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preparatory:AB 150737

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-03

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, noch einmal den historischen Ablauf zu schildern. Die Entstehungsgeschichte ist nicht ganz uninteressant und kann vielleicht als Erklärung dienen, weshalb die Kommissionsmehrheit Ihnen beantragt, nicht auf dieses Geschäft einzutreten.

Am 2. Dezember 2010 reichte Nationalrat Max Binder die parlamentarische Initiative 10.511, "Karenzfrist bei Mandaten und Funktionen für ehemalige Bundesräte", ein. Die parlamentarische Initiative verlangt die Schaffung gesetzlicher Grundlagen, welche es zurückgetretenen Mitgliedern des Bundesrates untersagen, während einer Frist von vier Jahren nach ihrem Rücktritt bezahlte Mandate oder Funktionen in Wirtschaftsunternehmen anzunehmen, die nicht in ihrem eigenen Besitz stehen. Diese Karenzfrist solle auch für Institutionen wie NGO gelten, die während der Amtszeit finanzielle Beiträge des Bundes, insbesondere aus dem Departement des ehemaligen Bundesrates, erhalten haben. Eine Woche später, am 9. Dezember 2010, reichte Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer die parlamentarische Initiative 10.517, "Einschränkung von Mandaten von ehemaligen Bundesräten und Bundesrätinnen", ein. Ihre Initiative verlangt die Schaffung gesetzlicher Grundlagen, wonach aus dem Amt ausscheidende Mitglieder des Bundesrates nach Aufgabe ihres Amtes während einer Frist von zwei Jahren - Kollege Binder verlangt vier Jahre, Kollegin Leutenegger Oberholzer zwei Jahre - keine bezahlten Mandate beziehungsweise Leitungsfunktionen in Wirtschaftsunternehmen annehmen dürfen, deren Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit der früheren bundesrätlichen Tätigkeit steht und/oder die in nennenswertem Umfang Aufträge des Bundes oder von bundesnahen Unternehmen erhalten.

Auslöser für diese zwei Vorstösse - das ist ein offenes Geheimnis - war das Mandat von Bundesrat Leuenberger bei Implenia kurz nach seinem Rücktritt als Bundesrat. Diese Gesetzgebung trägt denn auch das Kürzel "Lex Leuenberger". Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat die beiden Initiativen am 31. März 2011 vorgeprüft. Sie gab der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Binder mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Mit 18 zu 8 Stimmen fasste sie denselben Beschluss zur parlamentarischen Initiative von Kollegin Leutenegger Oberholzer. Dieser Auffassung schloss sich Ihre Staatspolitische Kommission am 27. Juni 2011 ebenfalls an. Sie stimmte den beiden parlamentarischen Initiativen mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beziehungsweise 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Damit gab sie der Nationalratskommission grünes Licht für die Ausarbeitung einer Vorlage. Dabei äusserte sie zudem den Wunsch, dass auch die Schaffung analoger Regeln für höhere Bundesangestellte geprüft werden solle.

Nachdem sich also im Juni 2011 noch eine knappe Mehrheit Ihrer Kommission für Regeln zur Ausübung von Tätigkeiten durch ehemalige Mitglieder des Bundesrates ausgesprochen hatte, vermochte die vom Nationalrat am 18. September 2013 mit 99 zu 86 Stimmen äusserst knapp verabschiedete Vorlage die Kommission nicht zu überzeugen. Nach längerer Diskussion beantragt Ihnen deshalb Ihre Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf diese Vorlage nicht einzutreten.

Was waren die Argumente? Als Vorbemerkung ist festzuhalten, dass zeitliche Distanz emotionale Überreaktionen ein bisschen dämpfen kann. Es war in Ihrer Kommission unbestritten, dass der fast zeitgleiche Rücktritt aus dem Bundesrat und Eintritt in den Verwaltungsrat des Bauunternehmens Implenia von Bundesrat Leuenberger zu grossem politischem Unmut und zu Kopfschütteln führte und dass solches Verhalten der Glaubwürdigkeit der politischen Unabhängigkeit schadet. Trotzdem sollen solche Einzelfälle nicht zu gesetzgeberischen Tätigkeiten führen.

Das Ziel soll anders erreicht werden. Der Bundesrat hat denn auch die politischen Signale aufgenommen und hat gehandelt. In Ziffer 10 seines Aide-Mémoire hält er darum unter dem Titel "Verankerung einer allgemeinen Sorgfaltspflicht" die moralische Eigenverantwortung des Bundesrates unmissverständlich fest: "Mitglieder des Bundesrates, die nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, haben bei der Auswahl von Mandaten und Funktionen die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen und auf eine Tätigkeit, bei der Interessenkonflikte aufgrund ihres früheren Amtes entstehen könnten, zu verzichten."

Warum konnte die Vorlage des Nationalrates Ihre Kommission nicht überzeugen? Neben den grundsätzlichen Überlegungen, die ich eingangs bereits erwähnt habe, behandelt die Vorlage abgewählte Bundesräte anders als freiwillig zurücktretende. Auch auf Nachfragen beim Kommissionspräsidenten der nationalrätlichen Kommission leuchtete der Mehrheit Ihrer Kommission diese unterschiedliche Behandlung nicht ein. Die Kommission will also keine unterschiedliche Behandlung von freiwillig abtretenden und abgewählten Bundesräten.

Zudem sieht das Gesetz keine Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung vor. Eine solche Gesetzgebung würde der Glaubwürdigkeit und dem Ansehen unseres Rechtsstaates schaden.

Eine weitere Überlegung Ihrer Kommission war, dass sie keine Sesselkleber im Bundesrat will. Wir haben heute mehr junge Politikerinnen und Politiker in Exekutivämtern als früher. Sie alle kommen aus unserem bewährten Milizsystem, in dem Beruf und Politik gleichermassen als Basis dienen und darum auch realitätsnahe Politik ermöglichen. Diese jüngere Politgeneration soll nach ihrer vollamtlichen Tätigkeit in der Exekutive ihr wertvolles Wissen und Können der Wirtschaft und der Gesellschaft weiterhin zur Verfügung stellen können. Eine zwei- oder gar vierjährige Karenzfrist würde da viel zu grosse Hürden aufstellen.

Zusammengefasst: Politische Moral lässt sich nicht per Gesetz festsetzen. Der neue Verhaltenskodex soll beim Ausscheiden aus dem Bundesratsamt, bei der neuen beruflichen Ausrichtung und bei der Auswahl von Mandaten Wirkung entfalten und für Sorgfalt sorgen. In unserem Rat sollen keine gesetzliche Regelungen hierzu bestätigt werden. Eine Gesetzgebung mit einem sogenannten Generalverdacht für alle Bundesrätinnen und Bundesräte erachtet Ihre Kommission zudem als unverhältnismässig und unserer schweizerischen Tradition nicht angemessen. Sie hat mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, auf dieses Gesetz nicht einzutreten. Sie haben aber auch gesehen, dass es eine Minderheit gibt, die gerne auf dieses Gesetz eintreten möchte.