Eder Joachim · Ständerat · 2014-03-13
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-13
Wortprotokoll
Um es vorwegzunehmen: Ich unterstütze die Lösung des Bundesrates vorbehaltlos. Sie ist meiner Ansicht nach verfassungskonform, sie ist nachhaltig, sie nimmt in der Sanierungsphase Rücksicht auf den Zugang zum Kanton Tessin, und sie verbessert durch die richtungsgetrennte Verkehrsführung in zwei Röhren ganz eindeutig die Sicherheit, und zwar massiv. Somit kann das Unfallrisiko gegenüber dem heute nicht richtungsgetrennten Strassentunnel entscheidend eingedämmt werden.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen.
Warum ich mich trotz dieser klaren Zustimmung zu Wort melde: Ich möchte hier und heute das Thema Tunnelgebühr zur Sprache bringen. Davon war nämlich bis jetzt nicht die Rede. Sie können mir nun entgegenhalten, die Finanzierung sei nicht Gegenstand dieser Vorlage, weil das Geld ja durch die Spezialfinanzierung Strassenverkehr zur Verfügung stehe. Das stimmt zwar, aber es war der Bundesrat selber, der in seiner Vernehmlassung diesen Punkt explizit thematisiert hat. Auch in der Botschaft wird die Tunnelgebühr unter Ziffer 1.3.3 und dann speziell unter Ziffer 1.4.2 abgehandelt. Zudem hat Kollege Graber die gesamte Finanzierungsthematik vorher eingehend angesprochen.
Mir ist bewusst, dass in Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung Folgendes steht: "Die Benützung öffentlicher Strassen ist gebührenfrei." Der Wortlaut dieser Bestimmung ist also eindeutig. Der Verfassunggeber will in der Schweiz grundsätzlich keine Gebührenerhebung für die Benützung von öffentlichen Strassen. Der nächste Satz im zitierten Artikel unserer Verfassung ist aber ebenso wichtig: "Die Bundesversammlung kann Ausnahmen bewilligen." Eine Objektgebühr am Gotthard-Strassentunnel ist, gestützt auf die zitierte Verfassungsbestimmung, also möglich. Es wäre nicht die erste solche Gebühr. Die Bundesversammlung hat im Falle des Grenztunnels zu Italien unter dem Grossen St. Bernhard bereits eine solche Ausnahme bewilligt.
Ich weiss, dass eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer eine Tunnelgebühr abgelehnt hat. Begründet wurde dies unter anderem mit den Stichworten Präjudiz, Zusatzbelastung auf Umfahrungsrouten, Problematik der Belastung der Anrainerkantone, Problematik der Deckelung der LSVA. Dem steht gegenüber, dass eine Tunnelgebühr, wie sie im Ausland übrigens in vielen Ländern gang und gäbe ist, auch bei uns helfen könnte, die Thematik der Mittelkonkurrenz zu entschärfen. Sie würde wohl auch dazu beitragen, dass die nicht direkt nutzniessenden Kantone der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels eher zustimmen könnten; ich denke etwa an die Westschweizer Kantone. Die ins Feld geführten Gegenargumente - Ungleichbehandlung von Regionen und Ausweichverkehr - könnte und müsste man berücksichtigen, beispielsweise mit Vielfahrerrabatten oder Rabatten für Anwohner.
Wir haben lesen können, dass der Bundesrat nichts von einer Tunnelgebühr wissen will. Ich frage unsere Verkehrsministerin: Ist hier wirklich das letzte Wort gesprochen? Müsste man sich bei der Beratung dieser Vorlage im Zweitrat nicht noch vertiefter mit der Thematik Gebührenerhebung zur Finanzierung der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels auseinandersetzen? Immerhin kostet uns diese Sanierung 2,8 Milliarden Franken, wenn wir, woran ich nicht zweifle, auf die Vorlage eintreten.
Ich spüre immer wieder viele Sympathien für eine Tunnelgebühr, und zwar nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in Kreisen der Politiker und sogar der Verwaltung. Ich begründe Ihnen, warum ich persönlich die Weiterverfolgung der Idee einer Tunnelgebühr als notwendig erachte. Seit der Veröffentlichung der Botschaft des Bundesrates, sie datiert vom 13. September 2013, haben wir eine neue Ausgangslage, und zwar in vier Punkten:
1. Die Schweizer Bevölkerung hat am 24. November 2013 die Erhöhung des Preises der Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken mit 60,5 Prozent Neinstimmen deutlich abgelehnt. Mit der teureren Vignette hätten zusätzlich vom Bund ins Nationalstrassennetz zu übernehmende Kantonsstrassen finanziert werden sollen. Sachlich besteht zwar kein [PAGE 207] Zusammenhang mit der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels, aber die zusätzlichen Mittel wären in dieselbe Kasse geflossen, aus der auch diese Sanierung finanziert werden soll.
2. Allein schon die angekündigte Erhöhung der Mineralölsteuer, wie sie mit dem Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr vorgesehen ist, hat bereits viele Gegner auf den Plan gerufen. Wir haben das lesen und hören können. Ich erwähne in diesem Zusammenhang speziell auch noch - das scheint mir ganz wichtig zu sein - den wahrscheinlichen Wegfall der Einnahmen aus dem sogenannten Benzintourismus in den Grenzkantonen, der unsere Kasse jedes Jahr mit beträchtlichen Beträgen füllt, mit mehreren Hunderten von Millionen Franken. Wir liegen da praktisch an der Grenze zu einer Milliarde Franken.
3. Zu nennen ist auch die Milchkuh-Initiative, die am Montag dieser Woche eingereicht worden ist. Sie verlangt, dass die Einnahmen aus dem Strassenverkehr konsequent in die Strasseninfrastruktur investiert werden. Nur so ist es nach Ansicht des Initiativkomitees gewährleistet, dass Strassengelder in Zukunft nicht mehr zweckentfremdet und für Quersubventionierungen aller Art missbraucht werden.
4. Schliesslich möchte ich noch den 9. Februar 2014 ins Spiel bringen. Nach dem Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative ist der Druck der EU auf die Schweiz spürbar gestiegen. Erste Retorsionsmassnahmen sind eingeleitet worden. Es schadet nichts, mit dem Gotthard-Strassentunnel und mit einer allfälligen Tunnelgebühr noch einen Trumpf - für mich ist es sogar ein "Trumpf-Buur" - in der Hinterhand zu haben.
Diese vier Punkte zeigen, dass die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur der Schweiz eine grosse Herausforderung darstellt. Es scheint mir deshalb wichtig, ja sogar zwingend, hier eine Gesamtschau anzustellen und insbesondere auch die Finanzströme zwischen Schiene und Strasse zu entflechten. Ich bin unserer engagierten Verkehrsministerin sehr dankbar, wenn sie in ihrem Votum auf das Thema Tunnelgebühr eingeht.