Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-13
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-13
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Feller, wir machen es in der Regel so, dass wir die Kantone im Zusammenhang mit der Änderung einer bestimmten Bestimmung schriftlich konsultieren. Wir haben im Jahr 2012, im Rahmen des KAP 2014, eine konferenzielle Vernehmlassung zu Artikel 5 des Subventionsgesetzes gemacht. Die Kantone waren mit unserem Vorschlag einverstanden. Es macht keinen Sinn, ein Jahr später zu fragen, ob sie immer noch damit einverstanden sind. Sie waren mit dieser Regelung einverstanden, weil sie nichts Neues bringt, ausser dass die einzelnen Departemente der Reihe nach, statt alle sieben gleichzeitig, die Subventionsprüfungen machen; das ist der einzige Unterschied. Es ändert sich sonst gar nichts. Es gibt also keine Ausdehnung des Subventionsbegriffes auf Steuervergünstigungen, wie in diesem Schreiben steht.
Es ist nach geltendem Recht, Artikel 7 Buchstabe g des Subventionsgesetzes, schon heute so, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel verzichtet wird. Es gibt also keine Änderungen materieller Art. Die einzige Änderung ist, dass wir formell ein Departement um das andere bearbeiten wollen, um diese Spitzen zu vermeiden und auch um es Ihnen zu ermöglichen, die Prüfungen in einer adäquaten Art und Weise vorzunehmen. Ich gehe selbstverständlich nicht davon aus, dass Sie es nicht schaffen würden, aber es ist schwierig, einen 900-seitigen Bericht über sieben Departemente in einem Aufwisch anzuschauen und seriös zu prüfen - darum dieser Vorschlag.
Noch einmal: Der Vorschlag ist in einer konferenziellen Vernehmlassung gewesen, er ist in einer Anhörung gewesen, und die Kantone haben nicht dagegen opponiert, sie waren damit einverstanden. Ich bin jetzt also tatsächlich etwas erstaunt über dieses Schreiben der Westschweizer Finanzdirektoren. [PAGE 1079]