AB 150746
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-03
Wortprotokoll
In dieser Motion geht es um die fünf Empfehlungen der GPK-NR, die jetzt in das Gesetz eingeflossen sind, das wir vorhin in der Gesamtabstimmung mit 40 zu 0 Stimmen verabschiedet haben. Diese Motion ist jetzt hinfällig geworden, d. h., wir müssen sie ablehnen, weil sie erfüllt ist. Es geht um folgende Empfehlungen:
1. "Die Rolle, die Aufgaben und die Kompetenzen der Bundeskanzlei hinsichtlich der Koordination der Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren sind zu klären" - das haben wir vorgenommen;
2. "Die Transparenz bei der Ergebniskommunikation ist zu verbessern" - das wurde auch aufgenommen;
3. "Das konferenzielle Verfahren ist abzuschaffen" - das haben wir eben gemacht;
4. "Bei verkürzten Antwortfristen ist eine Begründungspflicht einzuführen" - das haben wir in der Gesetzgebung vorhin ebenfalls gemacht;
5. "Die Frage, ob es zweckmässig ist, an der mit dem Vernehmlassungsgesetz im Jahre 2005 eingeführten, aber kaum bekannten Unterscheidung zwischen Anhörung und Vernehmlassung festzuhalten, ist zu prüfen" - das haben wir jetzt abgeschafft.