie mir vorab den Hinweis, obwohl das bereits gesagt wurde, dass die Besteuerung nach dem Aufwand in der Schweiz eine lange Tradition hat und in einzelnen Kantonen seit rund 150 Jahren angewandt wird. Damals wurde die Besteuerung nach dem Aufwand mit der Praktikabilität begründet, und mindestens teilweise gilt das auch heute noch.

Was spricht aus meiner Sicht für die Empfehlung zur Ablehnung der Initiative? Zusammengefasst sind es drei Gründe.

Ein erster Grund ist föderalistischer Art. Die Volksinitiative berücksichtigt in keiner Weise die Bedeutung, welche die Besteuerung nach dem Aufwand in einzelnen Kantonen sowohl für die Fiskaleinnahmen wie auch für die Volkswirtschaft hat. Dementsprechend ist nicht einzusehen, warum die Besteuerung nach dem Aufwand flächendeckend in der ganzen Schweiz untersagt werden soll. Diese Frage sollen weiterhin die Kantone in eigener Kompetenz entscheiden. Denn es ist Sache der einzelnen Kantone, aufgrund ihrer je spezifischen Situation darüber zu befinden, wie und mit welchen Mitteln sie sich im Steuer- und Standortwettbewerb behaupten wollen. [PAGE 620]

Ein zweiter Grund für die Ablehnung der Volksinitiative ist die beschlossene Revision der Aufwandbesteuerung. Bekanntlich hat das Parlament der Revision der Aufwandbesteuerung zugestimmt, und der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen des StHG bereits in Kraft gesetzt. Die Inkraftsetzung beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer erfolgt auf den 1. Januar 2016. Damit machte der Gesetzgeber einen wichtigen und bedeutenden Schritt im Hinblick auf die Umsetzung der in Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung stipulierten Steuergerechtigkeit, und zwar auch, was die horizontale Steuergerechtigkeit betrifft. Berücksichtigt man weiter, dass mit der Besteuerung nach dem Aufwand mehrere Tausend Arbeitsplätze verbunden sind und im Jahre 2012 entsprechende Steuern von fast 700 Millionen Franken angefallen sind, so darf festgestellt werden, dass die Besteuerung nach dem Aufwand auch unter dem Titel der Steuergerechtigkeit durchaus oder zumindest in erheblichen Teilen zu bestehen vermag.

Tatsache ist auch - das soll an dieser Stelle auch erwähnt werden -, dass es Personen gibt, die bei einer ordentlichen Besteuerung weniger Steuern bezahlen würden, als sie das bei einer Besteuerung nach dem Aufwand machen müssen. Aus Praktikabilitätserwägungen sind diese Personen aber bereit, einen höheren Betrag zu bezahlen.

Ein dritter Grund, warum die Initiative abzulehnen ist, ist der, dass die Schweiz mit der Besteuerung nach dem Aufwand im internationalen Kontext keine Sonderrolle einnimmt. Ein Blick über unsere Landesgrenzen zeigt, dass beispielsweise Grossbritannien ausländische Einkünfte von sogenannt "resident but not domiciled" Personen nur besteuert, wenn diese Einkommen ins Land transferiert werden. Eine Anfrage im britischen Parlament im Jahr 2011 ergab, dass in Grossbritannien über 120 000 Personen von diesem Steuerregime profitieren. Weitere Staaten wie Japan, Irland oder Malta kennen ebenfalls Regelwerke, die diese Art von Besteuerung in bestimmten Fällen erlauben. In Ländern bzw. Zonen wie Singapur und Hongkong wird ein territoriales Steuersystem angewandt; es werden nur Einkünfte aus inländischen Quellen besteuert, Einkünfte aus dem Ausland bleiben grundsätzlich steuerfrei.

Mit diesem Verweis auf die internationale Praxis möchte ich sagen, dass es fahrlässig wäre, ohne Not, ohne äusseren Druck die Besteuerung nach dem Aufwand generell zu verbieten. Die Schweiz muss ohnehin in Kürze mehrere Anpassungen im Steuer- und Bankenbereich sowie in anderen Bereichen vornehmen, welche sehr standortrelevant sind. Eine bewusste weitere Schwächung der Standortattraktivität gilt es zu vermeiden.

Ich ersuche Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.