Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-06-04
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-04
Wortprotokoll
Die Praxis der Bundesverwaltung betreffend die Auftragsvergabe ist seit Jahren Gegenstand von Kritik. Diese Kritik hat in letzter Zeit massiv zugenommen. Ich verweise Sie auf den aktuellen Korruptionsfall im Seco, die Vorkommnisse im Bundesamt für Strassen und die Vorkommnisse in der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV/IV in Genf. Die dringliche Debatte vom 19. März 2014 im Nationalrat hat gezeigt, dass von allen Fraktionen Handlungsbedarf festgestellt worden ist.
Die beiden GPK des National- und Ständerates befassen sich seit 2001 periodisch immer wieder mit den Mängeln des Beschaffungswesens in der Bundesverwaltung. Bei einer Nachkontrolle der GPK des Ständerates im Jahr 2011 musste festgestellt werden, dass eine durchgehende Kontrolle der von der Bundesverwaltung vergebenen Aufträge weiterhin nicht möglich ist und dass beim flächendeckenden Beschaffungscontrolling und bei der bundesweiten Erfassung des Vertragsmanagements Handlungsbedarf besteht. Bei der Beratung des Geschäftsberichtes des Bundesrates für das Jahr 2013 hat die GPK den Schwerpunkt ihrer Prüfung auf die Probleme des öffentlichen Beschaffungswesens gelegt. Dabei konnte festgestellt werden, dass zurzeit in allen Departementen 2528 laufende Verträge über 150 000 Franken mit einem Auftragsvolumen von insgesamt 3,3 Milliarden Franken bestehen. Davon wurden 118 Verträge mit einem Gesamtvolumen von 171,5 Millionen Franken als budget- und zeitkritisch bezeichnet, was heisst, dass sie möglicherweise nicht eingehalten und erfüllt werden können.
Diese Zahlen zeigen eindrücklich die Grösse, die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der rasch einzuleitenden Korrekturen und Verbesserungsmassnahmen. Deshalb haben die GPK des Nationalrates und des Ständerates am 28. Februar 2014 zwei gleichlautende Motionen eingereicht, mit dem Titel "Dringliche Kontrollmassnahmen betreffend die Vergabe von Aufträgen durch die Bundesverwaltung".
Die vorliegende Motion beinhaltet drei Ziffern. Mit Ziffer 1 wird der Bundesrat beauftragt, bis am 1. Januar 2015 in der gesamten Bundesverwaltung das elektronische Vertragsmanagement endlich einzuführen. Mit Ziffer 2 wird der Bundesrat beauftragt, rasch die notwendigen Kontrollmassnahmen zu ergreifen, damit neue Problemfälle verhindert werden können. Mit Ziffer 3 wird der Bundesrat beauftragt, eine Evaluation der genannten Massnahmen vorzunehmen.
Der Bundesrat ist bereit, die Ziffern 2 und 3 anzunehmen. Bei Ziffer 1 der Motion dagegen beantragt der Bundesrat die Ablehnung. Diesem Antrag widersetzt sich die GPK ganz klar. Sie verlangt mit Nachdruck auch die Annahme von Ziffer 1.
Der Bundesrat macht geltend, aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit den Auftragsnehmern sei es nicht möglich, bis am 1. Januar 2015 das elektronische Vertragsmanagement einzuführen. Das VBS habe wegen der Komplexität der Systeme eine Frist bis Ende 2015 erhalten und das EDA sogar eine solche bis 2016. Die Bundeskanzlei und einige wenige Verwaltungseinheiten hätten aufgrund der seinerzeit bestehenden Freiwilligkeit sogar entschieden, auf die Einführung zu verzichten.
Diese vorwiegend technische Argumentation überzeugt die GPK nicht. Aufgrund der offensichtlichen Missstände und Probleme sind sofortige Korrekturen dringend nötig. Die GPK ist nicht bereit, weitere Verzögerungen hinzunehmen. Aufgrund der zum Teil schwerwiegenden Probleme erwartet die GPK vom Bundesrat, dass er die Bereinigung der Situation sofort an die Hand nimmt. Es ist dies nicht zuletzt auch im Interesse des Bundesrates selber.
Die GPK beantragt Ihnen einstimmig, alle drei Ziffern der Motion, also auch Ziffer 1, anzunehmen.