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Casanova Corina · 2014-03-03

Casanova Corina · Graubünden · 2014-03-03

Wortprotokoll

Die Annahme eines Mandates in einer privaten Firma durch einen zurückgetretenen Bundesrat hat den Ausschlag gegeben für diese Vorlage. Die Kommissionssprecherin hat uns die Ereignisse in ihrer ganzen Reihenfolge aufgezählt. Der Bundesrat hat sich dieser Diskussion nicht verschlossen. Das Ergebnis seiner Überlegungen dazu ist in das sogenannte Aide-Mémoire eingeflossen. Es ist ergänzt worden mit der Regelung, die die Kommissionssprecherin vorgelesen hat. Es geht um einen Verhaltenskodex. Es geht um die Sorgfaltspflicht bei der Übernahme von Mandaten nach dem Rücktritt.

Der Bundesrat hat diese Regelung im Jahr 2011 eingeführt, nachdem Ihre Kommission im gleichen Jahr angeregt hatte, er solle doch den Verhaltenskodex anpassen, um solche und ähnliche Vorkommnisse wie das erwähnte zu vermeiden. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass diese Verhaltensregel ausreichend ist. Ich kann Ihnen versichern, dass der Verhaltenskodex kein toter Buchstabe ist. Die Mitglieder des Bundesrates sind sensibilisiert und würden sich hüten, nach dem Rücktritt ein Mandat anzunehmen, das dieser Regelung widersprechen würde.

Die SPK des Nationalrates hat einen Erlassentwurf erarbeitet, der eine Karenzfrist von zwei Jahren für ehemalige Mitglieder des Bundesrates nach ihrem Rücktritt aus dem Amt vorsieht. In seiner Stellungnahme vom 3. Juli 2013 stellt der Bundesrat dem Parlament den Antrag, nicht auf den Gesetzentwurf einzutreten bzw. die Änderungen abzulehnen. Er ist weiterhin der Auffassung, dass auf die Vorlage nicht einzutreten ist. Eine Karenzfrist von zwei Jahren steht nicht im Einklang mit unserem politischen System. Eine Karenzfrist von zwei Jahren passt nicht zu unserem Milizsystem. Eine Karenzfrist von zwei Jahren kann den Interessen der Schweiz schaden. Eine Karenzfrist von zwei Jahren bringt ein permanentes Misstrauen gegenüber den Mitgliedern des Bundesrates zum Ausdruck.

Die Schweiz ist ein kleines Land. Führungspersonen, die die nötigen Fähigkeiten aufweisen, um strategische Positionen besetzen zu können, sind relativ dünn gesät. Können wir es uns da leisten, dass ehemalige Mitglieder des Bundesrates während zwei Jahren keine bezahlten Mandate übernehmen können - weder in der Wirtschaft noch in der Wissenschaft, noch in gemeinnützigen oder internationalen Organisationen - und so auch daran gehindert werden, sich für die Schweiz einzusetzen?

Ehemalige Departementsvorsteherinnen und -vorsteher werden aufgrund ihrer Kompetenzen in neue Aufgaben berufen, nicht aufgrund von geleisteten Gefälligkeiten zugunsten Einzelner. Es gibt denn auch gewisse Traditionen, dass ehemalige Bundesräte Funktionen in internationalen Organisationen übernehmen. Sie kennen die Beispiele: Adolf Ogi und Joseph Deiss, die mit ihrem Engagement in der Uno weltweit Sympathie und Respekt ernteten. Die Schweiz hat solche Erfolgsgeschichten, die international Goodwill bringen, heute nötiger denn je. Sollen wir riskieren, dass ähnliche Engagements in international tätigen Organisationen erschwert oder gar verhindert werden, indem fähige Leute erst einmal für zwei Jahre zu Untätigkeit gezwungen werden? Ehemalige Bundesräte sind für solche Organisationen interessant, solange sie über ein grosses Beziehungsnetz verfügen. Wir alle wissen, wie schnell solche Kontakte in der heutigen Zeit veralten. Können wir uns das leisten? Wollen wir das?

Faktisch wird wegen der Karenzfrist die Übernahme von strategischen Funktionen in Wirtschaft und Gesellschaft verunmöglicht. Zwei Jahre sind in unserer schnelllebigen Zeit eine lange Zeit. Interessante Anfragen kommen früher. Wenn wir wollen, dass ehemalige Mitglieder des Bundesrates auch in Zukunft einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen können, müssen wir ihnen die Möglichkeit geben, das in einem angemessenen Zeitraum nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu tun. Eine Zwangswartefrist von zwei Jahren ist falsch. Denn wie das Sprichwort sagt: "Aus den Augen, aus dem Sinn."

Das Milizsystem macht die schweizerische Politik aus. Dieses System hat sich auch auf Bundesebene bewährt. Es hat sich bewährt, dass man einen Beruf ausübt und daneben, oft in der Freizeit, Politik betreibt. Weil gewisse Exekutivämter wie diejenigen des Bundesrates Vollzeitämter sind, muss die Möglichkeit bestehen, sich nachher wieder voll dem Beruf zu widmen. Es entspricht der Tradition und dem Konzept des Milizsystems, dass sich Mitglieder des Bundesrates nach ihrem Rücktritt zugunsten von Wirtschaft und Gesellschaft einbringen können. Das Vertrauen in die Behörden in der Schweiz ist nach wie vor hoch, namentlich das Ansehen des Bundesrates ist im internationalen Vergleich sehr hoch. Das belegen OECD-Studien, die zeigen, dass 80 Prozent der Befragten mit der Regierung zufrieden sind. In anderen Ländern sind es nur 40 Prozent. Die vorgesehene Regelung beruht auf einem einzelnen Vorfall. Einzelfälle sollten aber nicht zu neuen Gesetzen führen. Das Aide-Mémoire wurde angepasst, und der Bundesrat ist der Meinung, dass es völlig ausreichend ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen bzw. der Stellungnahme des Bundesrates zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.