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Rösti Albert · Nationalrat · 2014-06-13

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-13

Wortprotokoll

Die Minderheit bei Artikel 63a verlangt, dass ein Evaluationsbericht zur Umsetzung und Wirksamkeit des neuen Führungsmodells des Bundes nicht nach spätestens sechs, sondern nach spätestens vier Jahren erstellt werden soll, also zwei Jahre früher. Der Zeitraum von vier Jahren entspricht einer Legislatur. Die Minderheit ist der Auffassung, dass eine frühere Evaluation sinnvoll ist, da auf allfällige Fehlentwicklungen rechtzeitig, das heisst nach spätestens einer Legislaturperiode, reagiert werden kann.

Sie wissen, dass wir befürchten, dass mit dieser Vorlage einerseits zu viele Kompetenzen weg von der Politik an die Verwaltung delegiert werden und andererseits im Rahmen der Etablierung verschiedener Ziele ein zu hoher Bürokratieaufwand entstehen könnte. Dass diese Gefahr bei Modellen der neuen Verwaltungsführung nicht von der Hand zu weisen ist, haben die Erfahrungen in verschiedenen Kantonen gezeigt. Gerade zum Beispiel im Kanton Bern - ich durfte hier auch als Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion arbeiten - mussten die ursprünglich theoretisch sehr weitgehenden Zielsetzungen nach kurzer Zeit auf ein praktikables Niveau reduziert werden. Ich denke hier etwa an die damals bei uns vorgesehene Einführung von zusätzlichen Kontrollen oder an den nichtbewältigbaren Zusatzaufwand für die Berichterstattung über Wirkungs- und Leistungsziele. Auch andere Kantone mussten während dieses Lernprozesses Anpassungen realisieren. Wir haben die Kantone ja diesbezüglich in der Kommission angehört, und wir haben auch festgestellt, dass sich die effektiven Auswirkungen dann bei der konkreten Umsetzung zeigen. Dies wird während der Einführungs- und Umsetzungsphase stattfinden. Die Grüne Partei hat denn auch nicht umsonst die Genehmigung der Verordnungen durchs Parlament verlangt.

Natürlich erwarten oder hoffen wir, dass beim Bund aus den Erfahrungen der Kantone gelernt werden kann und die entsprechenden Fehler nicht wiederholt werden. Sollten sich aber dennoch Korrekturen als notwendig erweisen, müssen diese so rasch als möglich erfolgen, damit unnötige Kostenfolgen aus allfälligen Ineffizienzen nicht zu gewärtigen sind.

Deshalb bitte ich Sie namens der Minderheit der Kommission, ihrem Antrag zuzustimmen, die Evaluation bereits nach vier und nicht erst nach sechs Jahren durchzuführen.