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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-13

Wortprotokoll

Ich kann es bei diesem Artikel kurz machen; der Herr Kommissionspräsident hat auch die Haltung des Bundesrates absolut korrekt und umfassend wiedergegeben.

Ich habe mich extra nochmals erkundigt, Herr Ständerat Theiler: Uns ist diese Abweichung der EU nicht bekannt, ich kann sie nicht bestätigen. Ich müsste von Ihnen noch einen Hinweis darauf haben, woher Sie wissen, was wir nicht wissen. Hier geht es unseres Erachtens auch nicht um die Rückwirkung; vielmehr geht es immer um die Frage der Nutzung, also darum, ob man eine genetische Ressource konkret nutzt oder nicht. So bestimmt auch der Nutzungszeitpunkt gemäss unseren Übergangsbestimmungen die Sorgfaltspflicht - und nicht eine mögliche rückwirkende Anwendung. [PAGE 188]

Hier muss man sich einfach bewusst sein - was im Protokoll nicht berücksichtigt ist -, dass es Wissen gibt, das nicht deshalb öffentlich bekanntwurde, weil es vom Nutzer beabsichtigt war, sondern weil irgendjemand dieses Wissen in Umlauf gebracht hat. In unserem Zeitalter der Social Media wird vieles an die Öffentlichkeit gebracht, obwohl man damit als Urheber nicht einverstanden ist. Hier ist es ähnlich. Man müsste eigentlich die nationalrätliche Fassung mindestens so präzisieren, dass das, was im Einverständnis mit den indigenen oder ortsansässigen Gemeinschaften der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht wird, nicht betroffen ist. Es gibt aber sehr viel Wissen, das ohne ein solches Einverständnis an die Öffentlichkeit gelangt.

Deshalb bitte ich Sie, an Ihrer Fassung festzuhalten. Wir werden uns bemühen, im Nationalrat noch eine Präzisierung der Formulierung zu finden, damit wir im Einklang mit dem Protokoll sind. Die jetzige Fassung des Nationalrates ist aus unserer Sicht eine Verletzung des Nagoya-Protokolls.

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