Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2014-05-06
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-06
Wortprotokoll
Sie wissen es: Ich bin Vorstandsmitglied des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der diese Initiative auch ablehnt.
Die Initianten sehen die Pauschalbesteuerung als rechtswidrig an und möchten die Besteuerung nach Aufwand mit der vorliegenden Initiative verbieten. Das hat natürlich Konsequenzen. In der Schweiz mit ihrem föderalistischen System hat die Pauschalbesteuerung von ausländischen Personen eine langjährige Tradition; sie ist für verschiedene Regionen unseres Landes von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.
Die Pauschalbesteuerung wurde auf Bundesebene bereits 1935 gesetzlich geregelt. Sie war als Massnahme zur Vereinfachung der korrekten Besteuerung von physischen Personen gedacht, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, ohne erwerbstätig zu sein, und deren Vermögen sich vor allem im Ausland befindet. Auch wenn diese sehr vermögenden Ausländer in der Schweiz wohnen, befindet sich ein wesentlicher Anteil ihres Vermögens und ihrer Einnahmen im Ausland. Es macht deshalb Sinn, diese Personen aus Gründen der Steuererhebungswirtschaftlichkeit pauschalzubesteuern, sofern sie nicht in der Schweiz arbeiten. Die Besteuerung nach Aufwand stellt unter dieser Betrachtungsweise eine gute, einfache und pragmatische Lösung dar.
Die KMU-Wirtschaft, aber auch der Mittelstand wären von der Abschaffung der Pauschalbesteuerung, wie sie die Volksinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre" vorsieht, massiv betroffen. Sie hätte negative Folgen für das Steueraufkommen und die Arbeitsplätze, und man darf nicht vergessen, dass die Pauschalbesteuerung auch ein zweckmässiges und wichtiges Instrument zur Standortförderung darstellt. [PAGE 618]
Die rund 5600 Personen, deren Steuern in der Schweiz über die Pauschalbesteuerung berechnet werden, bezahlten im Jahre 2012 rund 695 Millionen Franken an Steuern. Nach Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind mit der Pauschalbesteuerung direkt und indirekt über 22 000 Arbeitsplätze verbunden; auf diese wollen wir nicht verzichten.
Die Initiative richtet sich gegen die in der Schweiz lebenden vermögenden Personen, bei denen es sich meistens auch um die grössten Steuerzahler in unserem Land handelt. Ende 2012 waren 5634 Personen von der Pauschalbesteuerung betroffen. Zudem, wir haben es bereits gehört, wurde mit der Festlegung einer höheren Limite die Besteuerung verschärft.
Es ist ja bekannt, dass fast alle europäischen Staaten versuchen, für vermögende Personen attraktiv zu sein und sie anzuziehen, teilweise mit sehr tiefen Steuern für Investoren; das Gleiche gilt für neugegründete Firmen, indem ihnen einige Jahre die Gewinnsteuer ganz erlassen wird. Auf jeden Fall geschieht dies mit einer Vereinfachung der Bemessungsgrundlagen im Bereich der Einkommenssteuern. Wenn wir jetzt das Gegenteil machen, müssen wir uns fragen, ob das wirklich klug ist. Die Abschaffung der Aufwandbesteuerung hätte garantiert zur Folge, dass die betroffenen Personen über kurz oder lang wegziehen und sich einen - steuerlich gesehen - günstigeren Staat suchen würden. Das kann man heute in den Zeitungen übrigens sehr gut nachlesen. In der Konsequenz würden dann auch keine vermögenden Personen neu in die Schweiz ziehen. Das hiesse nichts anderes als Verlust von Steuersubstrat, und dafür müsste dann - wie könnte es anders sein? - wieder der Mittelstand aufkommen, der ohnehin schon über alle Massen belastet ist.
Dazu kommt, das ist auch hinlänglich bekannt, dass die Schweiz das Vereinswesen und auch kulturelle Güter und Einrichtungen pflegt; diese sind auf Spenden angewiesen. Viele nach Aufwand besteuerte Steuerzahler verfügen über Stiftungen, unterstützen sie und spenden beträchtliche Beträge an soziale und kulturelle Institutionen. Darauf wollen wir allen Ernstes doch nicht verzichten.
Wir sind ein starkes Land, aber wir stehen immer mehr unter internationalem Druck. Wir dürfen nicht glauben, dass die Schweiz ohne günstige Rahmenbedingungen immer noch attraktiv sein wird. Verbessert sich im Ausland die wirtschaftliche bzw. die steuerliche Situation für die vermögenden Personen, die ohnehin gewohnt sind, viel und oft zu reisen, dann ist das Spiel gelaufen. Wir werden dann heute gemachte Fehler nicht mehr korrigieren können und nur noch das Nachsehen haben.
Die Schweiz muss ihre steuerliche Attraktivität bewahren, indem sie an der Aufwandbesteuerung festhält und sich damit entsprechende Steuereinnahmen sichert, für welche sonst vor allem der Mittelstand zur Kasse gebeten würde. Es ist also in unserem ureigenen Nutzen und Interesse, diese Initiative abzulehnen.