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Fischer Roland · Nationalrat · 2014-06-13

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2014-06-13

Wortprotokoll

Die Grünliberalen werden die Mehrheit unterstützen und somit die Einführung des Verordnungsvetos im Rahmen dieser Vorlage ablehnen.

Der Antrag gehört nicht in diese Vorlage hinein. Das Verordnungsveto hat überhaupt nichts mit der finanziellen Führung und Steuerung des Bundeshaushaltes zu tun. Der Antrag wurde deshalb in der Kommission auch nicht intensiv diskutiert; wir konnten das auch nicht tun, denn wir hatten ja die entsprechenden materiellen Grundlagen nicht. Der Antrag wurde quasi in diese Vorlage hineingeschmuggelt. Er ist nun aber einmal da.

Das Verordnungsveto kann für das Parlament ein Instrument sein, um die Umsetzung von Gesetzen zu kontrollieren. Es kann aber auch ein Instrument sein, mit dem das Parlament die Umsetzung von Gesetzen blockieren kann, vor allem dann, wenn eine Gruppe des Parlamentes die Umsetzung eines Gesetzes oder das Gesetz selbst gar nicht will. Wenn [PAGE 1076] wir ein solches Instrument einführen, müssen wir uns deshalb meines Erachtens sehr gut überlegen, ob wir damit letztendlich das Parlament nicht schwächen, anstatt dass wir es stärken, was das Verordnungsveto offenbar will.

Herr Aeschi hat gesagt, dass der Bundesverwaltung mit dem neuen Führungsmodell des Bundes mehr Macht gegeben wird. Das stimmt aus meiner Sicht nicht, denn Mikromanagement und absolute Kontrolle sind nicht ein Zeichen von Stärke, sondern im Gegenteil oft ein Zeichen von Schwäche. Das ist in der Führung von Organisationen und Mitarbeitenden so, aber auch in der Politik. Das Parlament hat die Aufgabe, bei staatlichen Aufgaben den Rahmen festzulegen, Vorgaben zu machen und die Oberaufsicht wahrzunehmen, das heisst, strategisch zu führen. Es schwächt sich aber, wenn es immer mehr Kompetenzen an sich reisst und in die operative Führung eingreift.

In diesem Sinne werden wir auch den Einzelantrag der grünen Fraktion ablehnen. Es ist sicher sinnvoll, wenn die Verordnung zu diesem Gesetz der Finanzkommission zur Konsultation vorgelegt wird, damit sie diese anschauen und sich dazu äussern kann, aber eine Genehmigung durch das Parlament ist nicht sinnvoll. Wir sollten hier auch nicht ein Präjudiz schaffen für andere Geschäfte.

Die Grünliberalen verschliessen sich einem Verordnungsveto, trotz dieser kritischen Betrachtung, nicht grundsätzlich. Wenn wir das Instrument aber wirklich einführen wollen, ist es angebracht, es zuerst vertieft zu diskutieren und zu analysieren. Was für Auswirkungen hat ein solches Veto auf die Umsetzung von Gesetzen? Ist mit Verzögerungen und Blockaden zu rechnen? Ist das Quorum angemessen? Welche Erfahrungen sind in den Kantonen, in denen das Instrument bereits eingeführt wurde, gemacht worden? Weshalb ist dieses Instrument in der Vergangenheit trotz vieler Anläufe nie eingeführt worden? Das sind offene Fragen, die wir zuerst in der Kommission diskutieren und analysieren sollten, bevor wir die Einführung eines solchen Instrumentes beschliessen.

Ich bitte Sie deshalb, die Mehrheit zu unterstützen und das Verordnungsveto somit abzulehnen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein paar wenige Worte zum Einzelantrag Feller sagen: Der Antragsteller möchte mit Blick auf den Subventionsbericht beim bisherigen Ablauf bleiben. Heute wird alle sechs Jahre ein Subventionsbericht erstellt, neu soll die Berichterstattung laufend erfolgen. Das ist durchaus sinnvoll. Grund für den Antrag ist offenbar aber nicht der zeitliche Ablauf, sondern vielmehr eine Passage in der Botschaft, die auf die Steuervergünstigungen hinzielt und offenbar zu einem Missverständnis geführt hat. Aber mit dem NFB nehmen wir keine Änderungen bezüglich der Steuervergünstigungen vor. Eine Liste der Vergünstigungen besteht bereits; seit Februar 2012 sind sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung einsehbar. Sie sind also veröffentlicht und werden periodisch angepasst. Ausserdem ist in der Staatsrechnung eine Zusammenfassung enthalten.

Ich bitte Sie deshalb, auch den Antrag Feller abzulehnen.