Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-13
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas, es sei ein Verordnungsveto einzuführen, abzulehnen. Sie haben heute im Parlament ein Mitspracherecht, indem Sie nämlich Verordnungen zur Konsultation erhalten. Das Verordnungsveto, das hier von der Minderheit Aeschi Thomas beantragt wird, wäre im Zusammenhang mit dem NFB ein allgemeines Verordnungsveto; darauf hat Herr Aeschi Gewicht gelegt.
Ganz grundsätzlich ist ein Verordnungsveto rechtlich nicht ganz unproblematisch. Es gibt verfassungsrechtliche Bedenken. Gemäss Artikel 182 der Bundesverfassung erlässt der Bundesrat rechtsetzende Bestimmungen in der Form der Verordnung, und er sorgt dann für den Vollzug der Gesetzgebung. Mit dem generellen Verordnungsveto wird diese Verantwortung des Bundesrates geschwächt, ohne dass die Bundesversammlung auf der anderen Seite Verantwortung übernehmen müsste. Das bewährte System von Checks and Balances würde damit mindestens gestört. Wenn man so etwas diskutieren möchte - man kann das sicher diskutieren -, dann darf man das nicht im Schnellzugsverfahren machen, mehr oder weniger als Anhang zu einer Diskussion über das NFB. Die Einführung des Verordnungsvetos ist ein verfassungsrechtliches und auch ein institutionelles Thema. Wenn man es diskutieren will - ich wehre mich nicht dagegen -, dann muss man es auf dem Weg einer parlamentarischen Initiative tun und das Pro und Contra abwägen.
Ich bitte Sie wirklich, das NFB nicht dazu zu benützen, institutionelle, verfassungsrechtliche Änderungen vorzunehmen, die Sie nicht einmal diskutieren konnten; Sie konnten vor allem die Folgen nicht diskutieren.
Zum Einzelantrag der grünen Fraktion nur ganz kurz: Es ist so, dass wir den Meccano mit der erstmaligen Genehmigung einer Verordnung bereits einmal geprüft haben, nämlich bei der "Too big to fail"-Vorlage. Dort haben Sie die erstmalige Verabschiedung der Verordnung im Parlament genehmigen wollen. Ich habe Ihnen damals schon gesagt, dass ich der Auffassung bin, dies sei nicht zielführend und auch nicht richtig. Sie haben materiell bereits ein entsprechendes Recht. Wir legen Ihnen nämlich im Rahmen der Beratungen in den Finanzkommissionen die Verordnungen zur Konsultation vor, wir diskutieren sie in den Kommissionen. Wir nehmen selbstverständlich die Anregungen der Kommissionen auf.
Materiell haben wir hier gar keinen Unterschied. Doch in formeller Hinsicht ist eine solche Genehmigungskompetenz problematisch. Ich frage mich zudem auch, was die erstmalige Genehmigung einer Verordnung für einen Sinn macht, wenn die Änderungen dieser Verordnung wiederum nicht genehmigungspflichtig wären.
Ich möchte Sie bitten, die Einführung des Verordnungsvetos nicht zu unterstützen und diese Anträge abzulehnen. Ich sichere Ihnen zu, dass wir diese Verordnungen selbstverständlich in den zuständigen Kommissionen diskutieren werden.