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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2013-04-16

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-04-16

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, die Artikel 335h bis 335k OR über die Sozialpläne zu streichen. Der Sozialplan war nicht Thema der ursprünglichen Vorlage zur Revision des SchKG und auch nicht Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens. Diese Regeln wurden erst später eingefügt, sozusagen durch die Hintertüre, wie es auch Frau Huber schon angedeutet hat. Die Verknüpfung der Frage des Sozialplans mit dem SchKG ist auch sachlich nicht gerechtfertigt. Beim SchKG geht es um Unternehmen, die insolvent sind. Die Sozialplanpflicht soll nun aber gerade für Fälle ausserhalb der Zahlungsunfähigkeit zum Tragen kommen.

Die SVP ist aber noch aus viel grundsätzlicheren Gründen gegen eine Sozialplanpflicht für mittelgrosse und grosse Unternehmen. Die Einführung einer Sozialplanpflicht wäre der Anfang vom Ende des liberalen Arbeitsrechts in der Schweiz und damit das Ende der Kündigungsfreiheit. Aber das ist es ja genau, was die Mehrheit der Befürworter einer Sozialplanpflicht zusammen mit Herrn Vischer will - unser liberales Arbeitsrecht einschränken. Damit schiessen Sie aber ein Eigentor!

Braucht ein Unternehmen nämlich eine Restrukturierung, ist es heute frei, die Anzahl der Arbeitsplätze zu reduzieren und damit die Gesundung der Firma einzuleiten. Mit der Sozialplanpflicht wäre das so nicht mehr möglich. Unternehmen würden längst fällige Restrukturierungsmassnahmen nicht durchführen und Arbeitsplätze künstlich erhalten, nur um nicht unter die Sozialplanpflicht zu fallen. Die Folge wäre, dass viele Unternehmen Überkapazitäten vor sich herschieben und später dann vielleicht in noch grössere Probleme geraten und dann richtig Stellen abbauen oder gar den Betrieb ganz einstellen müssen.

Gerade unser liberales Arbeitsrecht hat uns bisher davor bewahrt, dass wir in den Strudel der europäischen Wirtschaftskrise hineingezogen wurden. Unsere Unternehmen sind flexibel und können schnell reagieren - notfalls auch mit Entlassungen. Nehmen Sie andere Länder wie Frankreich oder Deutschland als Beispiel. Dort kennt man eine äusserst starre gesetzliche Sozialplanpflicht, was die Flexibilität des Arbeitsmarkts erheblich einschränkt und die Wirtschaft hemmt.

Das heisst nicht, dass Sozialpläne per se eine schlechte Sache sind. Manchmal kann ein solcher genau das Richtige sein. Der Einsatz eines Sozialplans soll deshalb im Einzelfall geprüft werden können. In vielen Branchen sind Sozialpläne heute schon Wirklichkeit. Es ist aber Sache der Sozialpartner, solche branchenspezifischen Lösungen in Gesamtarbeitsverträgen zu finden. Es braucht dafür keine flächendeckenden und wirtschaftsfeindlichen staatlichen Vorschriften.

Die Sozialplanfrage den Sozialpartnern zu überlassen ist also keine Vernachlässigung des Themas, sondern das Credo für eine differenzierte Sozialplankultur. Zudem gilt es zu beachten, dass bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Sozialplanpflicht branchenspezifische Bedürfnisse und Besonderheiten untergehen und vernachlässigt werden. Dies kann nicht im Sinne der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern sein und schadet letztendlich dem Wirtschaftsstandort Schweiz erheblich.

Ich appelliere an alle liberalen Kräfte in diesem Saal: Bitte erhalten Sie unser liberales Arbeitsrecht, und sagen Sie Nein zu dieser Sozialplanpflicht!