Fischer Roland · Nationalrat · 2014-06-13
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2014-06-13
Wortprotokoll
Es geht bei diesen Artikeln um ein ganz neues Konzept für die Behandlung des Finanzplans, dem wir Grünliberalen zustimmen werden. Denn der Finanzplan fristete bisher ein Schattendasein. Das ist zum einen dadurch bedingt, dass der Finanzplan rein vom Detaillierungsgrad und von der Ausgestaltung her sich bisher deutlich anders präsentierte als der Voranschlag. Dieser Punkt soll sich im Rahmen des neuen Führungsmodelles des Bundes ändern, indem neu der Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan präsentiert wird. Das bedeutet, dass der Voranschlag und der Finanzplan zusammengefasst werden. Der Finanzplan wird dadurch auf die Verwaltungseinheiten und deren Leistungsgruppen ausgeweitet, und der Finanzplan wird somit detaillierter ausgearbeitet und fügt sich nahtlos an den Voranschlag an. Wir sehen also für die ausgewiesenen Positionen nicht nur die budgetierten Werte für das Budgetjahr, sondern auch die Planwerte für die drei folgenden Jahre. Das ist zu begrüssen, und das haben wir bereits im Zusammenhang mit früher behandelten Artikeln dieser Vorlage so beschlossen.
Die zweite wesentliche Verbesserung - und das ist der Gegenstand des hier vorliegenden und zur Diskussion stehenden Konzepts - ist die Beratung des Finanzplans im Rat. Heute wird der Finanzplan zur Kenntnis genommen, Punkt. Die Räte können zwar eine Motion zum Finanzplan verabschieden. Ist der Zweitrat jedoch nicht damit einverstanden und lehnt die Motion ab, so sind die Motion und damit das Anliegen des Erstrates endgültig vom Tisch. Es gibt kein eigentliches Differenzbereinigungsverfahren, und das ist unbefriedigend. Das Konzept der Mehrheit sieht nun vor, dass der Finanzplan zwar weiterhin zur Kenntnis genommen wird, dies jedoch im Rahmen eines einfachen Bundesbeschlusses. Ausserdem kann das Parlament in diesem Bundesbeschluss Aufträge an den Bundesrat erteilen, der diese dann mit dem Voranschlag und dem Finanzplan des übernächsten Jahres erfüllen muss. Es versteht sich, dass die Differenzbereinigung nun gehaltvoller, aber auch anspruchsvoller wird.
Das Konzept der Mehrheit sieht vor, dass in der Differenzbereinigung dasselbe Verfahren wie bei der Legislaturplanung zur Anwendung kommt, das heisst, dass ein Auftrag gestrichen wird, wenn keine Einigkeit zwischen den Räten besteht. Somit ist nicht gleich der gesamte Auftrag des Parlamentes an den Bundesrat für die zukünftigen Jahre vom Tisch, wenn zwischen den Räten Uneinigkeit besteht.
Durch den Bundesbeschluss und durch dieses Konzept gewinnen meines Erachtens der Finanzplan und somit auch die mittelfristige Steuerung des Bundeshaushaltes durch das Parlament wieder eine grössere Bedeutung. Heute ist es mit den bestehenden Instrumenten für das Parlament nämlich kaum möglich, den Bundeshaushalt mittelfristig zu steuern. Die ganzen Diskussionen drehen sich meistens um den Voranschlag. Wenn doch Anträge eingereicht werden - wir erinnern uns alle an die Anträge, welche beispielsweise beim letzten Voranschlag das Wachstum im Bereich des Personal- und Sachaufwands begrenzen wollten -, dann wird häufig das Argument vorgebracht, dass die Frist jetzt doch zu kurz sei und dass solche Forderungen kaum mehr umsetzbar seien. Wenn man jetzt aber hier im Rahmen des Finanzplans mittelfristig entsprechende Vorgaben machen kann, dann sind diese umsetzbar und dann können wir auch effektiv etwas an die Steuerung des Bundeshaushaltes beitragen.
Mit dem neuen Instrument für den Finanzplan, welches die Mehrheit der Kommission vorschlägt, setzen wir hier ein wichtiges Anliegen um. Ich bin zuversichtlich, dass sich das Parlament in Zukunft stärker auch mit den mittelfristigen Zielen und Finanzen des Bundes auseinandersetzen wird und kann, als das bis heute der Fall ist.
Ich bitte Sie deshalb, die Mehrheit zu unterstützen.