Müller Leo · Nationalrat · 2014-06-13
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-13
Wortprotokoll
Da es sich hier um ein Gesamtkonzept handelt, erlaube ich mir, einige grundsätzliche Erläuterungen abzugeben. Die Kommission hat die Frage, wie die Berichterstattung über die Rechnung und über den Voranschlag ausgestaltet werden soll, sehr intensiv diskutiert. Es lagen dazu auch mehrere Anträge vor. Deshalb hat das Kommissionssekretariat zu dieser Frage einen Zusatzbericht verfasst.
Die Kommission beantragt Ihnen nun bei Artikel 11 Absatz 2, dass die Berichterstattung über die Rechnung bis auf Stufe Leistungsgruppe erfolgen soll. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Berichterstattung nur bis auf Stufe Verwaltungseinheit vorzunehmen. In Artikel 11 Absatz 5 soll gemäss Antrag der Kommission geregelt werden, was der Inhalt der Berichterstattung über die Leistungsgruppen ist. Die Meinung dabei ist, dass es sich bei diesen Angaben nicht [PAGE 1061] um Steuerungs-, sondern um Informationsgrössen handelt. Dies ergibt sich aus Folgendem: Wenn Sie Artikel 11 Absatz 5 lesen, stellen Sie fest, dass es sich dort um Inputgrössen handelt. Mit dem NFB soll aber über den Output gesteuert werden. Auch daraus ergibt sich, dass diese Angaben Informations- und nicht Steuerungsgrössen sind.
Schliesslich hat die Kommission dieser Formulierung mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Dagegen hat es die Kommission abgelehnt, eine analoge Regelung für den Voranschlag aufzunehmen. Dazu liegt nun der Minderheitsantrag Aeschi Thomas vor. Abgelehnt wurde dieser Antrag vor allem mit dem Argument, dass das Parlament damit wieder in die operative Steuerung eingreifen würde. Mit dem NFB wolle man aber gerade das Gegenteil, nämlich die Steuerung über Globalbudgets. Im Gegensatz dazu soll in der Rechnung dieser Detaillierungsgrad vorgenommen werden, was die Kommission, wie gerade erläutert, in Artikel 11 vorschlägt. In Artikel 30b soll aber eine solche Regelung nicht aufgenommen werden.
Dieser Antrag zu Artikel 30b, der jetzt als Minderheitsantrag vorliegt, wurde in der Kommission mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt.